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Elektrotechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik | Sicherheits- und Notbeleuchtung

Aufbau einer Sicherheitsbeleuchtung

ep2/2017, 1 Seite

In unseren verfahrenstechnischen Räumen sind immer zwei Beleuchtungsarten vorhanden: 1. Normalbeleuchtung und 2. eine Beleuchtung zum Verlassen der Arbeitsstätte bei Ausfall der Normalbeleuchtung. Neuerdings schreiben uns Brandschutzgutachten eine Sicherheitsbeleuchtung nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4/3 vor. Danach wird nun der Schluss gezogen, dass die Formulierung in der ASR A3.4/3 Abschnitt 3.1, Ausfall der Normalbeleuchtung, auch einen Brandfall bedeuten kann. Ist dieser kausale Zusammenhang, Forderung Sicherheitsbeleuchtung nach Arbeitsstättenrichtlinie gleich Sicherheitsbeleuchtung mit Funktionserhalt richtig? Wenn dies so sein sollte, muss eine Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten dann genauso aufgebaut werden wie für Versammlungsstätten?


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Autor
  • F. Schmidt
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