Betriebsführung
Eigene Sicherheiten für Kredite regelmäßig prüfen
ep10/2008, 2 Seiten
Ein Beispiel aus der Praxis Unruhig wurde Ernst M. eigentlich erst, als ihn seine Frau nach der von ihr bereits vor Jahren unterschriebenen Bürgschaftserklärung fragte. Diese Bürgschaft war nach Ansicht seiner Hausbank seinerzeit erforderlich, da M. eine erhebliche und kostspielige Erweiterungsinvestition seines Mittelbetriebes plante und dazu ein Bankdarlehen benötigte. Neben der Eintragung einer Grundschuld auf seinem Betriebsgebäude bestand die Bank außerdem auf der Bürgschaft seiner Ehefrau. Unterlegt war diese Bürgschaft über seinerzeit 150000 DM (rund 76700 Euro) durch zwei nahezu unbelastete Immobilien von Frau M. Da das erwähnte Darlehen mittlerweile bis auf einen Restbetrag von knapp 3000 Euro zurückgezahlt wurde, erschien es Frau M. an der Zeit, ihren Mann auch an die Bürgschaft zu erinnern. Dieser hat seine Hausbank nach diesem Gespräch zwischenzeitlich schriftlich um eine Bestätigung gebeten, aus der hervorgeht, dass diese aus der Bürgschaft keinerlei Rechte mehr herleiten wird. Da Frau M. damals ausschließlich für das Investitionsdarlehen bürgte, wird es mit dieser Erklärung auch keine Probleme geben. Daran dürfte auch der noch bestehende minimale Darlehensbetrag nichts ändern. Ordnung in die Kreditsicherheiten bringen Für M. ist die Angelegenheit damit aber noch nicht beendet. Er hat sich vor diesem Hintergrund vorgenommen, sämtliche Kreditsicherheiten der drei mit ihm zusammenarbeitenden Banken zusammenzustellen, zu ordnen und sich vor allem Klarheit über den jeweiligen Sicherheitenwert zu verschaffen. Diesem Wert will er seine aktuellen Kreditsalden gegenüberstellen und gemeinsam mit seinen Banken prüfen, ob nicht zumindest ein Teil seiner Kreditsicherheiten mittlerweile entbehrlich ist. Aktiv agieren Diese Überlegungen sollten sich Betriebsinhaber grundsätzlich ebenfalls zu eigen machen. Die Realität sieht dagegen oft anders aus: so ist es bei vielen Unternehmern nach wie vor nicht üblich, regelmäßige Bestandsauf-Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 10 889 Eigene Sicherheiten für Kredite regelmäßig prüfen Besteht kein aktueller Überblick über Umfang und Höhe von Kreditsicherheiten, droht im Ernstfall die persönliche Haftung. Für den Unternehmer ist es wichtig, regelmäßig die eigenen Sicherheitenwerte den Kreditsalden gegenüberzustellen, um Unter- oder Übersicherungen zu vermeiden. BETRIEBSFÜHRUNG Theben AG Hohenbergstraße 32; 72401 Haigerloch Telefon +49 (0) 74 74 / 692-0 Telefax +49 (0) 74 74 / 692-150 E-Mail: info@theben.de; www.theben.de +++ Theben E-NEWS bitte anfordern +++ Astro-Schaltuhr SELEKTA So funktioniert's. 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Einmal unterschrieben, werden Kreditunterlagen und die dazu gehörenden Sicherheitenverträge abgelegt und oftmals nicht mehr hervorgeholt. Es sind vielmehr häufig sogar die Banken als Kreditgeber selbst, die ihre Kunden dann an Sicherheiten erinnern. Das kann dann der Fall sein, wenn etwa eine aktuelle Schätzung der mit einer Grundschuld belasteten Immobilie erforderlich ist oder um eine ebenfalls aktualisierte Aufstellung jener Forderungen des Unternehmers gegenüber seinen Kunden gebeten wird, die an die jeweils kreditgebende Bank schon vor Urzeiten abgetreten wurden. Selbst diese „freundlichen Erinnerungen“ sehen Betriebsinhaber erfahrungsgemäß längst nicht immer als ernsthafte Anregung an, selbst tätig zu werden und sich einen eigentlich längst fälligen Überblick zu verschaffen. Banken geben Sicherheiten nicht automatisch frei Den Banken sollte hier kein Vorwurf gemacht werden. Sie werden ihnen überlassene Sicherheiten grundsätzlich erst dann freigeben, wenn der damit verbundene Absicherungszweck - also die vollständige Kreditrückzahlung - auch tatsächlich erfolgt ist. Eine gemeinsame Prüfung der meist unterschiedlichsten Sicherheiten mit dem Unternehmer auch während der Laufzeit bestehender Darlehen gehört aber noch längst nicht zum selbstverständlichen Angebot der Finanzbranche. Prüfung und Neuordnung kann sinnvoll sein Eine solche Prüfung einschließlich einer eventuellen Neuordnung kann für beide Seiten durchaus sinnvoll sein: Wenn sich beispielsweise der Unternehmer entscheidet, statt der für die Bank arbeitsaufwändigen Abtretung von Kundenforderungen eine werthaltige Grundschuld zur Verfügung zu stellen, kann ihm das Kreditinstitut einen je nach Kreditwürdigkeit weitaus besseren Zinssatz berechnen, als es bisher der Fall war. Ebenso dient es der gegenseitigen Vertrauensbildung, wenn der Unternehmer weiß, dass seine Bankdarlehen nicht übersichert sind, sondern Darlehenshöhe und realistisch eingeschätzte Kreditsicherheiten etwa den gleichen Wert haben. Wichtig ist für den Unternehmer, dass er sich, über die Darlehensverträge hinaus, die mit seiner Bank getroffenen Sicherheitenvereinbarungen genau ansieht. Er sollte wissen, welche Sicherheit für welches Darlehen konkret zur Verfügung steht. In diesem Praxisfall sind sich weder M. noch seine Frau während der gesamten Darlehenslaufzeit darüber bewusst gewesen, in welchem Umfang Frau M. nun tatsächlich mit ihrer Bürgschaft haftet. Erst nach Durchsicht der Unterlagen - nach fast sieben Jahren - erkannten beide, dass die Bürgschaft ausschließlich als Absicherung für das damalige betriebliche Darlehen verlangt worden ist. M. Vetter Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 10 890 CHECKLISTE Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten Darlehensverträge, aber auch die damit verbundenen Sicherheitenvereinbarungen vom Unternehmer sorgfältig geprüft werden. Weichen diesbezügliche Vertragsdetails von den bisher mündlichen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Kreditgeber etwa durch unterschiedliche Einschätzungen ab, können meist noch rechtzeitig Änderungen oder Konkretisierungen vorgenommen werden; Unternehmer sollten Ablauftermine von Darlehen selbst überwachen und rechtzeitig mit ihrer Bank über dann freizugebende Sicherheiten reden. Diese Sicherheiten können dann für zukünftige Kredite ggf. erneut verwendet werden. Auch während der Kreditlaufzeit sollte mit dem Bankpartner regelmäßig über Details der Kreditsicherheiten geredet werden - z. B. über einen Sicherheitentausch, eine teilweise Sicherheitenrückgabe oder auch eine Verstärkung von Sicherheiten. Jetzt bestellen! Kommentar mit Anwendungsempfehlungen zur Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR/LAR/RbALei) Firma/Name, Vorname Branche/Position z. Hd. Telefon Fax E-Mail Straße, Nr. Postfach Land/PLZ/Ort Datum Unterschrift ep 0810 Ich bestelle zur Lieferung gegen Rechnung zzgl. Versandspesen zu den mir bekannten Geschäftsbedingungen beim huss-shop HUSS-MEDIEN Gmb H 10400 Berlin KUNDEN-NR. (siehe Adressaufkleber oder letzte Warenrechnung) Preisänderungen und Liefermöglichkeiten vorbehalten TIPP Enthält den Richtlinientext der MLAR und den Hinweis zu den abweichenden Richtlinientexten der baurechtlich eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinien (LAR/RbALei) in den Bundesländern Die Kommentierung bezieht sich auf die einzelnen Absätze mit Praxisempfehlungen und die grafische Interpretation durch Zeichnungen und Maßangaben. Ausführliche Praxisempfehlungen und Praxisbeispiele helfen die Leitungsanlagen-Richtlinien bei bundesweiten Baustellen in die Praxis umzusetzen. Lippe/Wesche/Rosenwirth, Kommentar mit Anwendungsempfehlungen und Praxisbeispielen zur Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR/LAR/RbALei) 3., akt. u. erw. Aufl. 2007, 260 S., mit zahlr. Abb. u. Tab., Broschur, Bestell-Nr. 586 881 4, 96,00 Die Geltungsbereiche: - Leitungsanlagen in Flucht-und Rettungswegen - Leitungsdurchführungen durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken - Deckenabschottungsprinzip für Leitungsanlagen und Bodenabläufe - Installationsschachtprinzip nach DIN 4102-4 und -11 - Elektrischer Funktionserhalt von Leitungsanlagen - Systemböden-Richtlinie - Elt Bau-Verordnung für elektrische Betriebsräume Expl. Bestell-Nr. Titel /Stück 586 881 4 Kommentar mit Anwendungsempfehlungen und Praxisbeispielen zur Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR/LAR / RbALei) 96,00 HUSS-MEDIEN Gmb H 10400 Berlin Direkt-Bestell-Service: Tel. 030 42151-325 · Fax 030 42151-468 E-Mail: bestellung@huss-shop.de www.huss-shop.de EP1008-886-892 19.09.2008 15:28 Uhr Seite 890
Autor
- M. Vetter
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