Weiterbildung
Neues Seminar zur Verlängerung der Installateurausweise
Im Januar 2024 begann die neue Qualifikationsmaßnahme mit der ersten Train-the-trainer-Schulung in Frankfurt. Die Landesinnungsverbände können nun selbst Schulungen organisieren.
Die überarbeiteten "Grundsätze der Zusammenarbeit" im Bundesinstallateurausschuss (BIA) beinhalten auch die Forderung nach Schulungen zur Verlängerung der Installateurausweise, um diesen eine höhere Bedeutung zuzuschreiben. In Zusammenarbeit mit dem ELKOnet wurde ein "Seminar zur Aufrechterhaltung der Eintragungsberechtigung im Installateurverzeichnis der Netzbetreiber" entwickelt. Nach der ersten Train-the-trainer-Schulung im Januar können die Landesinnungsverbände nun selbst Schulungen organisieren.
Die "Grundsätze der Zusammenarbeit", die im vergangenen Jahr im Bundesinstallateurausschuss (BIA) vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) neu erarbeitet wurden und seit dem 1. Januar 2024 in Kraft sind, beinhalten auch die Forderung nach Schulungen zur Verlängerung der Installateurausweise. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Absicht, diesen Ausweisen durch den Nachweis regelmäßig besuchter Qualifizierungsmaßnahmen einen höheren Stellenwert zu verleihen. Der BIA hat sich zudem dafür ausgesprochen, solche Schulungen künftig bundesweit und in Kooperation zwischen Netzbetreibern und Elektrohandwerken durchzuführen. Ziel ist es, die Teilnehmenden dabei zu unterstützen, sich mit den ständig wandelnden technischen Normen auseinanderzusetzen und auf dem aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bleiben.
ZVEH beauftragte ELKOnet mit der Entwicklung der Schulungsmaßnahme
Um die Verlängerung der Installateurausweise zu gewährleisten, beauftragte der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) das Elektro- und Informationstechnische Kompetenznetzwerk ELKOnet mit der Entwicklung einer entsprechenden Schulungsmaßnahme. Die Richtlinie zur Umsetzung dieser Schulungsmaßnahme trat am 1. Januar 2024 in Kraft und ermöglicht beispielsweise Landesinnungsverbänden (LIV), die Qualifikationsmaßnahme auf Landes- oder Innungsebene zu organisieren.
Die Schulungsinhalte und -unterlagen für die "Seminare zur Aufrechterhaltung der Eintragungsberechtigung im Installateurverzeichnis der Netzbetreiber" (AEIN) wurden zu Beginn des Jahres 2024 fertiggestellt. Der Prozess zur Ausstellung der Teilnahmezertifikate für die Schulungen wird vollständig digitalisiert und im Verlauf des Jahres 2024 abgeschlossen sein.