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Grundwissen | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeiten unter Spannung – VERBOTEN?

luk4/2025, 1 Seite

In sehr begrenztem Umfang sind ausgewählte Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen auch für Auszubildende in der Elektrobranche unter Aufsicht einer Elektrofachkraft zulässig. Dazu ist dann zwar keine Spezialausbildung notwendig, aber der Einsatz von einwandfreiem und geeignetem Werkzeug sowie ggf. die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). In jedem Fall müssen eine Körperdurchströmung und eine Lichtbogenbildung ausgeschlossen sein.


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Autor
  • Dipl. Ing. Peter Westphal
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