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Differenzstrom-Überwachungseinrichtung
ep12/2004, 2 Seiten
Aber auch „raumfremde“ Kabel/Leitungen dürfen im Raum mit Badewanne oder Dusche verlegt werden wenn, · aus bautechnischer Gegebenheit die Restwanddicke von 6 cm nicht eingehalten werden kann, · die Stromkreise mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I6N ) 30 mA geschützt sind, · ein Schutzleiter im Kabel, in der Leitung mitgeführt wird. Diese Forderungen gelten nicht bei SELV-/ PELV-Stromkreisen oder bei Schutztrennung. In dem mit dem roten Punkt gekennzeichneten Bereich 1 unter der Wanne dürfen Kabel/Leitungen zur Versorgung von Betriebs-/Verbrauchsmitteln in diesem Raum sowohl unter dem Estrich in Ihrem Fall unter dem Holzfußboden, aber auch auf dem Fußboden ohne zusätzliche Maßnahmen (ohne Schutzrohr) verlegt werden. Sofern aber das Kabel/die Leitung aus den durch die Wanne mit ihrer Abmauerung geschützten Bereich herausgeführt wird, muss ein entsprechender Schutz vorgesehen werden. Für die Verlegung unter der Wanne kann die Reverenzverlegeart Nr. 21 aus DIN VDE 0100-520 (VDE 0100 Teil 520):2003-06 herangezogen werden. Raumfremde Kabel/Leitungen dürfen unter der Pressspanplatte, d. h. zwischen den Balken, ohne zusätzliche Maßnahmen verlegt werden. Verbleite Isolierrohre. Für die verlegten verbleiten Isolierrohre mit den darin befindlichen NYA-Aderleitungen besteht als solches „Bestandsschutz“, wenn zum Zeitpunkt der Errichtung diese Installationsmethode zulässig war. Ob zum Zeitpunkt der Errichtung die Verlegung des zumindest teilweise raumfremden Stromkreises außerhalb der Bereiche in Räumen mit Badewanne oder Dusche zulässig war, kann nicht überprüft werden, da es eine Jahresangabe nicht gibt. Die Errichtung dürfte allerdings zu einem Zeitpunkt durchgeführt worden sein, zu dem es diesbezüglich in Räumen mit Badewanne oder Dusche noch keine Einschränkungen gab. Bei Anlagen, die nach der neuen Norm errichtet werden, muss für den Teil des Stromkreises, der als „raumfremd“ (da zum Schlafzimmer und zur Küche führend) anzusehen ist, die Restwanddicke von 6 cm berücksichtigt werden. Die Restwanddicke darf unterschritten werden, wenn diese aus bautechnischen Gründen nicht eingehalten werden kann, da der Stromkreis, wie in der - Anfrage ausgeführt, durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I6N ) 30 mA geschützt ist. Ich bin jedoch der Meinung, dass es sich hierbei nicht um einen raumfremden Stromkreis handelt, da es ja der gleiche Stromkreis ist, wie er im Bad benötigt wird. Bezüglich der Spannungsverschleppung gilt, dass eine solche unter normalen Umständen bei ordnungsgemäßer Errichtung nicht zu erwarten ist. Sollte durch einen Fehler dennoch eine Spannungsverschleppung auftreten, ist immer noch die Funktion der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) gegeben. Auch wenn in diesem Falle beim Berühren des verbleiten Rohres (welches aufgrund der Unterputz-Installation kaum berührbar sein dürfte) der Mensch den Schutzleiter darstellt. Dies führt aber normalerweise nicht zu einer zusätzlichen Gefährdung. W. Hörmann Differenzstrom-Überwachungseinrichtung ? Bei Telekommunikationsanlagen kann ein Teil der Forderungen nach der BGV A2, die Isolationswiderstandsmessung, bei in Betrieb befindlichen Anlagen kaum oder nur bei Abschaltung der NS-Anlage erfolgen. Als verantwortliche Elektrofachkraft habe ich hier praktikable Lösungen zu erarbeiten. Durch Herstellerberichte wurde ich auf die Möglichkeit des Einbaus einer Differenzstrom-Überwachungseinrichtung aufmerksam. Laut den Beschreibungen kann damit die aufwändige Isolationswiderstandsmessung nahezu ersetzt werden. Eine schriftliche Aussage der Berufsgenossenschaft erscheint mir hierzu notwendig. Wie ist Ihre Meinung hierzu? ! Sie fragen, ob die bei einer Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105 Teil 100 vorzunehmende Isolationswiderstandsmessung durch eine Messung des Ableitstroms (nach dem Differenzstrommessverfahren) ersetzt werden kann. Dabei beziehen Sie sich auf die Vorgabe in der UVV BGV A2, nach der eine Wiederholungsprüfung, die nur an einer spannungsfreien Anlage erfolgen kann, regelmäßig (Richtwert vier Jahre) vorzunehmen ist. Es ist eigentlich kaum vorstellbar, dass eine NS-Anlage innerhalb eines solchen Zeitraums nicht aus irgend einem Grund einmal abgeschaltet wird und dann die Isolationswiderstandsmessung erfolgen kann. Mit der Isolationswiderstandsmessung wird der Zustand der Isolierungen (Isoliervermögen) des jeweiligen Stromkreises bzw. der aktiven Leiter dieses Stromkreises gegenüber Erde (PE/PEN) bewertet. Da die Messung mit Gleichspannung (500 V) vorzunehmen ist, wird der ohmsche Widerstand festgestellt. Trotz einiger Vorbehalte gegenüber diesem Prüf-/Messverfahren wird auf diese Weise eine Aussage über die Qualität der Isolierungen ermöglicht. Der Grenzwert, der hier nach DIN VDE 0105 Teil 100 bzw. DIN VDE 0100 Teil 610 für die Gut-/Schlecht-Bewertung gilt liegt bei 1 M1 und entspricht einem Ableitstrom in der Größenordnung 1 mA. Im Allgemeinen werden wesentlich höhere Isolationswiderstände festgestellt und ergeben sich wesentlich geringere, praktisch nicht messbare Ableitströme. Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 12 951 Mit dem sogenannten Differenzstrom-Überwachungsgerät (Bild ) wird auch der ohmsche Ableitstrom der Isolierungen (Riso, i1) erfasst. Darüber hinaus aber auch Ableitströme, die sich durch die Erdkapazitäten der Leitungen ergeben (Ce, i2) - sie liegen ebenfalls in der Größenordnung um 1 mA. Hinzu kommen die durch die Erdkapazitäten und die Beschaltungen der angeschlossenen Verbrauchsgeräte entstehenden Ableitströme (Cb, i3). Letztere können erheblich höher sein als 1 mA. Das heißt aber, bedingt durch die genannten Größenverhältnissen der Ableitströmen, kann aus den Messergebnissen bzw. den Anzeigen der Differenzstrom-Überwachungsgeräte somit nicht auf die Größe des ohmschen Ableitstroms und damit auf die Qualität der Isolierungen der Anlage geschlossen werden. Und wenn keine kapazitiven Ableitströme auftreten, reicht die Messempfindlichkeit der Differenzstrom-Überwachungsgeräte nicht aus, um das im Fall eines Isolationsfehlers erfolgende Ansteigen des ohmschen Ableitstroms im Bereich bis 1 mA oder die den Schlecht-Zustand charakterisierenden Ableitströme von mehr als 1 mA exakt zu erfassen. Es ist somit nicht möglich, einen ausreichend genauen Grenzwert für den Ableitstrom zu ermitteln, bei dem die Isolierungen noch oder nicht mehr gut sind. Zudem ist ja der auftretende Ableitstrom auch von den Schaltzuständen der überwachten Anlage abhängig und somit bezüglich der Eigenschaften/Zustände der Anlage nur schwer zu bewerten. Die Differenzstrommessung ist daher nicht geeignet, die Isolationswiderstandsmessung zu ersetzen. Allenfalls kann sie eine ergänzende Information über den Zustand der Anlage und der angeschlossenen Geräte liefern. Die beste Möglichkeit, um · das Isoliervermögen und somit den Zustand der Isolierungen der Anlage zu beurteilen und · die Verfügbarkeit der Anlage zu sichern, ist (neben dem Besichtigen durch eine mit der Anlage vertraute Elektrofachkraft) die Isolationswiderstandsmessung (ebenfalls durch eine erfahrene Elektrofachkraft). Alle praktischen Erfahrungen mit den genannten Prüf-/ Messmethoden und die zurzeit absehbaren Entwicklungen auf den Gebieten der Normen und der Prüftechnik lassen eindeutig erkennen, dass die Ableitstrommessung · wertvolle Erkenntnisse über den Zustand der Anlage/Geräte sowie über die vorhandenen/nicht vorhandenen Gefährdungen liefern kann, aber · die Isolationswiderstandsmessung als Methode zum Nachweis des Isoliervermögens zwar ergänzen kann, aber nicht 1:1 ersetzen wird. K. Bödeker Trennen des Neutralleiters im TT-System ? DIN VDE 0100-460 fordert im Abschn. 462.1, dass jeder aktive Leiter in einem Stromkreis trennbar sein soll. Die Ausnahmen unter 461.2 beziehen sich ausschließlich auf TN-Systeme. Ist demnach in TT-Systemen der Neutralleiter immer trennbar auszuführen? Gibt es in Netzen mit TT-Systemen Konstellationen durch Schieflast, einpolige Erdschlüsse oder Neutralleiterschlüsse, in denen zwischen dem Neutralleiter und dem Schutzleiter (oder Erde) unzulässige Berührungsspannungen auftreten können? Was hat ein Anlagenbetreiber bei einem TT-System zu beachten, wenn der Neutralleiter nicht trennbar ist? ! Jeder Stromkreis muss von allen aktiven Leitern der Stromversorgung getrennt werden können ([1], Abschn. 462.1). Der Neutralleiter ist ein aktiver Leiter und muss im TT-System trennbar sein, weil die Ausnahme nach Abschnitt 461.2 von [1] nur für TN-Systeme gilt. Die zum Trennen verwendeten Einrichtungen müssen VDE 0100 Teil 537 [2] entsprechen [3][4]. Schieflast und einpoliger Kurzschluss können durch den Spannungsfall auf dem Neutralleiter dazu führen, dass dieser eine erhebliche Spannung gegen Erde annimmt. Dieser Effekt ist bei Dreieinhalb-Leiter-Kabeln größer als bei Querschnittsgleichheit aller Leiter [5]. Die als „Spannungswaage“ bezeichnete Begrenzung des Betriebserdungswiderstandes ([6], Abschn. 413.1.3.7) wird nur für TN-Systeme gefordert. Darum kann im TT-System bei Erdschluss eines Außenleiters eine Spannung des Neutralleiters gegen Erde (und damit auch gegen den Schutzleiter in der Verbraucheranlage) auftreten, die wesentlich über 50 V liegt, jedoch nicht der Außenleiter/Neutralleiter-Spannung von 230 V nahe kommt. Im TT-System muss der Betreiber eine Anlage, bei der nicht alle aktiven Leiter einschließlich des Neutralleiters vom Netz getrennt sind, als unter Spannung stehend betrachten. Er muss also, wenn der Berührungsschutz entfernt wird, die Regeln des Arbeitens unter Spannung befolgen. Bestehende Anlagen müssen im Allgemeinen nicht den neuen Normen angepasst werden. Das Fehlen der Trennbarkeit des Neutralleiters im TT-System stellt keine akute Gefahr für die Nutzer der Anlagen dar. Deswegen darf eine so ausgeführte Anlage, die schon immer das TT-System hatte, in ihrem Zustand verbleiben. Das Nachrüsten der Einrichtungen zum Trennen des Neutralleiters ist jedoch erforderlich bei der Umstellung des Verteilungsnetzes oder auch nur der Anlage des Gebäudes vom TN-System auf das TT-System [7] und bei Erweiterung, Änderung oder Rekonstruktion im betroffenen Anlageteil. Literatur [1] DIN VDE 0100-460/VDE 0100 Teil 460:2002-08 Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 46: Trennen und Schalten. [2] DIN VDE 0100-537/VDE 0100 Teil 537:1999-06 Elektrische Anlagen von Gebäuden; Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel, Kapitel 53: Schaltgeräte und Steuergeräte; Abschnitt 537: Geräte zum Trennen und Schalten. [3] Hering, E.: Trennen von Anlagen im TN- und TT-System. Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 8, S. 618. [4] Hering, E.: Trennen von Drehstromanlagen im TT-System. Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 10, S. 800. [5] Hering, E.: Nachteile von Dreieinhalb-Leiter-Kabeln. Elektropraktiker, Berlin 52 (1998) 6, S. 547-549. [6] DIN VDE 0100-410/VDE 0100 Teil 410:1997-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 41: Schutz gegen elektrischen Schlag. [7] Hering, E.: Umstellung vom TN- zum TT-System. Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 2, S. 96-97. E. Hering Installation in Trockenbauwänden ? Zur Elektroinstallation in Trockenbauwänden gibt es sehr wenig Festlegungen. Daher habe ich folgende Fragen: · In den Ständerelementen der Trockenbauwände befinden sich Ausstanzungen, durch die der Elektroinstallateur seine Kabel und Leitungen ziehen kann. Darf der Installateur, wenn sich diese Ausstanzungen außerhalb der Installationszonen gemäß DIN 18 015 befinden, von den Installationszonen abweichen? · Die Ausstanzungen werden bei Benutzung nach oben und unten gebogen. Somit weißt die Auflagefläche keine scharfen Kanten auf. Müssen die Seiten der Aussparungen geschützt werden, denn spätestens beim Einbringen der Dämmwolle durch den Trok-Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 12 952 LESERANFRAGEN Differenzstromüberwachungseinrichtung Riso Ce Verbrauchsgeräte i2 i3 Mit der Differenzstrom-Überwachungseinrichtung werden neben dem Ableitstrom i1 über die Isolierung (Riso) auch die Ableitströme i2, i3 gemessen, die über die Erdkapazitäten der Leitungen (Ce) und der Verbraucher (Cb) fließen
Autor
- K. Bödeker
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