Aushändigen von Prüfprotokollen
Der Prüfbericht der Erstprüfung muss Aufzeichnungen enthalten:
über die Besichtigung und
über die geprüften Stromkreise und die Prüfergebnisse.
Wer den Prüfbericht erhält. Die Personen, die für die Planung, Errichtung und Prüfung der Anlage verantwortlich sind (ausführender Elektrobetrieb), müssen dem Auftraggeber den Prüfbericht, aus dem die jeweilige Verantwortlichkeit hervorgeht, zusammen mit den in 6.4.4.3 von [1] geforderten Aufzeichnungen übergeben.
Somit ist klar definiert, wer den erstellten Prüfbericht bekommt: der Auftraggeber.
Es wäre sinnvoll, wenn der Anfragende den vom Errichter erhaltenen Prüfbericht an den Lieferanten (Jalousie-Firma) mit der Bitte um Prüfung und Kenntnisnahme weiterleiten und sich dieses schriftlich von ihm bestätigen lässt.
Hier noch der Hinweis der Norm, zum Thema wer den Prüfbericht zu erstellen hat. Laut 6.4.4.5 von [1] müssen die Prüfberichte von einer Elektrofachkraft oder Elektrofachkräften mit Prüferfahrung zusammengestellt und unterschrieben oder in anderer Form bestätigt werden.
Literatur
DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2019-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-42: Schutzmaßnahmen Schutz gegen thermische Auswirkungen.
DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2013-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Kabel- und Leitungsanlagen.
DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2014-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Allgemeine Bestimmungen.
- H. Winkler
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