Elektrotechnik
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Messen und Prüfen
Aussagen/Gültigkeit von Prüfergebnissen
ep3/2006, 1 Seite
Aussagen/Gültigkeit von Prüfergebnissen ? Zur Bewertung von Prüfungen haben wir folgende Fragen: · Wie lange, d. h. für welchen Zeitraum gilt die Aussage des verantwortlichen Prüfers „Das Gerät ist sicher und kann verwendet werden“ für ein Gerät, das er nach DIN VDE 0702 geprüft und dem Anwender/Kunden/Betreiber wieder übergeben hat? In der Norm wird dazu keine Aussage getroffen. · Stimmt es, dass die Prüfung nach den Vorgaben, Messungen und Grenzwerten der Norm nur eine Aussage über den im Moment der Prüfung vorhandenen Zustand trifft? ! Zeitliche Gültigkeit der Prüfaussage Nach § 3 (3) der Betriebssicherheitsverordnung wird verlangt, dass der Arbeitnehmer - die mit dem Prüfen beauftragte befähigte Person - unter Beachtung von Art und Umfang der Prüfung auch den Termin der nächsten Prüfung, z. B. eines elektrischen Geräts, ermittelt. Dies hat im Zusammenhang bzw. im Ergebnis der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 (1)) zu erfolgen. Es soll damit erreicht und bestätigt werden (§4 (1), dass der Anwender des betreffenden Geräts bei dessen bestimmungsgemäßer Benutzung nicht gefährdet wird. In der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 werden dieser Sachverhalt und die Zielstellung der Prüfung inhaltlich ebenso beschrieben, wenn es dort heißt: „ ... Betriebsmittel (müssen) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden,...in bestimmten Zeitabständen ... . Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Fehler, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“ Das heißt: Aus der Sicht des Technikers leitet sich daraus nicht nur die Aufgabe ab, den momentanen Zustand eines Geräts zu ermitteln oder festzustellen, ob bzw. dass im Moment der Prüfung keine Gefährdung vorhanden ist. Vielmehr ist vom verantwortlichen Prüfer (befähigte Person) nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der für eine Elektrofachkraft verbindlichen allgemeingültigen Maßstäbe festzustellen, · ob die Sicherheit bis zu einem bestimmten Termin gegeben sein wird und/oder · welcher Termin der nächsten Prüfung des Geräts unter Beachtung des ermittelten Zustands als „noch rechtzeitig“ angesehen werden kann. Nur mit einer solchen Aussage hat die Prüfung einen Sinn. Warum wird denn verlangt, dass der verantwortliche Prüfer eine befähigte Person sein soll? Das wäre nicht nötig, wenn er nur einen Vergleich der Messwerte mit den Grenzwerten durchzuführen hat? Und außerdem, wenn der Prüfer dem Anwender im Prüfprotokoll oder durch die entsprechend beschriftete Prüfmarke mitteilt, wann ihm das Gerät zur nächsten Prüfung übergeben werden soll, dann ist das doch dem Anwender gegenüber auch die klare Aussage, „Bis zu diesem Termin halte ich als verantwortliche Elektrofachkraft dieses von mir sorgfältig und normgerecht geprüfte Gerät für sicher, wenn es vom Anwender bestimmungsgemäß benutzt und natürlich auch vor jedem Anwenden auf offensichtliche Schäden kontrolliert wird.“ In der Norm kann eine solche konkrete Aussage zum Prüftermin nicht stehen. Diese ist ja nicht nur an den positiven Ausgang der einzelnen Prüfungen/Messungen gebunden, sondern hängt vor allem von der Bewertung der Messwerte und des Prüflings (Besichtigung) durch den Prüfer ab. Aussage der Prüfung Die Norm DIN VDE 0702 ist eine technische Regel für das Prüfen elektrischer Geräte, die der Arbeitnehmer/Prüfer anwenden kann. Da es praktisch keine andere dementsprechende Regel gibt, und die DIN-VDE-Normen als „anerkannte Regel“ angesehen werden, ist es auch sinnvoll und empfehlenswert, sie beim Festlegen der Prüfungen zu verwenden. Allerdings, ihre Anwendung befreit den Prüfer nicht vom eigenen Nachdenken. Dazu gehört auch, dass er feststellt, · ob die Norm bzw. einzelne ihrer Vorgaben noch aktuell sind und welche praktischen Erfahrungen bzw. technischen Weiterentwicklungen seit ihrem Erscheinen bekannt geworden sind, · ob die Festlegungen der Norm für das Prüfen des jeweiligen Geräts ausreichend, zutreffend und zulässig sind, · welche Aussage aus den einzelnen Prüfungen/Prüfverfahren/Grenzwerten eigentlich abgeleitet werden können oder müssen. In der Norm wird nichts dazu ausgesagt, ob nach dem Bestehen aller von ihr vorgegebenen Einzelprüfungen das Prüfergebnis „Gerät ist sicher“ nur für den Moment der Prüfung oder für einen bestimmten festzulegenden Zeitraum gilt. In der Norm wird aber immer wieder direkt oder indirekt darauf hingewiesen, dass der Prüfer über etwa notwendige weitere - in der Norm nicht genannte - Einzelprüfungen oder erforderliche Abweichungen von den Normenvorgaben zu befinden hat. Insofern kann in der Norm nicht stehen, „Wenn die Messungen XYZ so und so verlaufen ist, kann so oder so entschieden werden.“ Demzufolge muss der Prüfer selbst darüber befinden, ob und wie er die Prüfergebnisse benutzt, um zu den von im abzugebenden Aussagen über · den Zustand des Geräts und seine Freigabe zur weiteren Benutzung sowie · den nächsten Prüftermin zu kommen. Dabei hat er auch die Aussagen der Einzelprüfungen kritisch zu bewerten. So bietet z. B. der Isolationswiderstand vor allem eine Bewertung des Zustands der Isolierungen und somit eine Aussage über die künftig zu erwartende Sicherheit. Schutzleiterstrom und Berührungsstrom hingegen lassen auch erkennen, ob im Moment der Prüfung eine Gefährdung für den Anwender vorhanden ist oder entstehen kann. Die Grenzwerte dieser drei Kenngrößen - die vielfach ohne nachzudenken vom Prüfer als Gut- oder Schlecht-Bewertung anerkannt werden (Prinzip der Grün-/Rot-Geräte) - trennen lediglich die Bereiche/Zustände · schlechte Isolierung, aber im Moment noch keine Gefährdung und · sehr schlechte Isolierung und eine möglicherweise bereits erhebliche Gefährdung. Vom Prüfer muss gegebenenfalls die Ursache dieser durch das Messen ermittelten schlechten Isolierung und der dadurch im Moment der Prüfung vorhandenen oder noch nicht vorhandenen Gefährdung ermittelt werden, um dann über das Schicksal des Prüflings zu entscheiden. Er muss dabei bedenken, dass z. B. Isolationswiderstände von 0,4 M1 oder Schutzleiterströme weit über 3,5 mA · ganz normale betriebsmäßige Ursachen haben können, obwohl die Grenzwertvorgaben erheblich verfehlt werden, oder · Anzeichen erheblicher Mängel und großer Gefährdung sein können. Das heißt, die Norm bietet keine Rezepte und keine absoluten Wahrheiten. Sie enthält aber die Aufforderung, über bestimmte wichtige Sachverhalte und über Eigenschaften/Kennwerte des Prüflings nachzudenken. Insofern können aus den Prüfergebnissen sowohl langfristige Aussagen als auch Hinweise auf momentane Zustände abgeleitet werden. Dafür gibt es die prüfende Elektrofachkraft bzw. eine klug eingesetzte, angeleitete „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ mit einer guten Prüfanweisung. Schlussfolgerung Aus den genannten gesetzlichen Vorgaben und den dargestellten Zusammenhängen lässt sich eindeutig ableiten, dass es beim Anwenden der Norm - ihrem Schutzziel entsprechend - nicht oder nicht nur darum geht, festzustellen, ob im Moment der Prüfung die Sicherheit ausreicht. Wie unsinnig wäre es z. B., eine verzunderte Isolierung zu tolerieren, weil ihr im Moment der Prüfung vorhandener Isolationswiderstand über dem Grenzwert liegt. Dieses Vorgehen wäre damit zu vergleichen, wenn vom TÜV ein angefressener Bremsschlauch nicht beanstandet wird, weil die Bremse ja noch bremst. Der Prüfer - als vom Arbeitgeber bestimmte befähigte Person - hat auftragsgemäß das Gerät sowie die möglichen Gefährdungen zu beurteilen und dann - nach bestem Wissen und Gewissen - einzuschätzen, ob und wie lange es eine sichere Anwendung ermöglicht. K. Bödeker Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 3 174 LESERANFRAGEN EP-0306-170-175 16.02.2006 14:06 Uhr Seite 174
Autor
- K. Bödeker
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