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Die Überschlagsspuren auf den Anschlüssen im Verteiler aus Bild 3 in näherer Ansicht (Foto: VGH)
Elektrosicherheit | Blitz- und Überspannungsschutz | Messen und Prüfen

Überspannungsschäden durch Blitzeinwirkung prüfen

Teil 1: Häufigkeit, Schadenbilder und -feststellung

06.12.2018

Ein fester Bestandteil der Schadenbearbeitung in den Sachversicherungen nimmt die Regulierung von Blitz-Überspannungsschäden ein. Die oftmals sehr unterschiedlichen Schadenbilder, stark voneinander abweichende Vertragsbedingungen sowie die unterschiedliche Regulierungspraxis einzelner Versicherungsunternehmen lassen diese Schadenregulierungen für die Elektrofachkraft und den Kunden schwer einschätzbar, mitunter sogar willkürlich erscheinen.

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Im Folgenden werden nach der Betrachtung der Schadenentwicklung zunächst einige unterschiedliche Schadenbilder sowie Vertragsbedingungen näher vorgestellt. Auf dieser Grundlage wird dann eine Analyse und Zusammenstellung der verschiedenen möglichen Schadenursachen vorgenommen.

Schadenhäufigkeit

Nach Angabe des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) wurden imJahr 2016 0,43 Mio. Erdblitze registriert (Bild 1). Damit ist 2016 das Jahr mit der geringsten Anzahl an registrierten Erdblitzen im Messzeitraum 2000 bis 2016. Der bisher niedrigste Wert betrug 0,47 Mio. Erdblitze aus dem Jahr 2013. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre wurden 0,71 Mio. Erdblitze registriert. Die Schäden durch Blitz und Überspannung infolge Blitz zählen in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zu den am häufigsten registrierten Schadenursachen mit einem durchschnittlichen Anteil von 70 % (Bild 2). Da jedoch die Schadenhöhe von Blitz-Überspannungsschäden im Vergleich zu z. B. Feuerschäden deutlich geringer ausfällt, hat diese hohe Anzahl von Schäden nur einen Anteil von unter 30 % am Gesamtschadenaufwand.

Der Rückgang der Erdblitze ist mit dafür verantwortlich, dass die Anzahl der Hausrat-Feuerschäden 2016 um 6 % gegenüber dem Vorjahr gesunken ist.

Leider werden die Schadenzahlen im Bereich der technischen Versicherungen nicht zentral erfasst. So können nur die Zahlen einzelner Versicherungsunternehmen und Rückmeldungen der Regulierer ausgewertet werden. Dabei stellt sich die Situation für manche technischen Anlagen als sehr problematisch dar. So sind beispielsweise 33 % aller gemeldeten Schäden an PV-Anlagen eines Versicherers im Jahr 2016 als Blitz-Überspannungsschaden und 26 % als Überspannung durch Kurzschluss gemeldet worden.

Diese Schäden haben einen Anteil von 28 %und 15 % an den Schadenzahlungen. Es ist zu beachten, dass die Unterscheidung dieser beiden Schadenursachen bei der Schadenregulierung oftmals nur ungenau erfolgt, die Schadenursachen müssen daher als Summe betrachtet werden.

Die langjährige Tendenz der Schadenhäufigkeit ist entgegen der Anzahl der registrierten Erdblitze zunehmend, sodass hier ein Handlungsbedarf auf Seiten der Versicherer gegeben ist. Dies könnte dazu führen, dass eine Ausrüstung von Anlagen mit Blitz-Überspannungsschutzgeräten (auch bei Bestandsanlagen) von den Versicherern gefordert wird oder für diese Schäden Selbstbehalte vereinbart werden.

Einige Versicherer diskutieren, ob Bauteile wie z. B. Wechselrichter ab einer bestimmten Anzahl von Betriebsstunden vom Versicherungsschutz ausgenommen werden können.

Schadenbilder

Die vorliegenden Schadenbilder an elektrischen Anlagen und elektronischen Baugruppen variieren erheblich in Abhängigkeit von den Parametern Entfernung, Übertragungsweg, Intensität des Blitzes und Aufbau der elektrotechnischen Anlage. Gerade bei elektronischen Komponenten reichen diese von völliger Zerstörung bis hin zu optisch nicht feststellbaren Beschädigungen.

Beispiel 1

  • Überspannungsschaden an einer Gebäudeverteilung.
  • Schadenursache: Direkter Blitzeinschlag in die Zuleitung des Gebäudes.
  • Die Überschlagspuren sind auf den Anschlüssen der Betriebsmittel sichtbar (Bilder 3 und 4), die Schmauchspur eines kurzen Ereignisses ist auch auf dem Gehäuse deutlich erkennbar (Bild 5).

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