Unsere Elektrofirma wurde beauftragt, Leitungen für die Kühlanlagen eines Verbrauchermarktes zu verlegen. Die Verlegung erfolgte auf Kabelbahnen und in Sammelhaltern im Bereich der späteren Zwischendecke.
Nach Beendigung unserer Arbeiten verlangt der Architekt gemäß Brandschutzgutachten das Auswechseln der Leitungen gegen halogenfreie Leitungen. Ansonsten würde die Brandlast erhöht werden. Vom Projektsteuerer wird das Kapseln der gesamten Leitungstrasse gemäß VDE 0100 in I 90 gefordert, weil die Brandlast mit > 7 kWh/m2 eingeschätzt wird, bzw. in I 30 bei < 7 kWh/m2. Angeblich würde unsere Kabeltrasse im Markt Fluchtwege kreuzen.
1.Welche Norm verlangt die Verwendung halogenfreier Leitungen? Gibt es andere Vorschriften darüber?
2. In welcher Norm wird das Kapseln der Leitungstrassen in I 90 bzw. I 30 vorgeschrieben?