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?Das Hintereinanderstecken von Steckdosenleisten ist verboten. Der Hinweis auf dieses Verbot muss auch erkennbar sein. Das ist für mich unstrittig. Wie ist aber die Sachlage, wenn ich z. B. zwei Verlängerungsleitungen von je fünf Metern Länge oder eine Verlängerungsleitung von fünf Metern Länge und eine Steckdosenleiste miteinander verbinde? Wie kann ich hier normgerecht prüfen?
!Betrachten wir doch zunächst einmal, wo diese Forderung nach dem „Nicht hintereinander stecken“ herkommt: In der Produktnorm für Steckdosen, genauer gesagt in der DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1) [1] werden Anforderungen beschrieben, wie ortsveränderliche Mehrfachsteckdosen für Anwendungen im Haushalt oder in haushaltsähnlichen Bereichen beschaffen sein sollen. Wohlgemerkt, das ist eine Herstellernorm, die die Anforderungen für die Hersteller solcher Steckdosen und Kupplungsdosen beschreibt, keine Anwendernorm.
Eine der Anforderungen aus dieser Herstellernorm für ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosen ist, dass auf diesen ein Hinweis angebracht wird, dass sie nicht hintereinander gesteckt werden sollen, und dass sie nicht abgedeckt betrieben werden dürfen.
Woher diese Forderung kommt, dürfte relativ klar sein: Solche Betriebsmittel werden von elektrotechnischen Laien benutzt. Von elektrotechnischen Laien wird nicht erwartet, dass sie z. B. wissen, dass mit einem erhöhten Stromfluss auch eine Erhöhung der Leitertemperatur einhergeht – und damit auch eine Erhitzung des umliegenden Materials. Laien können nicht abschätzen, bei welcher Anzahl von angeschlossenen Leistungen ein Steckdosenstromkreis überlastet wird. Eine kurzfristige Überlastung ist zwar erst mal nicht weiter schlimm und bei einer langfristigen Überlastung sollte eigentlich das vorgeschaltete Sicherungsorgan auslösen. Trotzdem existiert die Forderung, dass ein Warnhinweis „nicht hintereinander stecken“ auf einem Beipackzettel oder dem Produkt selber angebracht wird.
Das Verbot ergibt sich also daraus, dass der Hersteller es als nicht-bestimmungsgemäße Verwendung beschreibt, wenn Mehrfachsteckdosen hintereinander gesteckt werden. Außerdem gibt es Vorgaben des VdS: In einem Merkblatt des VdS, in dem für Laien verständlich der Umgang mit einigen besonderen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erklärt wird, wird darauf hingewiesen, dass Tischsteckdosen (bewegliche Mehrfach-Steckdosenleisten) nicht hintereinander gesteckt werden dürfen.
Für Verlängerungsleitungen, die für den „Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen“ vorgesehen sind, ist der Warnhinweis in der DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1) [1] nicht vorgeschrieben. Diese müssen vom Hersteller nur mit einem Hinweis gekennzeichnet werden, in welcher Umgebung die Produkte eingesetzt werden dürfen.
Für industrielle Anwendungen gibt es die DIN EN 60309-1 (VDE 0623-1) [2].
Soweit die Produktnorm zu Verteilersteckdosen.
Wie es in der Praxis aussieht. Einem Laien sind üblicherweise auch nicht die Zusammenhänge des Schutzes gegen elektrischen Schlag und dem Hintereinanderstecken von Steckdosenleisten und Verlängerungen bekannt. Was er in den allermeisten Fällen nicht versteht, ist, dass die Übergangswiderstände, und damit auch
die Schutzleiterwiderstände und
die Abschaltbedingungen der vorgeschalteten Sicherung,
durch das Hintereinanderstecken von Verteilersteckdosen beeinflusst werden.
Deswegen gibt es in Bereichen, in denen regelmäßig mit aus mobil aufgebauten und modular zusammengesteckten Anlagen gearbeitet wird, klare Vorgaben dafür. So wird z. B. in dem Bereich der Veranstaltungstechnik zwingend gefordert, dass mobil aufgebaute elektrische Anlagen:
durch Fachkräfte errichtet werden;
aus komplett geprüftem Material errichtet werden und vor allem
die so aufgebaute Anlage vor Inbetriebnahme durch eine für diese Prüfung befähigte Person überprüft wird.
Dadurch wird verhindert, dass durch das Hintereinanderstecken von Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen so schlechte Schleifenwerte erreicht werden, dass eine Abschaltung im Fehlerfall nicht mehr rechtzeitig erfolgt.
Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordern, dass die Benutzung jener Verteiler und Verlängerungen geregelt sein soll – und zwar durch den Arbeitgeber! Der erste Ansprechpartner des Arbeitsschutzgesetztes und der Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber, also der Unternehmer (oder das Pendant im öffentlichen Bereich, z.B. ein Amtsleiter). Dort ist die Sachlage eigentlich in der Theorie von den Vorgaben her relativ einfach. Der Arbeitgeber legt über eine Gefährdungsbeurteilung fest, wie im Betrieb mit solchen Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen umzugehen ist – das betrifft sowohl die Beschaffung als auch die Benutzung. In der Praxis gibt es in vielen Betrieben niemanden, der oder die sich um solche Dinge kümmert. Das ist aber ein organisatorisches Problem des Betriebes, und nicht das Problem der prüfenden Person.
Tatsächlich stellen hintereinander gesteckte Verlängerungen und Verteilerleisten ein Problem dar. Allerdings gibt es klare Vorgabe nur für die Steckdosenverteilter für nicht-industrielle Anwendungen, nicht für Verlängerungsleitungen und nicht für Verteiler aus dem industriellen Bereich. Außerdem prüft der Prüfende ja nicht ein „Konstrukt“, sondern der Auftrag wird lauten, Geräte auf ihre elektrische Sicherheit zu überprüfen. Dazu gehört natürlich auch eine Beurteilung der bestimmungsgemäßen Benutzung – soweit der Prüfende das als Prüfer vor Ort überhaupt beurteilen kann. Mehr aber auch nicht. Dass der Anfragende beauftragt ist, sich um die gesamte Elektrosicherheit seines Kunden zu kümmern, geht aus der Anfrage nicht hervor.
Lösungsansätze. Zu den Lösungsansätzen gibt es in diesem Fall verschiedene Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Der Anfragende ist als Prüfer in einem Betrieb, in dem es keine Elektrofachkraft gibt. Er bemängelt, dass in dem Betrieb Verteilersteckdosen hintereinander gesteckt werden, und macht den Unternehmer auf die Vorgaben aufmerksam. Denkbar sind Lösungsansätze – meistens besteht das Problem in der Praxis, weil zu wenig Steckdosen vorhanden sind – um die Installation an die Erfordernisse von heutigen Arbeitsumgebungen anzupassen. Die Entscheidung aber, ob das so durchgeführt wird oder nicht, liegt beim Unternehmer.
Die 2. Möglichkeit wäre, dass der Anfragende in einem Betrieb prüft, in dem die fachliche Betreiberverantwortung klar geregelt ist. Dann ist das Problem der verantwortlichen Person zu melden, sodass der Prüfende seiner Fachverantwortung nachkommt. Auch hier können natürlich Lösungsansätze unterbreitet werden.
Fazit. Ohne zusätzliche Maßnahmen kann niemand vom Prüfenden verlangen, dass er nach Beendigung der Prüfung Verteilersteckdosen, die für den haushalts- und haushaltsähnlichen Gebrauch gedacht sind, wieder hintereinander steckt. Das wäre eindeutig keine bestimmungsgemäße Benutzung und gegen die Vorgaben des Brandschutzversicherers. Allerdings müssen Prüfende hinterfragen, wie es wirkt, wenn beispielswiese ein Büro geprüft, aber anschließend vollkommen funktionsunfähig ist. Deswegen ist es so wichtig, mit den Kunden zu reden und gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten. Wenn der Kunde dies nicht möchte, kann der Prüfende nur dafür sorgen, dass die Bedenken sauber dokumentiert werden und der Kunde über die Missstände informiert ist.
Literatur:
Fachartikel zum Thema
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Anlagen besonderer Art
DIN VDE 0100-711 Berichtigung 1 2020-12 (VDE 0100-711 Berichtigung 1) -
Licht- und Beleuchtungstechnik
DIN EN 60598-2-22 2020-12 (VDE 0711-2-22) -
Installationstechnik
DIN EN 50520 2020-12 (VDE 0605-500) -
Energietechnik und Emobility
DIN EN 50119 Beiblatt 1 2021-01 (VDE 0115-601) -
Energietechnik und Emobility
DIN EN 50119 2021-01 (VDE 0115-601) -
Sicherheitstechnik
VdS 2529 2020-08 -
Energietechnik
E DIN EN IEC 63189-1 2021-01 (VDE 0175-189-1) -
Elektrosicherheit
E DIN EN IEC 55014-1 2021-01 (VDE 0875-14-1)