Licht- und Beleuchtungstechnik | Komponenten (Vorschalt- und Steuergeräte)
Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Restaurierung einer alten Leuchte
15.06.2021
Ist der Einbau eines Kompensationskondensators bei speziellen und seltenen Natrium-Langbogen-Niederdruckdampflampen erforderlich?
Frage:
Nach der Modernisierung eines Tunnels habe ich einige alte Leuchten erhalten, um sie für ein Museum zu restaurieren. Bei den Lampen handelt sich um sehr spezielle und seltene Natrium-Langbogen-Niederdruckdampflampen, die primär nur in der Ausleuchtung großer Hafen- und Verkehrsflächen sowie Tunnel eingesetzt worden waren. In den Datenblättern von 1969 lese ich nun, dass vor die Drosselspule ein Kompensationskondensator mit 25 µF eingebaut werden „kann/soll“. Allerdings ist in keiner der Leuchten ein solcher installiert. Im Schaltbild ist dieser Kondensator „gestrichelt“ eingezeichnet. Leider brachte mich auch der Fachbeitrag [1] in ep 11/2003 nicht weiter. Können Sie mir sagen, in welchem Fall der Kondensator eingebaut werden muss und warum dieser in den ausgebauten Leuchten fehlt? Antwort:
Es ist möglich, dass irgendwo eine zentrale Kompensationsanlage für den gesamten Tunnel aufgebaut war, vielleicht im Schaltschrank der Anlage oder unmittelbar daneben.
Die Kompensations-Kondensatoren sind für die Funktion der Lampen an sich nicht erforderlich; dies ist lediglich eine Frage der Netze, die hierdurch um die Blindleistung entlastet werden sollen. Deswegen ist der Kondensator in den Unterlagen gestrichelt dargestellt. Optimal ist die Anordnung unmittelbar innerhalb der Leuchte allerdings sehr wohl, weil somit auch die Leitung jeder einzelnen Leuchte entlastet wird. Billiger ist jedoch die zentrale Anordnung, und der Stromversorger erfasst die Blindleistung nur zentral am Einspeisepunkt. Entscheidend ist bei der Auswahl, ob bei der Planung der Anlage nur die Zuleitung des Netzbetreibers entlastet werden sollte, was sich entsprechend auf die Tarife auswirkt, oder ob der Betreiber auch die vermeidbaren Leitungsverluste innerhalb seiner Anlage im Blick hatte.
Will das Museum eine einzelne Leuchte betreiben, so kann auf den Kondensator verzichtet werden. Beschädigungen an den Leuchten kann es hierdurch nicht geben, und Probleme am Hausnetz sind auch nicht zu erwarten. Natürlich ist es besser, wenn er vorhanden ist. Da es sich um eine Parallel-Kompensation handelt, kommt es auf die Kapazität nicht so genau an. Eine zu kleine Kapazität würde zu einem Teil-Erfolg führen; eine zu große wäre kontraproduktiv (aber auch nicht schlimm). Läge eine Serien-Kompensation (Duo-Schaltung) vor, sähe dies anders aus.
Die Bemessungsspannung des Kondensators muss (im Dauerbetrieb) mindestens der des Netzes entsprechen, ebenso die Frequenz. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen. Autor: S. Fassbinder Literatur: [1] Fassbinder, S.: Blindleistungskompensation bei Leuchtstofflampen; Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 11; S. 870–875. Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.
Nach der Modernisierung eines Tunnels habe ich einige alte Leuchten erhalten, um sie für ein Museum zu restaurieren. Bei den Lampen handelt sich um sehr spezielle und seltene Natrium-Langbogen-Niederdruckdampflampen, die primär nur in der Ausleuchtung großer Hafen- und Verkehrsflächen sowie Tunnel eingesetzt worden waren. In den Datenblättern von 1969 lese ich nun, dass vor die Drosselspule ein Kompensationskondensator mit 25 µF eingebaut werden „kann/soll“. Allerdings ist in keiner der Leuchten ein solcher installiert. Im Schaltbild ist dieser Kondensator „gestrichelt“ eingezeichnet. Leider brachte mich auch der Fachbeitrag [1] in ep 11/2003 nicht weiter. Können Sie mir sagen, in welchem Fall der Kondensator eingebaut werden muss und warum dieser in den ausgebauten Leuchten fehlt? Antwort:
Es ist möglich, dass irgendwo eine zentrale Kompensationsanlage für den gesamten Tunnel aufgebaut war, vielleicht im Schaltschrank der Anlage oder unmittelbar daneben.
Die Kompensations-Kondensatoren sind für die Funktion der Lampen an sich nicht erforderlich; dies ist lediglich eine Frage der Netze, die hierdurch um die Blindleistung entlastet werden sollen. Deswegen ist der Kondensator in den Unterlagen gestrichelt dargestellt. Optimal ist die Anordnung unmittelbar innerhalb der Leuchte allerdings sehr wohl, weil somit auch die Leitung jeder einzelnen Leuchte entlastet wird. Billiger ist jedoch die zentrale Anordnung, und der Stromversorger erfasst die Blindleistung nur zentral am Einspeisepunkt. Entscheidend ist bei der Auswahl, ob bei der Planung der Anlage nur die Zuleitung des Netzbetreibers entlastet werden sollte, was sich entsprechend auf die Tarife auswirkt, oder ob der Betreiber auch die vermeidbaren Leitungsverluste innerhalb seiner Anlage im Blick hatte.
Will das Museum eine einzelne Leuchte betreiben, so kann auf den Kondensator verzichtet werden. Beschädigungen an den Leuchten kann es hierdurch nicht geben, und Probleme am Hausnetz sind auch nicht zu erwarten. Natürlich ist es besser, wenn er vorhanden ist. Da es sich um eine Parallel-Kompensation handelt, kommt es auf die Kapazität nicht so genau an. Eine zu kleine Kapazität würde zu einem Teil-Erfolg führen; eine zu große wäre kontraproduktiv (aber auch nicht schlimm). Läge eine Serien-Kompensation (Duo-Schaltung) vor, sähe dies anders aus.
Die Bemessungsspannung des Kondensators muss (im Dauerbetrieb) mindestens der des Netzes entsprechen, ebenso die Frequenz. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen. Autor: S. Fassbinder Literatur: [1] Fassbinder, S.: Blindleistungskompensation bei Leuchtstofflampen; Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 11; S. 870–875. Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.