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Die Überschlagsspuren auf den Anschlüssen im Verteiler aus Bild 3 in näherer Ansicht (Foto: VGH)
Elektrosicherheit | Blitz- und Überspannungsschutz | Messen und Prüfen

Überspannungsschäden durch Blitzeinwirkung prüfen

Teil 1: Häufigkeit, Schadenbilder und -feststellung

06.12.2018

Ein fester Bestandteil der Schadenbearbeitung in den Sachversicherungen nimmt die Regulierung von Blitz-Überspannungsschäden ein. Die oftmals sehr unterschiedlichen Schadenbilder, stark voneinander abweichende Vertragsbedingungen sowie die unterschiedliche Regulierungspraxis einzelner Versicherungsunternehmen lassen diese Schadenregulierungen für die Elektrofachkraft und den Kunden schwer einschätzbar, mitunter sogar willkürlich erscheinen.

Im Folgenden werden nach der Betrachtung der Schadenentwicklung zunächst einige unterschiedliche Schadenbilder sowie Vertragsbedingungen näher vorgestellt. Auf dieser Grundlage wird dann eine Analyse und Zusammenstellung der verschiedenen möglichen Schadenursachen vorgenommen.

Schadenhäufigkeit

Nach Angabe des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) wurden imJahr 2016 0,43 Mio. Erdblitze registriert (Bild 1). Damit ist 2016 das Jahr mit der geringsten Anzahl an registrierten Erdblitzen im Messzeitraum 2000 bis 2016. Der bisher niedrigste Wert betrug 0,47 Mio. Erdblitze aus dem Jahr 2013. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre wurden 0,71 Mio. Erdblitze registriert. Die Schäden durch Blitz und Überspannung infolge Blitz zählen in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zu den am häufigsten registrierten Schadenursachen mit einem durchschnittlichen Anteil von 70 % (Bild 2). Da jedoch die Schadenhöhe von Blitz-Überspannungsschäden im Vergleich zu z. B. Feuerschäden deutlich geringer ausfällt, hat diese hohe Anzahl von Schäden nur einen Anteil von unter 30 % am Gesamtschadenaufwand. Der Rückgang der Erdblitze ist mit dafür verantwortlich, dass die Anzahl der Hausrat-Feuerschäden 2016 um 6 % gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Leider werden die Schadenzahlen im Bereich der technischen Versicherungen nicht zentral erfasst. So können nur die Zahlen einzelner Versicherungsunternehmen und Rückmeldungen der Regulierer ausgewertet werden. Dabei stellt sich die Situation für manche technischen Anlagen als sehr problematisch dar. So sind beispielsweise 33 % aller gemeldeten Schäden an PV-Anlagen eines Versicherers im Jahr 2016 als Blitz-Überspannungsschaden und 26 % als Überspannung durch Kurzschluss gemeldet worden. Diese Schäden haben einen Anteil von 28 %und 15 % an den Schadenzahlungen. Es ist zu beachten, dass die Unterscheidung dieser beiden Schadenursachen bei der Schadenregulierung oftmals nur ungenau erfolgt, die Schadenursachen müssen daher als Summe betrachtet werden. Die langjährige Tendenz der Schadenhäufigkeit ist entgegen der Anzahl der registrierten Erdblitze zunehmend, sodass hier ein Handlungsbedarf auf Seiten der Versicherer gegeben ist. Dies könnte dazu führen, dass eine Ausrüstung von Anlagen mit Blitz-Überspannungsschutzgeräten (auch bei Bestandsanlagen) von den Versicherern gefordert wird oder für diese Schäden Selbstbehalte vereinbart werden. Einige Versicherer diskutieren, ob Bauteile wie z. B. Wechselrichter ab einer bestimmten Anzahl von Betriebsstunden vom Versicherungsschutz ausgenommen werden können.

Schadenbilder

Die vorliegenden Schadenbilder an elektrischen Anlagen und elektronischen Baugruppen variieren erheblich in Abhängigkeit von den Parametern Entfernung, Übertragungsweg, Intensität des Blitzes und Aufbau der elektrotechnischen Anlage. Gerade bei elektronischen Komponenten reichen diese von völliger Zerstörung bis hin zu optisch nicht feststellbaren Beschädigungen. Beispiel 1
  • Überspannungsschaden an einer Gebäudeverteilung.
  • Schadenursache: Direkter Blitzeinschlag in die Zuleitung des Gebäudes.
  • Die Überschlagspuren sind auf den Anschlüssen der Betriebsmittel sichtbar (Bilder 3 und 4), die Schmauchspur eines kurzen Ereignisses ist auch auf dem Gehäuse deutlich erkennbar (Bild 5).
Beispiel 2
  • Überspannungsschaden auf einer Elektronikbaugruppe einer Fütterungsanlage im landwirtschaftlichen Betrieb.
  • Schadenursache: Naher Blitzeinschlag und mangelhafter Potentialausgleich zwischen den Gebäuden.
  • Der Schaden am Anschluss einer gebäudeübergreifenden Datenleitung ist im Bild 6 gut erkennbar.
Beispiel 3
  • Blitz- Überspannungsschaden an einer Heizungssteuerung.
  • Schadenursache: Naher Blitzeinschlag.
  • Die Schäden auf der Elektronikbaugruppe sind bereits optisch ohne Hilfsmittel erkennbar (Bild 7). Eine Vergrößerung mit dem Digitalmikroskop zeigt die Spuren des Überschlages jedoch deutlicher (Bild 8).

Vertragsbedingungen

Die Sachversicherer bieten heute eine kaum überschaubare Anzahl von Vertragsbedingungen zur Versicherung von Gebäuden, Hausrat, Betriebsausrüstungen und technischen Anlagen an. Hinzu kommen von Versicherungsmaklern entworfene Bedingungen oder Texte aus Ausschreibungen, die zu Vertragsbestandteilen werden. Während die Definiton des Blitzschlags noch einheitlich ist, finden sich die verschiedensten Definitionen von Blitz-Überspannungsschäden, wie die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen.

Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen

...leistet der Versicherer eine Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandengekommen sind: u. a. Blitzschlag und Überspannung durch Blitz. Blitzschlag: Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannung durch Blitz: Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.

Allgemeine Bedingungen für die gewerbliche Feuerversicherung

Blitzschlag: Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannung durch Blitz: Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an diesem Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich.

Firmen Industrie Plus-Versicherung

Blitzschlag: Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannung durch Blitz: Blitzüberspannung ist die in elektrischen Leitungsnetzen durch atmosphärische Elektrizität oder durch Blitzeinschlag auftretende Spannung, die die normale Netzspannung übersteigt.

Sachversicherung landwirtschaftlicher Betriebe

Blitzschlag: Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannung durch Blitz: Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an anderen Sachen auf demselben Grundstück durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. Erweiterung: In Erweiterung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung für Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Blitzschlag oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität, wenn auf demselben Grundstück keine Schäden anderer Art durch Blitzschlag nachgewiesen werden können.

Technische Versicherung

Versicherte Gefahren und Schäden: Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
  • Wasser, Feuchtigkeit;
  • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.
Entscheidend hierbei ist, dass die versicherte Gefahr „nachweislich von außen auf die versicherte Sache eingewirkt“ hat.

KFZ

Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung. Teilkasko: Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Autor: L. Erbe Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.