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Betriebsführung und -Ausstattung | Betriebsführung | Recht

Bauzeitverzögerungen und erhöhte Mehrwertsteuer

Wer zahlt die erhöhte Mehrwertsteuer bei Verzögerungen auf dem Bau?
ep4/2021, 2 Seiten

Baubehinderungen auf dem Bau in Form von Verzögerungen sind eher die Regel und mittlerweile keine Seltenheit mehr. Gleichwohl führen Bauzeitverzögerungen, egal von welcher Seite diese kommen, bei allen Beteiligten immer wieder zu Diskussionen, Ärger und Auseinandersetzungen. Diese können sich nunmehr noch dadurch verschärfen, dass seit dem 01. 01. 2021 (wieder) der erhöhte Mehrwertsteuersatz von 19 % gilt. Was sollten Elektrobetriebe jetzt alles noch zusätzlich beachten, wenn die Bauzeitverzögerung mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer 2021 zusammenfällt?


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Autor
  • A. Rehfeldt
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