Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Stromversorgung auf Bau- und Montagestellen
Die Stromversorgung auf Baustellen ist ein ganz spezielles Thema. In den vergangenen Jahren hat sich viel in dem Bereich getan – Frequenzumrichter, RCD Typ B, Umstellung der Baubeleuchtung auf LED und „E-Mobilität“ bei Baugeräten. Nun ist eine aktualisierte DGUV-Information für die besonderen Anforderungen an die Betriebsmittel und Stromversorgung auf Bau- und Montagestellen erschienen. Die alte BGI/GUV-I 608 wurde dabei wirklich sinnvoll aktualisiert.
Nach genau zehn Jahren ist eine aktualisierte DGUV-Information für die besonderen Anforderungen an die Betriebsmittel und Stromversorgung auf Bau- und Montagestellen erschienen [1]. Die alte BGI/GUV-I 608 [2] wurde dabei sinnvoll aktualisiert.
Im Vordergrund der Aktualisierung stand zunächst die Anpassung an die 2018 veröffentlichte DIN VDE 0100-704 (VDE 0100-704) [3] für Baustellen.
Dies betrifft in erster Linie die Baustromverteiler und die Pflicht, für Drehstromsteckdosen nun einen allstromsensitiven RCD Typ B einzusetzen sowie den nun erforderlichen Hauptschalter.
Ein Detail wurde aber schon ergänzt. Nicht selten umgingen Sparfüchse die Nachrüstung eines „Hauptschalters“, indem sie bei Verteilerschränken zur Einspeisung eine 2 m lange Leitung mit Stecker fest montierten. Dies ist nun nicht mehr zulässig. In der DGUV Information 203-006 [1] findet sich jetzt folgender Satz (Bild): „Diese Forderungen gelten nicht für Baustromverteiler, die vom Hersteller mit einer Steckvorrichtung zur Energieeinspeisung ausgestattet wurden.“
Im Gegenzug wurde aber auch klargestellt, dass steckbare Kleinverteiler („Gummiwürfel“) nun definitiv ohne RCD verwendet werden dürfen, wenn sie an einer Baustromanlage mit einem RCD 30 mA angeschlossen sind. Dies war ein besonderer Punkt, denn sonst hätten dort auch allstromsensitive RCDs verwendet werden müssen, was zur Folge hätte, dass dann zwei allstromsensitive RCDs in Reihe geschaltet wären.
Frequenzgesteuerte Betriebsmittel
Nun ist es Pflicht, dass frequenzgesteuerte Betriebsmittel eindeutig zu kennzeichnen sind – bisher war dies eine Empfehlung. Allerdings müssen ja bereits alle Drehstrom-Steckdosen mit RCD Typ B ausgerüstet sein und einphasige frequenzgeführte Geräte (Rüttelflaschen, Kernbohrgeräte etc.) dürfen konstruktiv keine glatten Gleichfehlerströme erzeugen können.
Autor: M. Lochthofen
Quellen
[1] DGUV Information 203-006 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen, Mai 2022.
[2] BGI/GUV-I 608 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen, Mai 2012.
[3] DIN VDE 0100-704 (VDE 0100-704):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Baustellen.
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