Beschriftung in Schaltschränken
Vorweg. Für die Herstellung von „Schaltschränken“ und der damit verbundenen Betriebsmittelkennzeichnung gibt es im Wesentlichen drei Normen, z. T. mit etwas abweichenden Festlegungen. Für Wohnungsverteiler, gilt DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24) [1]
Hinweis.Durch DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24):2014-03 [1] wurde die DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1):1991-10 [2] bezüglich „Wohnungsverteiler“ ersetzt. Die Übergangsfrist für DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1):1991-10 [2] endete 2018-03-04.
Die Anwendung der DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24) [1] ergibt sich aus der VDE-AR-N 4100 [3].
Für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen die Normen der Reihe DIN EN 61439 (VDE 0660-600) und für Schaltschränke, die der Ausrüstung elektrischer Maschinen dienen, gilt DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [4].
Kennzeichnung bei Installationskleinverteilern. (Betriebsmittelkennzeichnung bzw. Referenzkennzeichnen bei Installationskleinverteilern (Wohnungsverteilern) nach DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24) [1]) In DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24) [1] gibt es bezüglich der Anbringung von Betriebsmittelkennzeichnungen keinerlei Festlegungen. Somit gelten die allgemeinen Anforderungen der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100).
Allerdings sind die, in dieser Norm enthaltenen Forderungen sehr unbestimmt. So ist im Abschnitt 514.5.1 von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [5] nur folgendes festgelegt: „Soweit zweckdienlich, müssen Schaltpläne, Diagramme oder Tabellen nach DIN EN 61346-1 […] und den Normen der Reihe DIN EN 61082 (VDE 0040) mitgeliefert werden, aus denen insbesondere ersichtlich sind:
die Art und der Aufbau der Stromkreise (versorgte Verbraucher, Anzahl und Querschnitt der Leiter, Art der Kabel und Leitungen)
die Merkmale, die notwendig sind für die Identifizierung der Einrichtungen für Schutz-, Trenn- und Schaltfunktionen sowie deren Einbauorte.
Bei einfachen Anlagen dürfen diese Angaben in Form einer Liste gemacht werden.“
Auch der Abschnitt 514.1 von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [5] ist nicht zweckdienlich: „Schilder oder andere geeignete Kennzeichen müssen vorgesehen werden, um den Zweck eines Schalt- oder Steuergeräts zu erkennen, es sei denn, dass es eine Möglichkeit zur Verwechslung nicht gibt.“
Ausführung in der Praxis. Bei Installationsverteilern wird heute üblicherweise wie folgt vorgegangen: Die auf der Vorderseite der inneren Abdeckung (Zwischenabdeckung) des Verteilers meist schon vorhandenen Beschriftungsstreifen sind dafür geeignet und den Betriebsmitteln, zugeordnet, entweder als Betriebsmittelkennzeichnung (z. B. ein Referenzkennzeichen mit Art, Zählnummer) oder bei einfachen elektrischen Anlagen, meist als fortlaufende Zahl. Wo solche Beschriftungsstreifen nicht vorhanden sind, können sie aber bei den jeweiligen Herstellern bezogen werden. Ob diese Beschriftungsstreifen oberhalb der Betriebsmittelausschnitte oder unterhalb angeordnet werden, ist ebenfalls nicht festgelegt.
Zur Interpretation wird diese Betriebsmittelkennzeichnung dann auf einer Liste, die üblicherweise auf der Innenseite der Verteilertür angebracht wird, den einzelnen Räumen/Verbrauchern/Endstromkreisen zugeordnet.
Sicher wird es, bei solchen Verteilern, keine zusätzliche Kennzeichnung der Betriebsmittel unter, neben oder auf den Betriebsmitteln selbst geben, was auch bei solchen Verteilern nicht notwendig und sinnvoll wäre. Verboten wäre eine zusätzliche Kennzeichnung auf den Betriebsmitteln aber nicht.
Kennzeichnung nach Reihe DIN EN 61439 (VDE 0660-600). (Betriebsmittelkennzeichnung bzw. Referenzkennzeichen bei Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen nach den Normen der Reihe DIN EN 61439 (VDE 0660-600)) Im Abschnitt 6.3 (Identifizierung von Geräten und/oder Bauteilen) von DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) [6] ist hierzu folgendes festgelegt: „Innerhalb der Schaltgerätekombination muss es möglich sein, bestimmte Stromkreise und ihre Schutzeinrichtungen zu identifizieren. Kennzeichnungen müssen lesbar, dauerhaft und für die physikalische Umgebung geeignet sein. Alle verwendeten Kennzeichnungen müssen mit IEC 81346-1 und mit IEC 81346-2 übereinstimmen und mit denen im Schaltplan identisch sein, der in Übereinstimmung mit IEC 61082-1 sein muss.“
Auch hieraus ergeben sich keine weiteren Details für die Anbringung der Betriebsmittelkennzeichnung.
Da bei solchen Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen üblicherweise keine zusätzlichen Zwischenabdeckungen an den Betriebsmitteln vorgesehen werden, erfolgt meist die Kennzeichnung direkt mit „Klebeschildern“ auf den Geräten/Betriebsmitteln. In vielen Fällen wird hierfür, von den Herstellern der Betriebsmittel, ein entsprechendes Beschriftungsfeld auf den Geräten vorgesehen.
Literatur
DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24):2014-03 Dosen und Gehäuse für Installationsgeräte für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen Teil 24: Besondere Anforderungen für Gehäuse zur Aufnahme von Schutzgeräten und ähnlichen energieverbrauchenden Geräten.
DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1):1991-10 (zurückgezogen) Installationskleinverteiler und Zählerplätze AC 400 V Installationskleinverteiler und Zählerplätze.
VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel:2019-04 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung).
DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2019-06 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2014-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Allgemeine Bestimmungen.
DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1):2012-06 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen Teil 1: Allgemeine Festlegungen.
DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1):2017-06 Zählerplätze Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
- W. Hörmann
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