Betriebsführung
Gefährliches Missverständnis mit der Hausbank
ep11/2009, 2 Seiten
Hausbank kündigt Überziehungskredit Hubert K. unterhält seit Jahren eine gute Geschäftsverbindung mit seiner Hausbank. Dennoch droht ihm diese mehr oder weniger lapidar die „Kündigung seines Überziehungskredites auf dem Geschäftskonto mit einer Frist von vier Wochen“ an. So steht es zumindest in einem Schreiben, das er kürzlich von seinem Kreditgeber erhielt. Zur Begründung wird darin weiter ausgeführt, dass K. angeblich „aufgrund irreführender und im Ergebnis falscher Angaben“ auf Bankformularen bankintern für „erhebliche Irritationen“ gesorgt hätte. Rolle der Selbstauskunft Bei den erwähnten Bankformularen handelt es sich, dies hat K. mittlerweile in Erfahrung bringen können, um so genannte „Selbstauskünfte“, die ihm von seiner Bank einmal im Jahr ausgehändigt werden und die er jeweils vervollständigt. Dabei geht es im Wesentlichen um eine aktuelle Darstellung sowohl seines Vermögens und seiner Schulden als auch seiner Einnahmen und seiner Ausgaben. Nach seiner Erinnerung hat er sich dabei stets bemüht, die jeweiligen Informationen vollständig zu übermitteln. Während des mittlerweile erfolgten Gesprächs mit seinem Steuerberater muss K. allerdings einräumen, dass es sich bei seinem jeweiligen Vervollständigen der Formulare wohl mehr oder weniger um ein Fortschreiben der bisherigen Zahlen aus den Vorjahren handelte. Ein sorgfältiges Auseinandersetzen mit den konkreten Anforderungen an das Zahlenmaterial, die aus dem Formular deutlich hervorgehen, gab es bei K. bisher so gut wie nicht. Diese offensichtliche Nachlässigkeit kann K. teuer zu stehen kommen. Doch sein Steuerberater hat den Grund für die deutliche Reaktion der Bank schließlich herausgefunden. Privatkredit nicht aufgeführt Konkret geht es aber um einen Privatkredit, den K. bei einer Direktbank vor rund drei Jahren aufgenommen hatte. Während er diesen Privatkredit, für den er noch vier Jahre monatliche Raten von fast 400 Euro aufbringen muss, einmal in der Selbstauskunft aufgeführt hatte, verzichtete er in den beiden folgenden Jahren darauf. Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 11 Gefährliches Missverständnis mit der Hausbank Als Elektromeister Hubert K. plötzlich von seiner Hausbank ein Schreiben erhält, worin ihm die „Kündigung seines Überziehungskredites auf dem Geschäftskonto mit einer Frist von vier Wochen“ mitgeteilt wird, versteht er die Welt nicht mehr. Das Ganze wird mit falschen Angaben in seinen bankinternen Unterlagen begründet - seiner Selbstauskunft. Ritto Gmb H | Tel. +49 2773 812-0 | Fax +49 2773 812-978 | info@ritto.de | www.ritto.de INTELLIGENTE GEBÄUDEKOMMUNIKATION Die neue Portier Modul-Türstation von Ritto ist gleich dreifach genial: 1. Mit ihrem 7 mm schlanken Gehäuse ist sie die flachste modulare Unterputz-Türstation auf dem Markt. 2. 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Dem Nachfolger ist bei der Einarbeitung in die Kreditakte von K. offensichtlich aufgefallen, dass es in den Selbstauskünften der vergangenen drei Jahre unterschiedliche Angaben gibt. Warum trotz der langjährigen Geschäftsverbindung nun sofort mit einer Kreditkündigung gedroht wird, kann K. aber immer noch nicht nachvollziehen. Er hat daher ein Gespräch mit seinem neuen Kundenberater vereinbart, das kurzfristig stattfinden soll. Kapitaldienstfähigkeit als Maßstab K. sollte sich auf dieses Gespräch sorgfältig vorbereiten. So ungeschickt die Vorgehensweise des Bankmitarbeiters vor dem Hintergrund der bewährten Bankverbindung auch gewesen sein mag, in der Sache ist sie durchaus nachvollziehbar. Selbstauskünfte dokumentieren schließlich nicht zuletzt das gegenseitige Vertrauen zwischen Bank und Kreditnehmer. Das Bankinstitut sollte sich daher auf die dort angeführten Zahlen verlassen können. Immerhin lassen sie u. a. wichtige Rückschlüsse auf die Kapitaldienstfähigkeit des Kunden als wesentlichen Maßstab seiner finanziellen Leistungsfähigkeit zu. Es ist daher durchaus üblich, die Kundendaten der Selbstauskunft beispielsweise mit den Informationen einer Schufa- oder Wirtschaftsauskunft abzugleichen. In diesem Fall liegt die Vermutung nahe, dass der Privatkredit in der aktuellen Schufaauskunft noch vermerkt ist, während die Selbstauskunft diese Informationen nur im Jahr der Kreditaufnahme enthielt. Je nach Einschätzung des zuständigen Bankmitarbeiters kann es bei solchen Informationsdefiziten durchaus zu ernsten Problemen kommen. Auswirkungen der Krise Hinzu kommt, dass sich das Geschäftsklima zwischen mancher Bank und ihren Kunden wegen der weltweiten Kreditkrise zu verschärfen droht. Hier ist von beiden Seiten frühzeitig mit offenen Karten zu spielen. Da die grundsätzliche Problematik ohnehin nicht mehr zu leugnen ist, sollten Banken und Kreditkunden die gegenseitigen Ansprüche in einer auch weiterhin möglichst vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Ausdruck bringen. Dieser Fall ist sicher kein Paradebeispiel für eine solche Zusammenarbeit. Hier haben beide Vertragspartner Nachholbedarf (Checkliste). Bankseitig sollte aber bei bewährten Verbindungen überlegt werden, zunächst den sprichwörtlich „kurzen Dienstweg“ zu wählen, bevor mit heftigen Konsequenzen gedroht wird. M. Vetter Zielsetzung VdS-Publikationen können sogenannte VdS-Richtlinien, VdS-Merkblätter oder (europäische) VdS CEA-Richtlinien sein. Sie beziehen sich entweder auf einzelne Produkte, begrenzte Anlagenbereiche bzw. Systeme, wie · Einbruchmeldeanlagen, · Brandmeldeanlagen und · Sprinkleranlagen. Oder die Schriften behandeln bestimmte Fachthemen, wie · elektrische Leitungsanlagen und · risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz usw. Ziel solcher Publikationen ist stets die Beschreibung eines bestimmten Sicherheitsniveaus. Durch die außerordentlich reichhaltige Erfahrung mit Schäden, die Versicherer im Laufe der Zeit sammeln konnten, ist in allen Fragen des Sach-und Brandschutzes ein beachtliches Know-how entstanden. Dieses Fachwissen soll zugunsten der Sicherheit in Maßnahmen und Anforderungen festgeschrieben werden. Auf diese Weise kann über die bekannten „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ hinaus ein höheres Sicherheitsniveau (als es beispielsweise in den VDE-Vorschriften oder Normen vorgeben wird) definiert werden. Entstehung von VdS-Richtlinien Ein Mittel, die Sicherheit in Gebäuden zu erhöhen, ist z. B. die Mitarbeit der Versicherer in Normungsgremien. Zahlreiche Mitarbeiter des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sowie von VdS Schadenverhütung arbeiten deshalb mit in DKE-Gremien und Arbeitskreisen des Deutschen Instituts für Normung (DIN). Diese Normen beschreiben in der Regel eine Grundsicherheit im Sinne von Mindestanforderungen. Für unterschiedliche Sicherheitsanforderung sind diese Mindestanforderungen nicht immer ausreichend. Hier muss es eine Möglichkeit geben, z. B. über VDE-Vorschriften hinaus, Anforderungen für einen höheren Sicherheitsstandard zu beschreiben. Dies wird durch die Erstellung und Herausgabe von VdS-Richtlinien verwirklicht. VdS-Richtlinien werden in Gremien erstellt mit Experten von · VdS Schadenverhütung, · GDV, · Versicherern, · Anwendern sowie von · Feuerwehren und · Polizei. Inhalt von VdS-Richtlinien Zunächst wird der ohnehin schwer zu überblickende Bereich der Normung gesichtet. Das Wesentliche wird zusammengefasst dargestellt und nicht selten für konkrete Fälle kommentiert. Allein dadurch werden VdS-Publikationen zu einer alltagstaug-Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 11 872 BETRIEBSFÜHRUNG Bedeutung der VdS-Publikationen H. Schmolke, Köln Besonders wenn es um Maßnahmen im Zusammenhang mit einem sinnvollen Sach- und Brandschutz in Gebäuden geht, werden immer wieder VdS-Publikationen genannt. Wie entstehen solche Schriften, welche Zielsetzung und Bedeutung haben sie und welche Verpflichtung besteht für den Planer oder Errichter elektrischer Anlagen, deren Anforderungen zu beachten? MEISTERWISSEN Autor Dipl.-Ing. Herbert Schmolke arbeitet als Fachleiter Security-Elektrofachleute bei der VdS Schadenverhütung Gmb H, Köln. CHECKLISTE Jedes Bankformular, insbesondere bei Kreditunterlagen, sollte sorgfältig durchgesehen und ausgefüllt werden. Durch die relativ umfangreichen Informationsquellen der Kreditinstitute sind bankinterne Abgleiche mit den jeweiligen vom Kunden selbst gelieferten Informationen üblich; offensichtliche Missverständnisse wie im Beispiel sollten im Interesse der Geschäftsbeziehung vermieden werden. Ein rechtzeitiger Kontakt kann helfen, derartige Missverständnisse zu vermeiden; es ist zu bedenken, dass sich die Kapitaldienstfähigkeit bei Kreditprüfungen grundsätzlich auf die gesamte verfügbare Liquidität des Kunden bezieht. Das gilt auch für private Verpflichtungen, die zu einer Verringerung dieser Liquidität führen. In Selbstauskünften sollten sämtliche dort aufgeführten Fragen vollständig beantwortet werden, um der Bank keinen Anlass für „Irritationen“ zu geben.
Autor
- M. Vetter
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