Betriebsführung
Dreiste Banken: Teure Kredite
ep3/2004, 1 Seite
Der Fall. Peter S., Inhaber eines Elektrofachhandels aus dem Rheinland, erhielt kürzlich ein Schreiben seiner Hausbank, der örtlichen Sparkasse: darin teilte sie ihm mit, dass die Höhe seines Kontokorrentzinssatzes auf dem Geschäftskonto zukünftig auch von seiner Auskunftsbereitschaft abhängig gemacht wird. Banken und Sparkassen stehen regelmäßige Einblicke in die wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Kreditnehmers grundsätzlich erst ab einem Gesamtkreditvolumen von 250 000 Euro zu. So sieht es der § 18 des Kreditwesengesetzes (KWG) vor. Um diese Einblicke wie bei S. bereits auch bei geringeren Kreditbeträgen regelmäßig zu erhalten, wird Kunden bei einer Informationsverweigerung ein drastisch erhöhter Kontokorrentzinssatz „angedroht“. Keine Ausnahme mehr. Aufgrund der zunehmend restriktiven Kreditvergabe der Bankinstitute werden derartige Forderungen keine Ausnahme bleiben. S. sollte auf dem bisherigen Zinssatz seines Kontokorrentkredites bestehen. Bleibt die Bank bei Ihrer Haltung, sollte der Unternehmer das Kreditinstitut seinerseits um eine schriftliche Begründung dieser Forderung bitten. In Einzelfällen kann es durchaus nachvollziehbare Argumente des Bankinstitutes zur regelmäßigen Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden geben, z.B. Umsatzrückgänge auf dem Geschäftskonto, die Rückfragen beim Kreditnehmer erforderlich machen. Erst dann, wenn S. die genauen Hintergründe dieses Vorstoßes seiner Bank kennt, sollte er nach Rücksprache mit seinem Steuerberater eine Entscheidung treffen. Ob darüber hinaus weitere Informationen an die jeweilige Bank oder Sparkasse zu rechtfertigen sind, sollte jeder Kreditnehmer im Einzelfall entscheiden. So mehren sich die Fälle, in denen von mittelständischen Unternehmern nicht nur die bisher weitgehend üblichen Einkommensteuerbescheide, sondern auch die jeweiligen Einkommensteuererklärungen verlangt werden. Gläserner Kunde. Die Kreditinstitute erhoffen sich offenbar detailliertere Informationen über die unterschiedlichen Einkunftsarten. Wertvoll für die Bank oder Sparkasse sind beispielsweise die Einzelangaben auf dem Formular „Einkünfte aus Kapitalvermögen“, in dem die unterschiedlichen Anlageformen vom Kontoguthaben über Aktien bis hin zu festverzinslichen Wertpapieren aufgeführt sind. Die kreditgebende Bank erhält damit eine Übersicht der Geldanlagen ihres Kunden. Dazu gehören i.d.R. auch Geldanlagen, die nicht beim Kreditgeber unterhalten werden, welche der Hausbank weitere Möglichkeiten zusätzlicher Kreditsicherheiten bieten. Auch hier gilt : jede über das Normalmaß hinausgehende Zusatzinformation sollte vom Kreditinstitut detailliert begründet werden. Das sollten Sie beachten: · die Veränderung wichtiger Vertragsbestandteile wie Zinssatzerhöhungen muss Ihr Kreditinstitut grundsätzlich detailliert begründen. Lapidare Hinweise auf angebliche „allgemeine Zinserhöhungen an den Geld- und Kapitalmärkten“ reichen als Begründung einer Kreditzinserhöhung nicht aus. Eine wie im Fall beschriebene Verbindung aus Zinssatzerhöhung und zusätzlichen Informationen ist ebenfalls äußerst zweifelhaft · um eine wahrscheinlich unnötige Konfrontation mit Ihrer Bank oder Sparkasse zu vermeiden, können Sie natürlich auch ein persönliches Gespräch suchen. Aus taktischen Gründen ist es meist allerdings sinnvoll, das Kreditinstitut zunächst um eine schriftliche Begründung ihrer Forderung zu bitten · es ist ratsam, sich den Text des § 18 KWG, der die Offenlegungspflichten Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse regelt, in Ruhe anzusehen. Den Gesetzestext des Kreditwesengesetzes erhalten Sie im Buchhandel. Selbstverständlich steht Ihnen auch der Weg frei zur Finanzaufsicht der Bankinstitute, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BAFin“), der Sie Ihr Problem schildern und wo Sie um Hilfe bitten können. Sie erreichen die Bundesanstalt unter der Rufnummer: 0228/41080 oder im Internet unter www.bafin.de. M. Vedder Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 3 Dreiste Banken: teure Kredite „Basel II“ und die damit verbundene restriktive Kreditvergabepolitik der Banken und Sparkassen wird offenbar immer absurder, wie der folgende Fall beweist.
Autor
- M. Vedder
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