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Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz

Brandlast von Kabeln und Leitungen in Zwischendecken

ep4/2000, 3 Seiten

Nach DIN 1402 Teil 4 ist bei Stahlträger- und Stahlbetondecken mit Unterdecken die Verlegung von Kabeln und Leitungen mit brennbarer Isolierung in den Zwischendecken unbedenklich, wenn die entstehende Brandlast d 7 kWh/m2 ist. Die Brandlast (Kabel und Leitungen sowie andere brennbare Stoffe) soll möglichst gleichmäßig verteilt sein. In einem Kellergang in dem Bereich zwischen einer Unterdecke und der darüberliegenden Rohdecke aus Stahlbeton sind auf einer 0,5 m breiten Kabelpritsche Leitungen verlegt, die im Brandfall je Meter Pritschenlänge eine Verbrennungswärme von etwa 24 kWh freisetzen würden. Der Kellergang ist 1,5 m breit. Je Meter Kellerganglänge besteht eine Brandlast von 24 kWh : 1,5 m2 = 16 kWh/m2. Bezieht man die Verbrennungswärme gar nur auf die Legebreite der Kabel, also auf die Kabelpritschenbreite, so ergibt sich je Meter Kellerganglänge eine Brandlast von 24 kWh : 0,5 m2 = 48 kWh/m2. Die Ergebnisse beider Berechnungsvarianten liegen über den aus der RbALei bekannten Werten von 7 kWh/m2 bzw. 14 kWh/m2 bei halogenfreien Leitungen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1)Bezieht sich die Brandlast d 7 kWh/m2 nur auf die Deckenfläche direkt über dem Leitungsbündel oder auf die gesamte Breite des Kellergangs? 2)Die aus der RbALei bekannten Werte sind überschritten. Müssen Maßnahmen zum Schutz der Stahlbeton-Rohdecke getroffen werden?


   

Autor
  • F. Schmidt
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