Leseranfrage
Phasengleicher Herdanschluss mit einem Neutralleiter
Sind derzeitige Installationen von Herdanschlüssen in modernisierten Wohnungen sicher und führen nicht zu Überlastungen z. B. von Neutral- oder PE-Leiter?
Frage: Immer öfter stelle ich bei Serviceeinsätzen in meiner Region fest, dass in modernisierten Wohnungen die Herdanschlüsse mit 5 × 1,5 m2 und drei Sicherungsautomaten vom Typ B16 an einphasigen Wohnungsverteilern (nur Wechselstromzähler vorhanden) ausgeführt wurden. In einigen Wohnungen wurden für den Herdanschluss Leitungen mit 5 × 1,5 m2 vom Wechselstromzähler aus nachgerüstet und mit drei Sicherungsautomaten vom Typ B16 abgesichert, obwohl manchmal auch neue Sicherungsverteiler und Zuleitungen in den Wohnungen (5 × 6 mm2 NYM-J) vorhanden sind. Habe ich bei der Normung irgendetwas verpasst? Meines Erachtens kann solch eine Installation zu einer Vielzahl von Gefährdungen führen, z. B. Überlastung des Neutral- und PE-Leiters.
Antwort: Der Anfragende hat weder etwas in den Normen verpasst, noch ist sein elektrotechnisches Gewissen aus den Fugen geraten.
Es ist unbestreitbar, dass bei drei Stromkreisen, die an der gleichen Phase/am gleichen Außenleiter angeschlossen sind, der Strom in einem gemeinsamen Neutralleiter nicht gegen Null geht, sondern der Neutralleiter den Summenstrom der drei phasengleichen Außenleiter führen muss. Dieser Strom kann von einem querschnittsgleichen Neutralleiter nicht geführt werden.
Im Drehstromkreis wird der Strom im Neutralleiter, unter der Voraussetzung einer annähernd gleichen Belastung der Außenleiter, gegen Null gehen. Allerdings nur dann, wenn keine nennenswerten Oberschwingungsströme auftreten werden, was bei den neuerdings zum Einsatz kommenden elektronischen Betriebsmitteln nicht ausgeschlossen werden darf.
Außerdem gilt, dass die Zuordnung eines (nur eines) Neutralleiters für mehrere Hauptstromkreise nach Abschnitt 521.8 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] unzulässig ist.