Elektrotechnik
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Brand- und Explosionsschutz
Austauschintervall für Akkus in RWA-Anlagen
ep8/2010, 1 Seite
In einer Norm ist ein solcher Akkutausch
nicht vorgeschrieben. Allerdings verlangen
die Hersteller der RWA-Steuerungen das Auswechseln
alle vier Jahre. Die einzige Vorschrift
(Regel), nach der mir der Akkutausch nach vier
Jahren ohne Wenn und Aber bekannt ist, ist
die VdS-Richtlinie 2095 [1] (Abschnitt 6.2.8)
für Brandmeldeanlagen. Damit geht diese
Richtlinie über die Forderungen der fast identischen
Norm VDE 0833-2 [2] hinaus.
Aus meiner Erfahrung beim Prüfen von BMA ist diese Forderung aber auch begründet, denn in einigen „meiner“ Fälle war der Akku nach einer Zeit von mehr als vier Jahren in der Tat erschöpft, obgleich ein Kapazitätstest noch bei der planmäßigen Wartung ein paar Monate zuvor keine Auffälligkeit ergeben hatte. Auch für mich war es erstaunlich, dass der Kapazitätsverlust sich so schlagartig eingestellt hatte.
Mitunter werden Akkus mit höherer Lebenserwartung eingebaut. In diesem Fall wäre der Austausch nach mehr als vier Jahren begründet. Aber dann gäbe es ja auch sicher von dem Akkuhersteller eine verbindliche Angabe zur Lebensdauer. Wenn jedoch der Hersteller der RWA in seiner Gebrauchsanleitung definitiv auf den Wechsel nach spätestens vier Jahren hinweist, würde ich mich auch daran halten – schon aus Sorge, für ein eventuelles Versagender Stromversorgung verantwortlich zu sein.
Aus meiner Erfahrung beim Prüfen von BMA ist diese Forderung aber auch begründet, denn in einigen „meiner“ Fälle war der Akku nach einer Zeit von mehr als vier Jahren in der Tat erschöpft, obgleich ein Kapazitätstest noch bei der planmäßigen Wartung ein paar Monate zuvor keine Auffälligkeit ergeben hatte. Auch für mich war es erstaunlich, dass der Kapazitätsverlust sich so schlagartig eingestellt hatte.
Mitunter werden Akkus mit höherer Lebenserwartung eingebaut. In diesem Fall wäre der Austausch nach mehr als vier Jahren begründet. Aber dann gäbe es ja auch sicher von dem Akkuhersteller eine verbindliche Angabe zur Lebensdauer. Wenn jedoch der Hersteller der RWA in seiner Gebrauchsanleitung definitiv auf den Wechsel nach spätestens vier Jahren hinweist, würde ich mich auch daran halten – schon aus Sorge, für ein eventuelles Versagender Stromversorgung verantwortlich zu sein.
Quellen
VdS 2095:2005-02 Richtlinien für automatische Brandmelderanlagen, Planung und Einbau.
DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2):2009-06 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen.
Autor
- F. Schmidt
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