Mit Interesse habe ich Aussagen in zur Eignung der betreffenden Person als Elektrofachkraft gelesen. Wichtiger erscheint mir die Frage, ob der Mitarbeiter aufgrund seiner Ausbildung als verantwortliche Elektrofachkraft eingesetzt werden kann. Die Beantwortung ist insoweit von Interesse, als das in der Folge die Eintragung beim örtlichen Energieversorger unter Benennung der verantwortlichen Elektrofachkraft erfolgt.