Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aus dem Unfallgeschehen - Einbringen der Schutzplatte vergessen
ep11/2008, 1 Seite
Anschlussreform zur BGV A2 verschoben Die zum 1. Januar 2009 vorgesehene Anschlussreform der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ mit dem Ziel der Neuordnung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten - BGV A2, Anlage 2 - wird um zwei Jahre bis zum 01.01.2011 verschoben. Damit reagieren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Länder sowie die Unfallversicherungsträger auf die Notwendigkeit, die bisher erarbeiteten Reformansätze vor dem Hintergrund weiterer Fusionen bei den Unfallversicherungsträgern noch stärker zu harmonisieren, um damit für alle Betriebe konstante Regelungen zu erzielen. Vorstand und Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben sich daher darauf verständigt, bei der Novellierung der Anlage 2 zur BGV A2 die Regelungen im öffentlichen Bereich mit einzubeziehen und somit für BGen und Unfallkassen eine einheitliche Unfallverhütungssvorschrift (UVV) zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes zu erarbeiten. Gleichzeitig haben Vorstand und Mitgliederversammlung der DGUV die BGen und die Eisenbahn-Unfallkasse gebeten, die Befristung der Anlage 2 zur BGV A2/GUV-V A2 per Nachtrag um zwei Jahre bis zum 31.12.2010 zu verlängern. Auswahl von PSA Bei der Auswahl und Beschaffung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist stets darauf zu achten, dass diese auch den Schutz bietet, der sich nach der Gefährdungsbeurteilung einer Tätigkeit erforderlich ist. Fachmessen sind beispielsweise eine gute Gelegenheit, sich einen Überblick über PSA zu verschaffen, sich eingehend von den Herstellern beraten zu lassen. Es darf nur CE-gekennzeichnete PSA beschafft werden. Dazu gehören eine Konformitätserklärung sowie eine verständliche Gebrauchsanleitung. Im betrieblichen Einsatz ist vor allem der Verschleiß - die Ablegereife - des Produkts im Auge zu behalten. Neben einer sachkundigen Person muss auch jeder Mitarbeiter darauf achten, dass eine PSA intakt ist, z. B. Schutzhandschuhe keine offensichtlichen Mängel aufweisen. Ideal sind Produkte, bei denen der Verlust der Schutzfunktion erkennbar ist wie beispielsweise Falldämpfer und Höhensicherungsgeräte mit Sturzindikatoren. Diese zeigen nach einmaliger Sturzbeanspruchung an, dass die PSA nicht mehr eingesetzt werden darf. Ansonsten sollte die Gebrauchsanleitung Anhaltspunkte liefern, um die Ablegereife der PSA beurteilen zu können. Aus dem Unfallgeschehen Einbringen der Schutzplatte vergessen Arbeitsauftrag. Die Wandler einer 10-kV-Mittelspannungsanlage sollten gewechselt werden. Zwei Monteure erhielten den Auftrag, diese Arbeiten auszuführen. Sie nahmen die Freischaltung einer Schaltzelle vor und schoben zur Abgrenzung des oberen Schaltraumes eine isolierende Schutzplatte ein. Unfallhergang. Ein Monteur begann am Unfalltag, die Befestigungsschrauben der Wandler zu lösen. Die Befestigung des Wandlers an der dritten Phase ließ sich jedoch nicht öffnen. Um zum Lösen der Schraube besser herankommen zu können, musste der Monteur die Schutzplatte herausnehmen und die Erdung aufheben. In diesem Moment erhielt er einen Anruf, der zu einer etwa 10-minütigen Arbeitsunterbrechung führte. Nach dem Telefonat kniete er sich wieder in die Anlage, um die Arbeiten fortzusetzen. Die Schutzplatte schob er aber nicht wieder ein (Bild ). Unbewusst geriet er dann mit der rechten Hand in die unter Spannung stehende Sammelschiene. Das führte zu einem Kurzschluss zwischen der Hand und dem an der Zellenwand angelehnten Ellenbogen. Der Monteur wurde nach hinten geschleudert und warf dabei den dahinter knieenden Kollegen mit um. Unfallanalyse. Ursache für den Unfall war die vergessene Schutzplatte (BGV A3 § 6). Die Ablenkung durch das Telefonat war so groß, dass der Monteur auf die für ihn so wichtige Schutzausrüstung nicht mehr acht gab. Auch sein Kollege warnte ihn nicht vor diesem folgenschweren Fehler. Sicherheit in Fernwärmenetzen In überarbeiteter Form hat die BGETF jetzt die Broschüre „Sicherheit in Fernwärmenetzen“ (MB 26) herausgegeben. Die Broschüre richtet sich an den betrieblichen Vorgesetzten und informiert über die arbeitssicherheitstechnischen Aspekte beim Betrieb und bei der Planung von Fernwärmenetzen. Die Versorgungssicherheit und damit die Verfügbarkeit der Fernwärme stellen immer höhere Anforderungen an den Betreiber. Auch durch die Anwendung neuer Techniken und Verfahren ergeben sich besondere Anforderungen an die Arbeitssicherheit. Gefahren treten z. B. beim Befahren von engen Räumen, beim Arbeiten in gesundheitsschädigender Atmosphäre oder beim Umgang mit Werkzeugen und Arbeitsmitteln auf. Wirksamer Nichtraucherschutz Welche Raucherkabinen schädlichen Zigarettenqualm nachweislich aus der Luft entfernen, erfahren Anwender ab sofort auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dort hat das Institut für Arbeitsschutz BGIA der DGUV sechs Nichtraucherschutzsysteme gelistet, deren Wirksamkeit im Institut erfolgreich geprüft wurde. Ein positiv geprüftes System ist am BG-Prüfzert-Zeichen zu erkennen. Die Prüfung ist für die Hersteller freiwillig. Deutschlandweit sind zurzeit nur das BGIA und das Institut für Industrieaerodynamik (I.f.I) in Aachen für die Prüfung von Raucherkabinen qualifiziert. Nichtraucherschutzsysteme, so genannte Raucherkabinen, sollen in Innenräumen helfen, Zigarettenrauch zu erfassen, zu filtern und Nichtraucher so vor dem Passivrauchen zu schützen. Es gibt sie als Kabinen, Schirme oder Tische. Ob und wie gut die auf dem Markt erhältlichen Systeme dies tatsächlich tun, kann seit einigen Monaten auf der Grundlage eines Prüfverfahrens untersucht werden. Die Liste positiv geprüfter Systeme ist unter www.dguv.de, Webcode d26935, zu finden. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 11 974 BETRIEBSFÜHRUNG ARBEITSSICHERHEIT Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik (BGETF), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Schutzplatte im oberen Teil der Schaltzelle wurde nach Aufheben der Erdung nicht wieder eingebracht
Autor
- J. Jühling
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