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Licht- und Beleuchtungstechnik | Sicherheitstechnik | Sicherheits- und Notbeleuchtung | Fluchtwegsteuerung

Aktuelle Entwicklungen bei der Sicherheits- und Notbeleuchtung

Neue Konzepte und technische Lösungen, Normen und Richtlinien
ep10/2017, 1 Seite

Konkrete Schutzzielorientierung, dezentrale Ansätze und die Möglichkeiten neuer technischer Entwicklungen, wie die Überwachung sogar einzelner LEDs oder die permanente Batterieüberwachung, können für ein höheres Sicherheitsniveau sorgen – und zugleich auch für geringere Kosten. Der ep sprach dazu mit Jörg Finkeldei, Leiter des Normungs- und Vorschriftenwesens bei der Firma Inotec Sicherheitstechnik, Ense.


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Herr Finkeldei, was beinhaltet Ihre Tätigkeit als Leiter des Normungs- und Vorschriftenwesens?

J. Finkeldei: Wir haben in Deutschland immer noch einen hohen Standard der Sicherheits- beleuchtung und müssen stetig daran arbeiten, dass dieser nicht nur erhalten bleibt, sondern auch möglichst ausgebaut wird. Durch meine aktive Mitarbeit in Normungsausschüssen auf DIN- und DKE-Ebene sowie in Fachausschüssen der Verbände trage ich meinen Teil dazu bei. Dieses Mitwirken ist auch Voraussetzung dafür, die Kenntnis der wichtigsten Regelwerke auf dem aktuellen Stand halten und Veränderungen rechtzeitig erkennen und mitgestalten zu können.

Darüber hinaus ist es wichtig, den aktuellen Stand der Normen und Vorschriften mit unseren Fachabteilungen und dem Vertrieb abzugleichen, um eine hohe Produkt- und Beratungsqualität für unsere Kunden zu gewährleisten. Die Erarbeitung und Durchführung von Seminaren in den Vertriebsregionen, Fachvorträge bei Veranstaltungen und die Unterstützung der Kunden bei Normungs- und Vorschriftenfragen gehört ebenfalls dazu.

In Ihrem Fachbeitrag betonen Sie den Schutzziel-Gedanken bei Planung und Ausführung. Wie sieht es mit der Heransgehensweise in der Praxis aus?

J. Finkeldei: In der Praxis wird häufig ein fachlich und sachlich nicht nachvollziehbarer Aufwand verlangt und betrieben, der zu keiner Verbesserung des angestrebten Schutzzieles führt und unnötige Kosten verursacht. Und das nur, weil irgendwo etwas geschrieben steht.

So wird z. B. für die Be- und Entlüftung der Batterie (24 V/12 Ah) einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit einem rechnerisch erforderlichen Lüftungsquerschnitt für die Zu- und Abluft von jeweils nur 0,2 cm2 die Zuluft aus dem Freien und die Abluft bis ins Freie verlangt. Zum Vergleich:

Für eine 2 000 x 700 mm2 große Tür mit einer angenommenen, umlaufenden Undichtigkeit von nur 0,1 mm ergibt sich eine baulich vorhandene Lüftungsöffnung von 5,4 cm2, also dem 13,5-fachen des hier genannten erforderlichen Querschnittes.

Bewertet man zusätzlich das vorhandene, freie Raumvolumen des Aufstellungsraumes, dann sind Forderungen nach weitergehenden Lüftungsmaßnahmen mit gesundem Menschen- und Sachverstand nicht mehr erklärbar.

Im Bereich des Funktionserhalts oder der Unterbringung von Geräten gibt es weitere Beispiele, die zeigen, wie man durch eine rein pragmatische Betrachtung einer Sachlage weit über das Ziel hinausschießen kann.

Wir versuchen, die Verantwortlichen mit sachlichen Argumenten zu überzeugen und werben dafür, geforderte Maßnahmen kritisch zu hinterfragen und mit Blick auf das zu erreichende Schutzziel mit Augenmaß zu bewerten.


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Dipl.-Ing. (FH) J

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