Heizungs- und Wärmetechnik | Technische Gebäudeausrüstung | Warmwasser
+++ News +++ Neue Heizkosten-Verordnung
Neuer Leitfaden veröffentlicht
18.11.2021
Das ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung hat im Auftrag des Umweltbundesamtes und in Kooperation mit dem ZOE-Institut (Institut für zukunftsfähige Ökonomien) und suwadesign einen Gestaltungsvorschlag für diese monatliche Heizinformation entwickelt.
Auf nur einer A4-Seite haben die Nutzer:innen von Gebäuden damit in Zukunft ihre aktuellen monatlichen Heiz- und Warmwasserverbräuche im Blick. „Transparenter Energieverbrauch ist eine zentrale Voraussetzung, damit auch Mieterinnen und Mieter gezielt Kosten und CO2 einsparen können“, sagt Projektleiter Dr. Lars-Arvid Brischke.
Die Heizkosten-Verordnung der Bundesregierung soll ab dem 1. Januar 2022 alle Gebäudeeigentümer:innen verpflichten, ihren Mieterinnen und Mietern den genauen Heizenergieverbrauch für jeden Monat des Jahres mitzuteilen.
Die Pflicht, die Mieter:innen zu informieren, gilt für alle Mietwohnungen, in denen bereits fernablesbare Wärmezähler installiert sind. Bei Neuinstallationen sind solche Messgeräte schon seit Oktober 2020 verpflichtend. Für die alten Wärme- und Warmwasserzähler gilt ein Bestandsschutz bis Ende 2026. Bis dahin müssen die Geräte nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Die neue Heizkosten-Verordnung (HeizkostenV), der der Bundesrat am 05.11.2021 zugestimmt hat, setzt die EU-Energieeffizienz-Richtlinie von 2018 um.
Neugestaltung der Infos zum Energieverbrauch durch ifeu
Im Einzelnen sehen die Mieterinnen und Mieter:- Die Entwicklung der monatlichen Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser
- Die eigenen Energieverbräuche im Vergleich zu anderen Haushalten im selben Haus
- Eine Bewertung ihres Energieverbrauches anhand der Gebäudeeffizienz
- Einen „Spartipp des Monats“ für Heizen und Warmwasser
- Die Kostenschätzung für Heizen und Warmwasser pro Monat und Jahr
- Die CO2-Emissionen ihres Haushalts für Heizen und Warmwasser