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Elektrotechnik | Blitz- und Überspannungsschutz

Blitzschutz für einen Aussichtsturm

ep5/2006, 1 Seite

Für einen denkmalgeschützten Aussichtsturm soll eine äußere Blitzschutzanlage errichtet werden. Die Abmessungen betragen 11 m x 7 m, bei einer Höhe von 14 m. Die Außenmauern bestehen aus Bruchsteinwerk. Die Aussichtsplattform aus Holz mit aufliegendem Stahlgitterrost, wird von einer 1m hohen Brüstung (Bruchsteinwerk) umgeben. 1. Im Brandschutzkonzept und im Baugenehmigungsbescheid wird kein äußerer Blitzschutz gefordert. Auf der Grundlage welcher Normen, Richtlinien usw. wäre eine Forderung begründbar? 2. Kann als Fangeinrichtung eine auf der Brüstung verlegte Fangleitung verwendet werden? 3. Ist die Verlegung von Ableitungen im Turminneren statthaft?


   

Autor
  • V. Raab
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