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Elektrotechnik | Blitz- und Überspannungsschutz

Blitzschutz für ein Gebäude mit einem begehbaren Dach

ep12/2012, 1 Seite

Für das begehbare Dach einer in Hanglage errichteten ehemaligen Pumpstation (13 m Durchmesser, 10 m Höhe) ist ein äußerer Blitzschutz gemäß Blitzschutzklasse III vorgesehen. Dafür sollen drei Ableitungen im Inneren des Gebäudes verlegt werden. Das Dach schließt höhenmäßig mit dem umgebenden Gelände ab und ist durch ein 1,30 m hohes Geländer umfasst. Es soll durch Personen (Touristen) begangen werden können. Darüber hinaus ist geplant, neben dem Edelstahl-Geländer in Richtung Dachmitte Einbauleuchten zu installieren. 1. Lässt sich das umfassende Geländer als Fangeinrichtung für das Gebäude nutzen? 2. Da eine Errichtung von Fangstangen möglichst vermieden werden soll, ist das Anbringen eines Verbotsschildes vorgesehen, auf dem zu lesen ist, dass die Plattform bei Gewitter nicht betreten werden darf. Ist ein solches Vorgehen zulässig?


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Autor
  • W. Weigt
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