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Elektrotechnik | Installationstechnik | Blitz- und Überspannungsschutz

Blitzschutz für metallenes Rohr im Schornstein

ep2/2000, 3 Seiten

Muss ein Edelstahlrohr, das im Schornstein verlegt wurde, geerdet werden? War es ein Fehler, das zu unterlassen?


Leseranfragen Umfang der Wiederholungsprüfung ? Umfasst der Auftrag des Vermieters zur Wiederholungsprüfung der Elektroinstallation einer Wohnung auch die über Klemmen angeschlossenen, technisch gesehen zur Anlage gehörenden Geräte, z. B. den Elektroherd oder die Leuchten, wenn diese Eigentum des Mieter sind? ! Diese Frage kann nur der Auftraggeber verbindlich beantworten. Sicherlich wird dessen Antwort ein klares „Nein“ sein, seine Verantwortung für die Sicherheit umfasst ja nur den vermieteten Gegenstand, die Elektroinstallation. Er ist nicht verpflichtet und hat auch gar nicht das Recht, sich um die Geräte des Mieters zu kümmern. In der Praxis, vor allem in technischer Hinsicht, ist die Angelegenheit nicht ganz so einfach. Der Vermieter muss ja auch gewährleisten, dass nicht etwa durch z. B. defekte Geräte oder provisorische Installationen des einen Mieters Gefährdungen für die Anlage und andere Mieter entstehen. Er wird somit von Ihnen als Elektrofachbetrieb erwarten - selbst wenn er das nicht ausdrücklich fordert - dass Ihre Aussage „Die Anlage ist in Ordnung“ auch für das ordnungsgemäße Zusammenwirken der Anlage mit den ihr z. Z. fest zugeordneten Geräten gilt. Um dieses Urteil abgeben zu können, werden die fest angeschlossenen Geräte in die Prüfung der Anlage einbezogen werden müssen. Dies ist ja fast ohne Mehraufwand möglich. Die Sichtprüfung ergibt sich praktisch von selbst und ist für den verantwortungsbewussten Prüfer ohnehin eine Selbstverständlichkeit. Das Messen des Isolationswiderstands kann für die Anlage und die angeschlossenen Geräte gemeinsam erfolgen [1]. Dieses für den Besitzer der Geräte kostenlose „Mitprüfen“ der fest angeschlossenen Geräte ist ein notwendiger Kundendienst. Es ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der wesentlich umfangreicheren Wiederholungsprüfung der Geräte nach DIN VDE 0702 [2]. Auch die Aussage im Prüfprotokoll betrifft nur den Zustand der Anlage, d. h. auch die Funktionsfähigkeit, und nicht den der angeschlossenen Geräte. Wird festgestellt, dass eines der Geräte defekt oder nicht für den gewünschten Zweck geeignet ist, so ist dessen Besitzer, d. h. hier der Mieter, entsprechend zu informieren. Ergeben sich durch dieses Gerät Gefährdungen für die Anlage, deren Nutzer oder andere Personen, so ist dies auch dem Auftraggeber mitzuteilen. Wesentlich ist wohl hier wie in ähnlichen Fällen, dass der Prüfer die Sicherheit insgesamt im Blick hat. Der zumeist fachunkundige Auftraggeber kann nicht alle sicherheitstechnischen und elektrotechnischen Einzelheiten erkennen und in seinem Auftrag erwähnen. Er nennt das gewünschte Ziel - vollständige und zuverlässige Sicherheit gegenüber den Gefahren der Elektrizität. Wie das im Einzelnen und in vollem Umfang erreicht werden kann, hat die prüfende Elektrofachkraft zu entscheiden und zu verantworten. Literatur [1] DIN VDE 0105 Teil 100 Betrieb elektrischer Anlagen. [2] DIN VDE 0702 Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte. K. Bödeker Blitzschutz für metallenes Rohr im Schornstein ? Muss ein Edelstahlrohr, das im Schornstein verlegt wurde, geerdet werden? War es ein Fehler, das zu unterlassen? ! Falls das Haus mit einer Blitzschutzanlage versehen ist, muss zwischen dieser und dem oberen Ende des metallenen Rohres eine Verbindung hergestellt werden ([1], Abschn. 5.1.1.1; [2], Abschn. 3.3; [3], Abschn. 3.1.1). Für diese Verbindung wird üblicherweise das gleiche Leitermaterial wie für Auffangeinrichtungen und Ableiteinrichtungen verwendet. Das untere Ende des metallenen Rohres muss im Zuge des Blitzschutz-Potentialausgleichs mit der Potentialausgleichsschiene und mit dem Blitzschutzerder (z. B. Fundamenterder) verbunden werden ([3], Abschn. 3.1.1 und 3.1.2). Die Leiter für den Blitzschutz-Potentialausgleich müssen folgende Mindestquerschnitte haben ([3], Nationales Vorwort, Zu 2.5 und Tabelle NC.4): 16 mm2 Kupfer, 25 mm2 Aluminium oder 50 mm2 Stahl. Siehe auch Abschn. 5 von [4]. Bei Wohnhäusern ohne Blitzschutzanlage wird die Blitzschutzerdung metallener Abgasrohre und Schornsteinauskleidungen in keiner Norm gefordert. Darum war Ihre Unterlassung kein Fehler, für den Sie zur Verantwortung gezogen werden könnten. Das in den Schornstein eingezogene metallene Rohr kann jedoch wie die Fangeinrichtung einer Blitzschutzanlage oder wie eine über dem Dach angeordnete Antenne als Fußpunkt eines Blitzeinschlages wirken. Darum sollte es wie eine Außenantenne zum Zweck des Personen- und Sachschutzes nach VDE 0855 Teil 1 [5] geerdet werden. Die folgenden für Außenantennen geltenden Forderungen sollten so weit wie möglich erfüllt werden. Der zu erdende Gegenstand (hier das obere Ende des metallenen Rohres) muss auf möglichst kurzem und geradlinigem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden ([5], Abschn. 10.2.1). Die Anordnung des Erdungsleiters auf der Außenseite der Außenwand ist nicht gefordert, hat jedoch gegenüber der Führung im Inneren des Hauses den Vorteil, dass Bewohner, Geräte und Anlagen weniger dem Magnetfeld des Blitzstroms ausgesetzt sind. Der Erdungsleiter muss einen Mindestquerschnitt von 16 mm2 Kupfer, 25 mm2 Aluminium oder 50 mm2 Stahl haben ([5], Abschn. 10.2.3). Dafür wird vorzugsweise Mantelleitung NYM 1 x 16 mm2 oder (besser) Kabel NYY 1 x 16 mm2 verwendet. Wenn kein Fundamenterder vorhanden ist, muss die Erdungsanlage aus wenigstens zwei horizontalen Erdern von je 5 m Mindestlänge oder aus einem vertikalen Erder mit einer Mindestlänge von 2,5 m bestehen. Sofern nicht ein Staberder vom Kellerfußboden aus eingebracht wird, soll der Abstand vom Fundament 1 m betragen. Es zählt nur der Teil als Erder, der sich mindestens 0,5 m unter der Geländeoberfläche befindet. Der Mindestquerschnitt des Erders beträgt 50 mm2 bei Kupfer und 80 mm2 bei Stahl ([5], Abschn. 10.2.2). Am Anschluss müssen die Metallteile mit Korrosionsschutzbinde umwickelt werden. Zwischen dem Erder (oder Erdungsleiter) und der Potentialausgleichsschiene muss eine Verbindung hergestellt werden ([6], Abschn. 413.1.2.1). Diese ist für den Elektroschutz (Hauptpotentialausgleich) und zur Vermeidung eines gefährlichen Überschlags des Blitzes auf die Starkstromanlage (Blitzschutz-Potentialausgleich) erforderlich. Sie muss einen Mindestquerschnitt Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 2 Liebe Elektrotechniker/innen! Wenn Sie mit einem schwierigen technischen Problem kämpfen, wenn Sie Widersprüche entdecken, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder einfach eine Information brauchen, dann richten Sie Ihre Fragen an die Redaktion: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: (030) 42 151-251 oder e-mail: elster@elektropraktiker.de oder Internet: www.elektropraktiker.de Wir werden Sie umgehend beraten. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort hier in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder. Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ihre ep-Redaktion Eine Sammlung von über 200 Fragen und Antworten finden Sie auf unseren Internetseiten. Fragen an ELEKTRO PRAKTIKER Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 2 von 16 mm2 Kupfer haben ([3], Nationales Vorwort, Zu 2.5 und Tabelle NC.4). Dafür verwendet man zweckmäßigerweise einadriges Kabel NYY. Wird das TN-System (früher „Nullung“ genannt) angewendet, so fließt ein Teil des Blitzstroms über den PEN-Leiter des Hausanschlusses und des Versorgungsnetzes zu fernen Erdern. Diese tragen dadurch zur Erdung des in den Schornstein eingebrachten metallenen Rohres bei. Es ist jedoch unzulässig, auf den Erder zu verzichten und die fernen Erder als Ersatz dafür zu benutzen ([5], Abschn. 10.2.3). Bei Anwendung des TT-Systems wird der Erder auch als Schutzerder für diese Schutzmaßnahme benötigt, und er muss dann auch die dafür geltenden Forderungen ([6], Abschn. 413.1.4; [7], Abschn. 4.2) erfüllen. Im Rahmen des Hauptpotentialausgleichs für den Elektroschutz müssen a) metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen innerhalb des Hauses, z. B. für Gas und Wasser, b) metallene Gebäudekonstruktionsteile, Zentralheizungs- und Klimaanlagen, c) wesentliche Betonbewehrungen, soweit möglich, mit der Potentialausgleichsschiene und dem Hauptschutzleiter (PEN-Leiter beim TN-C-System, Schutzleiter „PE“ beim TT-System) verbunden werden ([1], Abschn. 413.1.2.1). Das trifft auch für das metallene Abgasrohr zu, das in vorstehender Aufzählung unter a) und b) eingeordnet werden kann. Diese Verbindung muss hergestellt werden, sofern sie nicht schon über den Heizkessel besteht. Da sie bei einem Blitzeinschlag in das metallene Abgasrohr auch als Blitzschutz-Potentialausgleich wirken kann, muss sie einen Querschnitt von mindestens 16 mm2 Kupfer, 25 mm2 Aluminium oder 50 mm2 Stahl haben ([3], Nationales Vorwort, Zu 2.5 und Tabelle NC.4; [4], Abschn. 5). Literatur [1] DIN 57185 Teil 1 (VDE 0185 Teil 1):1982-11 Blitzschutzanlage; Allgemeines für das Errichten. [2] DIN VDE 0185-103 (VDE 0185 Teil 103):1997-09 Schutz gegen elektromagnetischen Blitzimpuls; Teil 1: Allgemeine Grundsätze (IEC 1312-1: 1995, modifiziert). [3] Vornorm DIN V ENV 61024-1 (VDE V 0185 Teil 100):1996-08 Blitzschutz baulicher Anlagen; Teil 1: Allgemeine Grundsätze (IEC 1024-1: 1990, modifiziert). [4] Hering, E.: Blitzschutz-Potentialausgleich, Trennfunkenstrecken und Blitzstromableiter. Elektropraktiker, Berlin 53(1999)2, S. 122-126. [5] DIN EN 50083 Teil 1 (VDE 0855 Teil 1):1994-03 Kabelverteilsysteme für Ton- und Fernsehrundfunk-Signale; Teil 1: Sicherheitsanforderungen. [6] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100 Teil 410):1997-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 41: Schutz gegen elektrischen Schlag. [7] DIN VDE 0100 Teil 540:1991-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter. E. Hering Zählervorsicherungen ? Seit längerer Zeit gab/gibt es bei der Normung von Zählervorsicherungsautomaten verschiedene Standpunkte, wie ist der gegenwärtige Stand zur E DIN VDE 0643 bzw. E DIN VDE 0645. Welcher Trend zeichnet sich ab bzw. wann ist der Weißdruck zu erwarten? ! Im Mai 1996 erschienen die Entwürfe E DIN VDE 0643 „Selektiver Haupt-Leitungsschutzschalter, spannungsabhängig (SHA-Schalter), sowie E DIN VDE 0645 ,,Selektiver Haupt-Leitungsschutzschalter, spannungsunabhängig (SHU-Schalter). Das zuständige Komitee hat Ende 1998 den Entwurf E DIN VDE 0643 ,,SHA-Schalter“ ersatzlos zurückgezogen. Ein neuer Entwurf befindet sich in der Erarbeitung. Ein „Trend“ ist zur Zeit nicht zu erkennen. Viele Elektrizitätsversorgungsunternehmen lassen den Einsatz beider Schalter-Varianten im unteren Anschlussraum eines Zählerschranks zu, einige schreiben ihn vor, beschränken sich jedoch momentan auf den SHU-Schalter. Wie dies in Zukunft, z. B. nach Erscheinen entsprechender gültiger Normen (Weißdrucke), aussehen wird, lässt sich nicht abschätzen. Die Frage, wann die endgültigen Fassungen von DIN VDE 0643 und DIN VDE 0645 erscheinen werden, lässt sich ebenfalls nicht beantworten. Es ist jedoch mit einem längerfristigen Zeitraum zu rechnen, da der Entwurf zu DIN VDE 0643 ja erst noch erscheinen muss, dann gibt es die bekannte Einspruchsfrist, die Einsprüche müssen bearbeitet werden. Erst wenn dies geschehen ist, kann ein Weißdruck erscheinen. J. Pietsch Sicherheitseinrichtung ENS ? Es gibt eine neue Richtline (VDE-Materialie M) zum Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen, dabei ist es möglich, auf die bisher freie zugängliche Trennstelle bei Verwendung der Sicherheitseinrichtung ENS zu verzichten. Gibt es in der Praxis bereits Ausführungsbeispiele, und welche Hersteller bieten solche Einrichtungen an bzw. ist ein Eigenbau möglich? ! Die von Ihnen genannte VDEW-Broschüre M-09/98 ergänzt die bereits seit ca. 1994 bestehende Möglichkeit des Einsatzes von Einrichtungen zur Netzüberwachung mit jeweils zugeordnetem Schaltorgan in Reihe (ENS) für Eigenerzeugungsanlagen im Netzparallelbetrieb. War seinerzeit die ENS nur für einphasige Anlagen mit einer Nennleistung bis maximal 4,6 kVA bzw. 5 kWp zulässig, so ist diese ENS als ENS-3 nun auch für dreiphasig einspeisende Eigenerzeugungsanlagen bis 30 kVA zugelassen. Im allgemeinen fertigen die Hersteller der Wechselrichter für Photovoltaikanlagen auch die entsprechenden ENS. Für diese ENS ist eine Typprüfung erforderlich. Hierfür wird der ermächtigte Entwurf von DIN VDE 0126 „Selbsttätige Freischaltstelle für Photovoltaikanlagen einer Nennleistung < 4,6 kVA und einphasiger Paralleleinspeisung über Wechselrichter in das Netz der öffentlichen Versorgung“ herangezogen. Solange noch keine Norm für dreiphasig einspeisende Anlagen vorliegt, muss durch die jeweilige anerkannte Prüfstelle sichergestellt werden, dass das in DIN VDE 0126 formulierte Schutzziel auch von der ENS-3 eingehalten wird. Hier stellt sich die Frage, ob der Aufwand, den Sie für die eigene Herstellung einer ENS - und dies vielleicht nur als Einzelexemplar oder in minimalen Stückzahlen - treiben müssen, ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet. Selbstverständlich gibt es schon etliche mit ENS ausgeführte Anlagen. Ob die Möglichkeit besteht, diese Anlagen zu besichtigen, entzieht sich jedoch der Kenntnis des Autors. Üblicherweise bilden die ENS eine bauliche Einheit mit dem Wechselrichter. Vielleicht wenden Sie sich bezüglich einer Anlagenbesichtigung an die Hersteller von Wechselrichtern, die Ihnen möglicherweise Referenzanlagen benennen können. Eine weitere Möglichkeit wäre die Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Beratungseinrichtungen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen. J. Pietsch Feuchtraumschalterprogramm in Bad/WC ? Fordern die entsprechenden Normen, in Bade- und WC-Räumen Feuchtraumschalterprogramme vorzusehen? ! In Normen werden die technischen Forderungen erfasst, die an elektrische Betriebsmittel gestellt werden. Gemäß Abschnitt 5.1 in DIN VDE 0100 Teil 701 müssen in den Schutzbereichen vorzusehende elektrische Betriebsmittel vorgegebene IP-Schutzarten erfüllen [1]. Die Forderungen an den Wasserschutz sind sehr unterschiedlich. Gemäß Tabelle 1 in [1] reicht die Spanne von IP X1 bis IP X5. Für Steckdosen kommt ggf. IP X 0 hinzu, wie den Erläuterungen zu Abschnitt 5.1 zu entnehmen ist. Als Berührungs- und Fremdkörperschutz ist IP 2X als Mindestschutzart festgelegt. Erzeugnisprogramme, darunter auch spezielle Ausführungen für das Badezimmer,

Autor
  • E. Hering
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