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Leuchtstofflampe, Symbolbild: Altop Media
Licht- und Beleuchtungstechnik | Leuchtmittel

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

„Wem die Stunde schlägt“

10.04.2025

Als Überschrift dieses Beitrages wurde der gleichnamige Titel des Romans von Ernest Hemingway gewählt, der vier selbsterlebte Tage des spanischen Bürgerkrieges von 1938 zum Inhalt hat. Die Autoren der folgenden beleuchtungsbezogenen Ausführungen fanden diese Überschrift auch treffend für das Skizzieren des Zeitraums 2023 bis 2027, in dem das weitere Ausphasen von konventionellen Lichtquellen erfolgen wird und der bereits im Februar 2023 startet. Dies geschieht aufgrund verschiedener EU-Richtlininen, wobei es für den Anwender letztendlich keine Rolle spielt, welche Direktive nun „schuld“ ist.

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Das weitere Ausphasen betrifft konkret zunächst die Kompakt-Leuchtstofflampen mit Stecksockel (z. B. G23, 2G10 u. a.). Lampen dieser Kategorie mit Schraubsockel E14 und E27 hat es bereits früher „erwischt“. Gerade die Lampengruppe mit Stecksockel ist in der Allgemeinbeleuchtung stark vertreten, man denke beispielsweise an die vielen Downlights in der Innenraumbeleuchtung, also eine „starke Fraktion“, die nach EU-Willen in Kürze gehen muss.

Nun auch T5 betroffen

Weiter geht es im August 2023 mit den Leuchtstofflampen. Man darf daran erinnern, dass hier vieles bereits unter der Zuständigkeit der Generaldirektion (GD) Energie der EU in der entsprechenden Ökodesign-Verordnung 2019/2020 geregelt wurde, so z. B. das Ausphasen von Leuchtstofflampen T8 ab 1. September 2023; T5-Lampen sollten bleiben, aber zu früh gefreut: Die Zuständigkeit für Lichtquellen ging inzwischen von der GD Energie an die GD Umwelt über. Das hat nun zur Folge, dass Leuchtstofflampen T8 und auch T5 am 25. August 2023 in den „Ruhestand“ versetzt werden, d. h. das CE-Zeichen darf ab dem Zeitpunkt nicht mehr auf neue Produkte aufgebracht und diese somit nicht mehr in der EU verkauft werden. Danach muss man von den Beständen „leben“, die sich noch im Handelskreislauf befinden – Nachschub von außen gibt es nicht mehr. Erklärung für dieses Ereignis bzw. die Grundlage für diesen Zuständigkeitswechsel zur GD Umwelt bildet die Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung und Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektronik- und Elektrogeräten (RoHS; wurde zwischenzeitlich angepasst). Dazu zählt nun einmal Quecksilber (Hg), welches das A und O der Lichterzeugung bei Leuchtstofflampen und Kompakt-Leuchtstofflampen darstellt sowie in kleineren Mengen im Mix mit anderen Substanzen in den Hochdruck-Entladungslampen. Die GD Umwelt hat nun beschlossen, alle Hg-haltigen Lampen ins Aus zu schicken. Nachzulesen ist dies in den Delegierten Richtlinien (EU) vom 13. Dezember 2021; sie kamen also noch rechtzeitig zum weihnachtlichen Gabentisch.

Vereinfacht gesagt, weisen alle dieser einzelnen Rechtsakte nur das auf, was nicht mehr geht bzw. was nach dem „Fahrplan“ der EU weg muss. Dabei enthalten die Dokumente viel Fehlerhaftes: Als „Kostprobe“ soll ein Beispiel aus der Rechtsakte 2022/276 für Kompakt-Leuchtstofflampen mit Stecksockel benannt werden. Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 24. Februar 2022 heißt es auf Seite L 43/32 unter Ziffer (5) für diese Lampenart: „Quecksilber wird in einseitig gesockelten (Kompakt-)Leuchtstofflampen verwendet, um ultraviolettes Licht zu erzeugen, das anschließend durch die fluoreszierende Beschichtung auf der Glühlampe in sichtbares Licht umgewandelt wird.“

Daten auf einen Blick

Statt die umfangreichen und fehlerhaften Regularien der EU detailliert zu beschreiben, entstand die Idee, das Wesentliche zum Geschehen 2023 bis 2027 in Tabelle 1 zusammenzufassen. In der Spalte „Einzel-Rechtsakt“ sind dort die entsprechenden „Einzelteile“ der genannten Richtlinie(n) aufgeführt. Es fällt beispielweise auf, dass die ringförmige Leuchtstofflampe T9, die beleuchtungstechnisch kaum in Erscheinung getreten ist, nach dem Einzel-Rechtsakt 2022/282 erst am 25. Februar 2025 gehen muss. Hat sich hier jemand vertan oder gibt es eine Erklärung für die „Fristverlängerung“ von zwei Jahren?

Lichtstromwert beachten

Der größte Brocken beim Ausphasen dürfte wohl die Leuchtstofflampe T8 sein, die seit 45 Jahren ihren Dienst verrichtet. Der Umstellungsprozess auf LED-Röhren ist hier seit langem voll im Gange, ein Selbstläufer sozusagen. Hauptsächlich erfolgt er auf Basis der LED-Retrofitlampen, die nur den AN/AUS-Betrieb ermöglichen. Allerdings gibt es inzwischen auch gute „Tauschobjekte“ für Leuchten mit unterschiedlichen KVG- oder EVG-Betriebsgeräten.


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Tabelle 1 „Wem die Stunde schlägt im Zeitraum 2023 bis 2017, Bild: ep