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Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz

Austauschintervall für Akkus in RWA-Anlagen

ep8/2010, 1 Seite

Gibt es eine Vorschrift, die verlangt, dass die Akkus einer RWA-Anlage unabhängig vom deren Kapazitätszustand alle vier Jahre ungeprüft ausgetauscht werden müssen? Im vorliegenden Fall wurden die Akkus im Verlauf ihrer vierjährigen Betriebszeit nicht entladen. Das durch sie versorgte motorbetriebene Fenster ist lediglich ein Mal pro Jahr bei der Inspektion betätigt worden.




Literatur

VdS 2095:2005-02 Richtlinien für automatische Brandmelderanlagen, Planung und Einbau.

DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2):2009-06 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen.


Autor
  • F. Schmidt
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