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Normen und Vorschriften | Schutzmaßnahmen | Elektrotechnik

Berichtigung zu dem Beitrag "Neue Norm zum Schutz gegen elektrischen Schlag - Erläuterungen zu DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06" in ep 9/2007

ep11/2007, 1 Seite

In dem Beitrag waren die Relationszeichen in den letzten vier Spaltenüberschriften der Tafel 1 leider nicht korrekt.


schienen, Leiter und Klemmen allerdings wie aktive Teile isoliert sein ([2] Abschnitt 412.2.2.4), weil die neue Fassung der Norm die zuvor genannte Erleichterung nicht mehr enthält. Die in den Anlagen vorhandenen Verteiler werden davon nicht berührt. Verteiler der Schutzklasse I. Hier müssen die genannten Sammelschienen und Klemmen überhaupt nicht isoliert sein. Die Leiter, für die sie bestimmt sind, werden ohnehin mit dem leitfähigen Gehäuse (Körper) des Verteilers verbunden. Nebenbei bemerkt müssen Sammelschienen und Klemmen für Neutralleiter unabhängig von der Schutzklasse des Verteilers immer als aktive Teile (wie Außenleiter) isoliert werden. Neutralleiter sind aktive Teile ([3], Abschn. 826-12-08), auch wenn sie im TN-C-S-System vom PEN-Leiter abgezweigt sind. Literatur [1] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):1997-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 41: Schutz gegen elektrischen Schlag. Dazu Änderungsblatt DIN VDE 0100-410/A1 (VDE 0100-410/A1):2003-06. [2] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41: Schutz gegen elektrischen Schlag. [3] DIN VDE 0100-200 (VDE 0100-200):2006-06 Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 200: Begriffe. E. Hering Elektrotechnischer Laie als Meister-Vertretung ? Der elektrotechnische Betriebsteil in unserem Unternehmen wird von einem Elektromeister geleitet. Darüber hinaus sind in diesem Betriebsteil weitere Elektrofachkräfte sowie ein elektrotechnischer Laie beschäftigt. Letzterer führt dort auch elektrotechnische Arbeiten aus, ist als Vorarbeiter eingesetzt, vertritt den Elektromeister bei dessen Abwesenheit und erteilt den anderen Elektrofachkräften Arbeitsaufträge aller Art - u. a. auch für Arbeiten unter Spannung. Ist diese Regelung in Ordnung? ! Die beschriebene Regelung ist keinesfalls in Ordnung und widerspricht eindeutig den geltenden Vorschriften und Bestimmungen. Ausübung der Vorgesetztenfunktion. Gemäß Abschnitt 5.3 der DIN VDE 1000-10 [1] ist für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteils eine verantwortliche Elektrofachkraft mit einer Ausbildung als Techniker, Meister oder Diplomingenieur erforderlich. Die Definition der verantwortlichen Elektrofachkraft lautet im Abschnitt 4.1 von [1] unter anderem wie folgt: „Verantwortliche Elektrofachkraft ist, wer als Elektrofachkraft die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist.“ Die Erläuterungen sagen dazu weiterhin Folgendes: „Dem Unternehmer kommt - wie auch in der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift ,Elektrische Anlagen und Betriebsmittel` (BGV A 3) gefordert - eine hohe Verantwortung bei der Auswahl einer verantwortlichen Elektrofachkraft zu.“ Ausführung elektrotechnischer Arbeiten. Bei Arbeiten an und im Bereich elektrotechnischer Anlagen handelt es sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, um sogenannte gefahrengeneigte Tätigkeiten. Dies bedeutet, dass z. B. bei Außerachtlassung bestimmter Verhaltensregeln erhebliche Gefahrenpotentiale für die jeweils tätigern Mitarbeiter, für Dritte, für Sachen und für die Umwelt freigesetzt werden können. Es sei auf den § 3 „Grundsätze“ der zuvor erwähnten BGV A 3 [2] verwiesen, der da lautet: „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.“ Hierzu heißt es in den Durchführungsanweisungen: „Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, fachgerecht und sicher durchgeführt werden können. Die Forderung ,unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft` bedeutet die Wahrnehmung von Führungs- und Fachverantwortung, insbesondere: · das Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, · das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen, · das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen, · das Unterweisen von elektrotechnischen Laien über sicherheitsgerechtes Verhalten, erforderlichenfalls das Einweisen, · das Überwachen, erforderlichenfalls das Beaufsichtigen der Arbeiten und der Arbeitskräfte, z. B. bei nichtelektrotechnischen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile.“ Das Betreiben umfasst alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung sowie die Instandsetzung. Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 11 971 LESERANFRAGEN Tafel Maximal zulässige Abschaltzeiten für Endstromkreise bei Bemessungsströmen bis einschließlich 32 A in Systemen nach Art der Erdverbindung (entspricht bezüglich der normativen Anforderungen Tabelle 41.1 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410)) Berichtigung In dem Beitrag „Neue Norm zum Schutz gegen elektrischen Schlag - Erläuterungen zu DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06“, der in der Elektropraktiker-Ausgabe 09/2007 auf den Seiten 780 - 790 veröffentlicht wurde, waren die Relationszeichen in den letzten vier Spaltenüberschriften der Tafel leider nicht korrekt. Daher ist die besagte Tafel nachfolgend in korrigierter Fassung abgedruckt. Wir bitten um Verzeihung und hoffen, dass der Beitrag trotz des Fehlers dazu beigetragen hat, das Arbeiten mit dieser wichtigen Norm etwas zu erleichtern. Nennspannungen (Gleich- und Wechselstrom) U0 50 V U0 120 V U0 120 V U0 = 230 V U0 120 V U0 230 V U0 230 V U0 400 V U0 400 V AC AC DC AC aber aber aber AC DC System bzw. 230 V 400 V 400 V nach Art U0 120 V DC AC DC der Erdver- aber bindung 230 V TN Abschaltung Abschaltung bzw. kann aus 0,8 s kann aus 0,4 s 5 s 0,2 s 0,4 s 0,1 s 0,1 s IT anderen anderen Gründen als Gründen als dem Schutz dem Schutz TT gegen elektri- gegen elektri-bzw. schen Schlag 0,3 s schen Schlag 0,2 s 0,4 s 0,07 s 0,2 s 0,04 s 0,1 s IT verlangt sein verlangt sein

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