Skip to main content 
Betriebsführung

Aktuelles aus der Betriebsführung

ep4/2017, 1 Seite

BGH: Schwarzarbeit wird erneut Abfuhr erteilt - Rückerstattung von geleistetem Werklohn abgewiesen, Neue Aktionsmedien der BG ETEM: Demonstration am Beispiel, Uptodate-Unternehmertage 2017, Urteil Betriebsunterbrechung: Leistungen sind steuerpflichtig


322 Betriebsführung www.elektropraktiker.de | Elektropraktiker, Berlin 71 (2017) 4 Aktuelles Upto Date-Unternehmertage 2017 Profis im Handwerk feierten sich in Berlin Bereits zum 9. Mal veranstaltete die Akademie Zukunft Handwerk ihre Unternehmertage - diesmal vom 16. bis zum 18. Februar 2017 in Spreeathen. Mit über 30 Vorträgen und Work shops wurde eine breite Palette von unter nehmerischen Themen an den drei Weiter bildungstagen angesprochen. 29 renommierte Referenten diskutierten mit den Handwerks unternehmern aus den Branchen Elektro (15 %) und SHK zu aktuellen und spannenden Themen, wie zum Beispiel: Neues zum Arbeitsrecht aktuelle Rechtsprechung zum Baurecht nach BGB und VOB/B Strategien gegen Internetvergleiche und Preisverfall Umsatzplanung - aktuelle Kalkulations grundlagen, Selbst- und Vollkostensatz. Auch zum Thema Gesundheit und zum Er reichen der inneren Balance im Berufsleben wurde sich ausgetauscht. An den zwei fest lichen Abendveranstaltungen nahmen 225 Gäste als Vertreter der 300 Mitgliedsbetriebe der Akademie teil. Für die anstehenden Zer tifizierungen waren die meisten mit ihren Mitarbeitern und sogar Familien angereist. Die Auszeichnung „Profi im Handwerk“ konnte in feierlichem Rahmen an 44 Betriebe in Erst- oder Rezertifi zierung vergeben wer den (Bild) - geprüft und beurkundet vom TÜV Hessen. n Neue Aktionsmedien der BG ETEM Demonstration am Beispiel Risiko Lärm. Mit der Ear Box kann ein drucksvoll demons triert werden, welchen Belastungen das menschliche Gehör durch laute Geräusche oder Musik ausgesetzt ist. Der Nutzer kann aus fünf Testmodulen auswählen: Hörcheck, Lautstärketest über Kopfhörer und Ohrhörer des Smartphones, Gehörschutz-Check, Hör schadensimulation. Rücken schonen. Bei dem Vario-Betätigungs schlüssel handelt es sich um ein Spezialwerk zeug aus Carbon zum Öffnen und Schließen von Hausanschlüssen, Armaturen sowie Hydran ten im Ober- oder Unterflurbereich. Das Werkzeug ist höhenverstellbar. Damit sind die Arbeiten auch in aufrechter Haltung möglich. Durch den auf beiden Seiten aus ziehbaren Quergriff kann ein erhöhtes Drehmoment erzielt werden. Damit sorgt der Betätigungsschlüssel für eine optimale Körper haltung, eine geringe Torsion und trägt so zur Prävention von physischen Problemen der Gelenke und der Wirbelsäule bei. Weitere Infor mationen für Mitgliedsbetriebe und Buchung unter: www.aktionsmedien-bgetem.de. n Urteil Betriebsunterbrechnung Leistungen sind steuerpflichtig In dem zugrunde liegenden Fall zahlte der Versi cherer Leistun gen aus einer personenbezo genen „Betriebs unterbrechung Einkommens sicherung“ an eine Kapitalgesellschaft. Diese war allein bezugsberechtigt. Was die steuerliche Be handlung der Leistungen anbetrifft, gab es Unstimmigkeiten zwischen der Gmb H und dem zuständigen Finanzamt. Die Leistun gen sind steuerlich grundsätzlich dem Unternehmen zuzuordnen - und nicht der versicherten Person. Es handele sich hier eindeutig um eine gewinnerhöhende Be triebseinnahme. So urteilte das Finanzgericht (FG) Köln am 15. Dezember 2016 - Az. 10 K 524/16. Steuerrechtlich habe die namentliche Nen nung einer Person keine Relevanz. Die Rich ter ließen keine Revision gegen ihre Entschei dung zu. n BGH: Schwarzarbeit wird erneut Abfuhr erteilt Rückerstattung von geleistetem Werklohn abgewiesen Vorerst mit einer Pressemitteilung ging der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auf sein aktuelles Urteil in Sachen Schwarzarbeit und die Unwirksamkeit von entsprechenden Werkverträgen ein: Urteil vom 16. März 2017 - VII ZR 197/16. In diesem Fall hatten die Parteien zunächst einen regulären Vertrag über die Arbeiten zu einem Gesamtvertragspreis abgeschlossen, sich dann später aber darauf geeinigt, den offiziellen Rechnungsbetrag um etwa 50 % zu reduzieren und die Differenz bar ohne Rechnungslegung zu zahlen. Der Kunde (Kläger) überwies den reduzierten Rech nungsbetrag und leistete für den Rest die abgesprochene Barzahlung. Doch aufgrund erheblicher Mängel der geleisteten Arbeit forderte er schließlich auf dem Weg der Klage die Rückerstattung des geleisteten Werklohns in nahezu voller Höhe und erklärte den Rück tritt vom Vertrag. Im Laufe des Verfahrens hatte bereits das Berufungsgericht dazu ausgeführt, dass der Vertrag wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarz Arb G und § 134 BGB nichtig sei. Deshalb habe der Kläger keine Mängel ansprüche und könne Rückzahlung weder aus Rücktritt noch aus ungerechtfertigter Berei cherung verlangen. Mit der vom Berufungs gericht zugelassenen Revision verfolgte der Kläger seinen Antrag weiter. Der BGH bestä tigte schließlich die Entscheidungen der Vor instanzen. Er hatte bereits in mehreren Ur teilen seit dem Jahr 2013 entschieden, dass Werkverträge nichtig sind, wenn die Parteien bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarz Arb G verstoßen. In solchen Fällen bestehen keine gegenseitigen Ansprüche der Parteien, weder Mängelansprüche noch Rückzahlungsansprü che des Bestellers noch Zahlungsansprüche des Werkunternehmers - vgl. BGH-Urteile: vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13 vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13 vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14. Der BGH betonte in dem aktuellen Urteil, dass diese Grundsätze ebenso für einen nach träglich geänderten Vertrag gelten, der mit einer späteren „Ohne-Rechnung-Abrede“ ebenfalls vom Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarz Arb G betroffen ist. Der volle Wortlaut des Urteils wird in Kürze nachzulesen sein unter: www.bundesgerichtshof.de. n Quelle: Akademie Zukunft Handwerk Elektro-Witsch - einer von 8 neuen „Profis im Handwerk“

Sie haben eine Fachfrage?