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Elektrotechnik | Installationstechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

Anwendung der DIN VDE 0108 in Kirchen

ep6/2003, 1 Seite

Welche Vorschriften sind zu berücksichtigen, wenn in einer Kirche auch mit angrenzenden Räumen (z. B. Sakristei) eine neue Elektroinstallation, insbesondere bezüglich der Beleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung, ausgeführt werden soll? Nach einschlägigen Recherchen konnten wir keine diesbezüglichen Hinweise finden. Auch in den VDE-Bestimmungen ist unter dem Stichwort Kirchen kein Anhaltspunkt erkennbar. Die DIN VDE 0108 spricht von Versammlungsstätten in weiterem Sinne. Gehören auch Kirchen hierzu? Ist eine Sicherheitsbeleuchtung für den Kirchenraum und die Rettungswege nach außen zu planen und zu installieren, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Gibt es hierzu Anhaltspunkte oder Verweise auf zutreffende Vorschriften?


Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 6 448 Für das Prüfen genügt neben dem Besichtigen der Nachweis der Funktion des PRCD-S mit einem FI-Tester. Die PRCD-S übernimmt neben dem Zusatzschutz ja auch den Schutz dieser „Anlage“ oder „Leitung“ hinsichtlich des indirekten Berührens. Sie sehen, Ausgangspunkt der Entscheidung über die nötigen Arbeiten kann nicht das Auslegen/Anwenden einer Definition sein. Immer hat der Verantwortliche für eine Arbeit (Betreuung von Menschen) oder ein Bauwerk (das Zelt) die gesetzlich fundierte Pflicht (Gerätesicherheitsgesetz, Arbeitschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschrift, Medizinproduktegesetz (?)) einen dort vorgeschriebenen Fachkundigen (Elektrofachkraft oder elektrotechnisch - für diese Arbeit - unterwiesene Person) mit dem Durchführen der Arbeiten (Einrichten der elektrischen Beleuchtung für das Zelt) zu beauftragen. Dieser Fachkundige hat dann die Verantwortung für das fachgerechte Ergebnis seiner Arbeit und somit die Pflicht, im notwendigen Umfang zu prüfen. Wie das Produkt der Arbeit dann genannt wird (Anlage, Beleuchtung, Zuleitung), ist völlig egal. Die Hauptsache ist, alles wurde normgerecht nach DIN VDE 0100 ausgeführt und ist sicher für Menschen, Nutztiere und Sachen. K. Bödeker Anwendung der DIN VDE 0108 in Kirchen ? Welche Vorschriften sind zu berücksichtigen, wenn in einer Kirche auch mit angrenzenden Räumen (z. B. Sakristei) eine neue Elektroinstallation, insbesondere bezüglich der Beleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung, ausgeführt werden soll? Nach einschlägigen Recherchen konnten wir keine diesbezüglichen Hinweise finden. Auch in den VDE-Bestimmungen ist unter dem Stichwort Kirchen kein Anhaltspunkt erkennbar. Die DIN VDE 0108 spricht von Versammlungsstätten in weiterem Sinne. Gehören auch Kirchen hierzu? Ist eine Sicherheitsbeleuchtung für den Kirchenraum und die Rettungswege nach außen zu planen und zu installieren, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Gibt es hierzu Anhaltspunkte oder Verweise auf zutreffende Vorschriften? ! Wie im Abschnitt 1 der Norm DIN VDE 0108:1989-10 und ausführlicher noch in den Erläuterungen der Norm zum Abschnitt 1 zum Ausdruck gebracht, wird die Forderung nach der Errichtung und dem Unterhalt einer Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung für bestimmte bauliche Anlagen grundsätzlich in baurechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen (gewerberechtlichen) Vorschriften oder Genehmigungsbescheiden erhoben. In der elektrotechnischen Norm DIN VDE 0108 werden die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Anlagenerrichtung und ihren Betrieb festgelegt. Das heißt - und dies gilt so allgemein - die Vorgaben für den Bauherrn oder Betreiber einer baulichen Anlage legen grundsätzlich die jeweils gültigen baurechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften fest. Sie haben sozusagen Gesetzescharakter - entweder als Bundesgesetz, z. B. die Arbeitsstättenverordnung, oder als Landesgesetz, wie die allgemeinen und die spezifischen Baurechtsvorgaben. Die Vorgaben für den Elektriker zur fachgerechten Errichtung, Prüfung und den Unterhalt elektrischer Anlagen sind in den jeweils zutreffenden spezifischen elektrotechnischen Normen festgelegt, z. B. der DIN VDE 0108. In der Norm DIN VDE 0108 sind die elektrotechnischen Anforderungen an „Starkstromanlagen und die Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen“ zusammengefasst. Entsprechend den differenzierten baulichen und nutzungsspezifischen Gegebenheiten solcher Gebäude werden auch in der VDE-Bestimmung 0108 differenzierte Anforderungen gestellt. Wie bekannt, besteht die gültige Norm aus acht Teilen mit jeweils unterschiedlichen sicherheitstechnischen Anforderungen. Anwendung der DIN VDE 0108 in Kirchen. Nach der vorstehenden Erläuterung ist bezüglich der Notwendigkeit besonderer elektrischer Sicherheitseinrichtungen, d. h. der Anwendung der DIN VDE 0108 in Kirchen, zunächst das zuständige Baurecht abzufragen. Das wäre in diesem Fall die allgemeine Bauordnung und die Versammlungsstättenverordnung des jeweils betroffenen Bundeslandes. In der bisher gültigen Versammlungsstätten-Verordnung (VStätt VO) und im neuen Muster werden im § 1 der Geltungsbereich der VO und im § 2 die verwandten Begriffe erläutert. Danach sind „Versammlungsstätten bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen erzieherischer, geselliger, kultureller, wirtschaftlicher, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art bestimmt sind“. Weiter wird ausgeführt: „Sie gilt nicht für Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind.“ Danach ist festzustellen, dass sich aus der VStätt VO keine Anwendung für Gottesdiensträume ergibt. Nach dem Kenntnisstand des Kommentators - langjähriger Mitarbeiter bei DIN VDE 0108 - sind weitere spezielle baurechtliche Vorschriften Gottesdiensträume betreffend nicht bekannt. Danach gilt, dass für Kirchenräume, die in der Regel dem Gottesdienst gewidmet sind, keine Sicherheitseinrichtungen nach DIN VDE 0108 erforderlich sind. Einzelfälle sind dagegen wie immer gesondert zu betrachten. Zum Beispiel könnte ein Kirchenraum auch als Konzertsaal genutzt werden sollen. Hier aber läge die Verpflichtung zunächst beim Bauherrn oder Betreiber des Gebäudes, mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde „seinen Fall“ zu klären. E. Möller Ex-Schutz und Potentialausgleich ? In einem explosionsgefährdeten Chemikalienlager soll der Potentialausgleich überprüft werden. Hierzu meine Fragen: 1.Sind in diesem Fall besondere Prüfungen vorgeschrieben, und welche Normen sind dabei zu beachten? 2.Welche Grenzwerte sind maßgebend? 3.Der Auftraggeber sagt, eine Widerstandsmessung wäre im Ex-Bereich mit den üblichen Messgeräten nicht möglich, weil beim Anlegen der Messspitzen Funken entstehen können. Welche Messgeräte sind zu verwenden? ! In der Palette möglicher Zündschutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen ist der Potentialausgleich eine anlagetechnische Maßnahme. Ergänzend zum konstruktiven Explosionsschutz elektrischer Betriebsmittel, der mit den Zündschutzarten nach EN 50 014 ff bzw. DIN VDE 0170/0171 realisiert wird (z. B. Erhöhte Sicherheit „e“, Druckfeste Kapselung „d“ usw.), sollen damit zündgefährliche Funken vermieden werden. Diese Gefahren können auftreten durch a) Fehlerzustände der elektrischen Anlagen, b) vagabundierende Ströme, Leseranfragen Auszüge aus DIN-VDE-Normen sind für die angemeldete limitierte Auflage wiedergegeben mit Genehmigung 042.002 des DIN und des VDE. Für weitere Wiedergaben oder Auflagen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE VERLAG GMBH, Bismarkstr. 33, 10625 Berlin und der Beuth Verlag Gmb H, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin erhältlich sind. Normenauszüge in diesem Heft

Autor
  • E. Möller
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