Rundfunkbeiträge: HWK Konstanz fordert gezielte Entlastung von Betrieben
Die Absenkung der Rundfunkbeiträge zum 1. April 2015 geht dem Handwerk der Region nicht weit genug.
Die Absenkung der Rundfunkbeiträge zum 1. April 2015 geht dem Handwerk der Region nicht weit genug.
"Wir begrüßen die Beitragssenkung", so Gotthard Reiner, Präsident der Handwerkskammer Konstanz, "allerdings fordern wir, dass zunächst diejenigen Betriebe gezielt entlastet werden, die von der Beitragssteigerung seit 2013 besonders betroffen sind." Dies sind im Handwerk vorrangig mittelgroße Unternehmen mit zahlreichen Fahrzeugen, mehreren Standorten oder einem hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten.
Eine Evaluation des seit 2013 geltenden neuen Beitragssystems hat ergeben, dass nach der Reform erhebliche Mehreinnahmen erwirtschaftet wurden. Ein Teil dieser Mehreinnahmen soll nun über eine allgemeine Beitragssenkung von 48 Cent auf 17,50 Euro zurückgegeben werden. Die monatlichen Beiträge für Kleinstbetriebe bis acht Beschäftigte sowie für Fahrzeuge sollen von 5,99 Euro auf 5,83 Euro sinken.
Nach wie vor orientiert sich die Höhe des Rundfunkbeitrags an der Anzahl der Betriebsstätten, der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge. Viele Handwerksbetriebe haben damit erhebliche Zusatzlasten zu tragen. Vorschläge des Handwerks, hier notwendige Korrekturen vorzunehmen, liegen der Politik vor. So soll zumindest ein Teil der Fahrzeuge beitragsfrei gestellt werden. Darüber hinaus könnte die überproportionale Belastung von Filialisten (z.B. bei Bäckern) durch eine Zusammenfassung von Teilstandorten reduziert werden.
Seitens der Ministerpräsidenten der Länder ist vorgesehen, bis Juni 2015 eine Entscheidung zur Weiterentwicklung und Nachjustierung des neuen Beitragssystems zu treffen.