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Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
Blitz- und Überspannungsschutz

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Überspannungsschutz für Aufzugsanlage

03.05.2022

Ist die Überspannungsschutzeinrichtung Bestandteil der Aufzugsrichtlinie und deshalb zwingend für Aufzugsanlagen erforderlich?

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Frage:
Bei der Begutachtung zur Modernisierung einer Aufzugsanlage wurde festgestellt, dass die Schaltgerätekombination zur Aufzugssteuerung keine Überspannungsschutzeinrichtung enthält. Die nächste vorgelagerte Hauptverteilung ist ca. 12 m entfernt, die nachfolgende Tableau-Steuerung kann sich bis sieben Etagen unterhalb befinden. Das Gebäude ist im Jahr 1961 erbaut worden. In einigen Teilen im Gebäude sind bereits Überspannungsschutzeinrichtungen eingesetzt. Auf Nachfrage, wurde mir gesagt, dass die Überspannungsschutzeinrichtungen nicht Bestandteil der Aufzugsrichtlinie und deshalb für die Aufzugsanlage ohne Bedeutung seien. Das sehe ich jedoch gänzlich anders, da auch bei der Aufzugsanlage eine Prüfung nach DGUV-Vorschrift durchgeführt wird und Komponenten der „normalen“ Elektrotechnik verwendet werden.

Antwort:
Der Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) muss nach Abschnitt 443.4 der DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) [1] vorgesehen werden, wenn die Folgen von Überspannungen Auswirkungen haben auf:

  1. Menschenleben, z. B. Anlagen für Sicherheitszwecke, medizinische genutzte Bereiche;
  2. öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz, z. B. Ausfall von öffentlichen Diensten, Telekommunikationszentren, Museen;
  3. Gewerbe- oder Industrieaktivitäten, z. B. Hotels, Banken, Industriebetriebe, Gewerbemärkte, landwirtschaftliche Betriebe;
  4. Ansammlungen von Personen, z. B. in großen Gebäuden, Büros, Schulen;
  5. Einzelpersonen z. B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet sind.

Die Auswahl und die Errichtung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) ist in DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) [2] geregelt. Abschnitt 534.4.1 regelt dabei: „Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) müssen mindestens so nah wie möglich am Speisepunkt der elektrischen Anlage errichtet werden. Zum Schutz bei indirekten Blitzeinwirkungen und bei Schaltüberspannungen müssen mindestens Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) Typ 2 verwendet werden. Ist eine bauliche Anlage mit einem externen Blitzschutzsystem ausgerüstet, oder ist der Schutz bei Einwirkungen infolge direkter Blitzeinschläge anderweitig gefordert, müssen Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) Typ 1 verwendet werden. In Deutschland müssen bei baulichen Anlagen mit Freileitungseinspeisung Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) Typ 1 nach Anhang B eingesetzt werden.

Anmerkung 1 Der Speisepunkt der elektrischen Anlage kann beispielsweise der Ort sein, an dem die Einspeisung in das Gebäude eintritt, oder der elektrische Hauptverteiler (Hauptschaltanlage).


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