Elektrotechnik
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Fortbildung
Eignung als verantwortliche Elektrofachkraft
ep1/2009, 2 Seiten
AUF DEN ERSTEN BLICK ... PORTIER MODUL-TÜRSTATION Die neue Portier Modul-Türstation von Ritto überzeugt durch erstklassiges Design, die zukunftssichere intelligente Twin Bus Technologie und einen großen Bilderfassungsbereich. Kombiniert mit der Twin Bus Video-Freisprechstelle UP von Merten bieten Sie Ihren Kunden perfekte Gebäudekommunikation. www.ritto.de INTELLIGENTE GEBÄUDEKOMMUNIKATION 100% TWINBUS NEU Treppenhaus-Zeitschaltung wegwerfen oder aber die Glühlampen belassen. Doch wenn man sich entschließt, es mit Treppenhauslicht und Zeitschalter zu versuchen, dann wäre es vielleicht eine reizvolle Idee, stufenweise dimmbare KSL einzusetzen. Solche Lampen werden inzwischen sowohl von Osram als auch von Megaman angeboten. Sie dimmen jeweils eine Stufe herunter, wenn das Licht ein Mal kurz ( 1 s) ausgeschaltet wird. Wird es länger ausgeschaltet (> 2 s), so startet die Lampe danach wieder mit ihrer vollen Helligkeit. Auch die Lebensdauer dieser Lampen soll durch die kurzen Unterbrechungen nicht beeinträchtigt werden. So heißt es jedenfalls in der Beschreibung, die der Packung beiliegt. S. Fassbinder Eignung als verantwortliche Elektrofachkraft ? Mit Interesse habe ich Aussagen in [1] zur Eignung der betreffenden Person als Elektrofachkraft gelesen. Wichtiger erscheint mir die Frage, ob der Mitarbeiter aufgrund seiner Ausbildung als verantwortliche Elektrofachkraft eingesetzt werden kann. Die Beantwortung ist insoweit von Interesse, als das in der Folge die Eintragung beim örtlichen Energieversorger unter Benennung der verantwortlichen Elektrofachkraft erfolgt. ! Der in [1] beschriebene Mitarbeiter kann aufgrund seiner Ausbildung und der innerbetrieblich erfolgten Einweisung/Einarbeitung sehr wohl als verantwortliche Elektrofachkraft eingesetzt werden. Allerdings müssen auch noch Vorgaben aus DIN VDE 1000-10 [2] beachtet werden. Dort heiß es im Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“: Diese Norm gilt für die fachlichen Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen, die im Rahmen ihrer Aufgaben Tätigkeiten ausführen, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind, z. B. für das a) Planen, Projektieren, Konstruieren b) Einsetzten von Arbeitskräften · Organisieren der Arbeiten · Festlegen der Arbeitsverfahren · Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte · Bekanntgeben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen · Hinweisen auf besondere Gefahren · Unterweisen über anzuwendende Schutzmaßnahmen · Festlegen der zu verwendenden Körperschutzmittel und Schutzvorrichtungen · Durchführen notwendiger Schulungsmaßnahmen c) Errichten d) Prüfen · Besichtigen · Erproben · Messen e) Betreiben · Inbetriebsetzen · Betätigen/Bedienen (ausgenommen die bestimmungsgemäße Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln, die für Benutzung durch Laien vorgesehen sind) · Arbeiten · Instandhalten f) Ändern Die verantwortliche Elektrofachkraft ist in [2] unter Abschnitt 4.1 folgendermaßen definiert: Verantwortliche Elektrofachkraft ist, wer als Elektrofachkraft die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist. In den Erläuterungen dieser Bestimmung steht dann (zu 5.2) u. a. Folgendes: Eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist, gibt es nicht. So kann nicht ohne weiteres eine Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebiet der Niederspannungsinstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind. Die Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in Technik und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Die fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben. Die Erläuterungen zum Abschnitt 4.1 lauten: Der Unternehmer trägt - wie auch in der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) gefordert - eine hohe Verantwortung bei der Auswahl einer verant-LÖSUNGEN FÜR INTELLIGENTE GEBÄUDE ... EIN GUTES BILD ABGEBEN TWINBUS VIDEO-FREISPRECHSTELLE UP Die Twin Bus Video-Freisprechstelle UP im Merten Schalterdesign bietet mit 42 System M Farb- und Rahmenvarianten Vielfalt, Individualität sowie mehr als 280 Funktionen. Durch die zukunftssichere Twin Bus Technologie ist sie die ideale Ergänzung zur Portier Modul-Türstation von Ritto und ein Garant für perfekte Gebäudekommunikation. www.merten.de 100% ZUKUNFTSSICHER NEU wortlichen Elektrofachkraft. In größeren Betrieben kann es Praxis sein, sowohl für die einzelnen elektrotechnischen Arbeitsgebiete (Niederspannung, Hochspannung und MSR-Technik) jeweils verantwortliche Fachkräfte zu beauftragen als auch in den verschiedenen Ebenen (je nach Verantwortungsbereich, z. B. verantwortliche Fachkraft „vor Ort“, verantwortliche Fachkraft auf Techniker-, Meister-, und Ingenieurebene). Fazit. Der Unternehmer muss also eine verantwortliche Elektrofachkraft schriftlich beauftragen, die für das für sie vorgesehen Tätigkeitsgebiet die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und dafür natürlich die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen hat. Dabei ist das Tätigkeitsgebiet exakt festzulegen. Literatur [1] Eignung zum Prüfen elektrischer Anlagen. Leseranfragen; Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 9; S. 775. [2] DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2006-09 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. W. Kathrein Anlagenerweiterung in einem Industriebetrieb ? In unserem Werk sind ungefähr 500 Mitarbeiter tätig, sieben davon als Betriebselektriker. Bezüglich der im Jahr 2007 überarbeiteten DIN VDE 0100-410 stellt sich mir die Frage der Umsetzung dieser Norm. Unsere Elektroanlage (TN-S-System) verteilt sich über rund 30 UV-Schränke in unterschiedlichen Ausführungen. Betriebsbedingt kommt es immer wieder zur Neuinstallation oder zum Umbau von Steckdosen mit bis zu 20 A Nennstrom. Diese Steckdosen müssten meiner Meinung nach ab jetzt mit Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCD) mit 30 mA Auslösestrom geschützt werden. Da es keinen Sinn macht, jede Steckdose separat zu schützen, müssten in der UV verschiedene Sicherungsgruppen mit RCD vorgeschaltet werden. Dieser Umbau ist aufwendig und verursacht Kosten. Aus meiner Sicht ist er aber richtig und wichtig, da die Praxis gezeigt hat wie unsachgemäß in Betrieben mit flexiblen Kabeln und Leitungen umgegangen wird. Sind Änderungen und Neuinstallationen von Steckdosen mit bis zu 20 A Nennstrom an vorhandenen Anlagen nach der neuen Norm auszuführen? Kann ich mich beim Beantragen der Kosten auf die Norm beziehen? ! In der Anfrage geht es scheinbar um vorhandene elektrische Anlagen, u. a. auch solche mit Steckdosen. Hierzu gilt Folgendes: Neue Normen gelten (mit ganz wenigen Ausnahmen) immer nur für „Neues“. Somit muss die DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1] nur für neu errichtete elektrische Anlagen bzw. für neu hinzugefügte Steckdosen angewendet werden. Allerdings ist diese Norm auch für vorhandene Steckdosen anzuwenden, die „maßlich“ so versetzt werden, dass sich daraus eine andere Leitungslänge ergibt. Letzteres wir häufig sehr „großzügig“ ausgelegt. Das „Auswechseln“ von Steckdoseneinsätzen oder von Kabeln/Leitungen gilt nicht als Neuerrichtung. Somit muss die Norm für dieses „Auswechseln von Betriebsmitteln“ nicht angewendet werden. Das heißt, der zusätzliche Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) muss nicht hinzugefügt werden, auch wenn dies sinnvoll wäre. Die neue Norm [1] gilt nur für „neue Sachen“. Änderungen sind von dieser Norm, wie zuvor erwähnt, nur dann betroffen, wenn sie eine „örtliche Änderung“ eines vorhandenen Stromkreises beinhalten oder wenn an einem vorhanden Stromkreis statt einer Drehstromsteckdose eine einpolige Steckdose angeschlossen oder eine zweite Steckdose hinzugefügt wird. Der vom Anfragenden angeführte Aufwand für neue Steckdosen ist aus meiner Sicht nicht so gravierend. Wenn ein neuer Stromkreis hinzufügt wird, ist auch ein neuer Leitungsschutzschalter notwendig. Wird aber anstelle eines Leitungsschutzschalters eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit integriertem Überstromschutz gewählt, ergibt sich nur ein geringer Mehraufwand. Richtig ist, dass „neue Anforderungen“ in [1] enthalten sind. Die Übergangsfrist für die Anwendung der bisher gültigen Norm endet am 1. Februar 2009. Literatur [1] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag. W. Hörmann
Autor
- W. Kathrein
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