Helm tragen
Unfälle mit E-Scooter steigen an
Wurden bei der BG ETEM im Jahr 2020 noch 27 Unfälle mit E-Scootern registriert, waren es 2021 bereits 100 Unfälle.
Wurden bei der BG ETEM im Jahr 2020 noch 27 Unfälle mit E-Scootern registriert, waren es 2021 bereits 100 Unfälle. Ca. 80 % dieser Unfälle sind Alleinunfälle ohne Beteiligung von anderen Verkehrsteilnehmern. Wer mit den kleinen Rollen der E-Scooter unterwegs ist, muss besonders vorausschauend fahren, sonst werden zu hohe Geschwindigkeit, rutschige Straßenbeläge oder Bordsteine schnell zum Verhängnis. Besonders wichtig ist das Tragen eines Helms, denn Unfälle mit dem E-Scooter führen immer wieder zu schweren Kopfverletzungen. Auch das Abbiegen birgt Herausforderungen. E-Scooter besitzen keine Blinker, daher müssen Handzeichen gegeben werden. Mit nur einer Hand am Lenker wird das Fahren auf dem E-Scooter schnell zur Wackelpartie. Auch das Bremsen sollte ausreichend geübt werden. E-Scooter dürfen nur auf Fahrradwegen oder der Straße gefahren werden. Des Weiteren darf sich nur eine Person auf dem E-Scooter befinden. Zudem ist eine Promillegrenze von 0,5 vorgeschrieben. Werden E-Scooter für betriebliche Zwecke eingesetzt, ist dafür eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgebenden erforderlich.Weitere Informationen unter
www.bgetem
, Webcode: 20875043 sowie
https://profi.bgetem.de
RiskBuster Video E-Scooter