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Bild: Umweltbundesamt
Heizungs- und Wärmetechnik | Technische Gebäudeausrüstung | Warmwasser

+++ News +++ Neue Heizkosten-Verordnung

Neuer Leitfaden veröffentlicht

18.11.2021

Das ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung hat im Auftrag des Umweltbundesamtes und in Kooperation mit dem ZOE-Institut (Institut für zukunftsfähige Ökonomien) und suwadesign einen Gestaltungsvorschlag für diese monatliche Heizinformation entwickelt.

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Auf nur einer A4-Seite haben die Nutzer:innen von Gebäuden damit in Zukunft ihre aktuellen monatlichen Heiz- und Warmwasserverbräuche im Blick. „Transparenter Energieverbrauch ist eine zentrale Voraussetzung, damit auch Mieterinnen und Mieter gezielt Kosten und CO2 einsparen können“, sagt Projektleiter Dr. Lars-Arvid Brischke.

Die Heizkosten-Verordnung der Bundesregierung soll ab dem 1. Januar 2022 alle Gebäudeeigentümer:innen verpflichten, ihren Mieterinnen und Mietern den genauen Heizenergieverbrauch für jeden Monat des Jahres mitzuteilen.

Die Pflicht, die Mieter:innen zu informieren, gilt für alle Mietwohnungen, in denen bereits fernablesbare Wärmezähler installiert sind. Bei Neuinstallationen sind solche Messgeräte schon seit Oktober 2020 verpflichtend. Für die alten Wärme- und Warmwasserzähler gilt ein Bestandsschutz bis Ende 2026. Bis dahin müssen die Geräte nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Die neue Heizkosten-Verordnung (HeizkostenV), der der Bundesrat am 05.11.2021 zugestimmt hat, setzt die EU-Energieeffizienz-Richtlinie von 2018 um.

Neugestaltung der Infos zum Energieverbrauch durch ifeu

Im Einzelnen sehen die Mieterinnen und Mieter:


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