Sowohl für Kupfer- als auch für Glasfaserstrecken, die auch Lichtwellenleiter- oder LWL-Strecken genannt werden, erscheint nach Installation einer passiven Netzwerkverkabelung in der Beschreibung des Gewerkes oft die Forderung, eine Dokumentation der verbauten Strecken in der Anlage zu erstellen.
Die Protokollierung erfolgt mittels Messung jeder dieser LWL-Strecken mit einem entsprechenden optischen Zertifizierungsmessgerät, das je nach Messprinzip entweder zwei- oder einseitige Messungen an der Strecke sowie eine Bewertung durchführt und die Ergebnisse in detaillierten Prüfberichten darstellt.
Ein solcher Prüfbericht einer Messung mit einem OTDR (Optical Time Domain Reflectometer) wird hier genauer beleuchtet. Im Wesentlichen dienen diese Prüfberichte als technische Dokumentation der korrekten Anschlüsse aller Datenstrecken und zugleich als Nachweis dafür, dass die verbauten Komponenten wie Lichtwellenleiterkabel und Stecker, die rechnerische Strecken-Performance erreichen und damit fachmännisch und beschädigungsfrei auf- und eingebaut wurden. Darüber hinaus liefern sie häufig die Basis für die Rechnungsstellung des Installateurs gegenüber seinen Kunden. Er verwendet die Prüfberichte meist als Hintergrundinformation für die Verwaltung seines Netzwerkes.
Die Inhalte dieser Prüfberichte sind wie die Messungen selbst per Standard (ISO/IEC 14763-3) festgelegt und unterscheiden sich nur in Ausführungsdetails zwischen den einzelnen Messgeräteherstellern. Allerdings erschließen sich diese Prüfberichte nicht sofort. Darum werden die einzelnen Abschnitte, die dargestellten Messkurven, Grafiken und Tabellen näher erläutert.
Unterteilung in mehrere Abschnitte
Die Einteilung der Prüfberichte in Abschnitte ermöglicht eine übersichtliche Darstellung. Nach einem allgemeinen Teil mit Datum und Uhrzeit des Ausdruckes, sowie dem Dateinamen, unter dem der Bericht abgespeichert wurde, folgt die eindeutige Zuordnung der Strecke mittels Kabel-ID (ein Kabel beinhaltet meist mehrere Fasern) und einzelner Faser-IDs, um die Messung exakt der jeweiligen Einzelfaser zuordnen zu können. Auch der Name des ausführenden Technikers ist wichtiger Bestandteil des Berichts und natürlich auch die Gesamtaussage der durchgeführten Messung („Bestanden/Nicht bestanden“). Im Anschluss wird das verwendete Messmittel beschrieben und eindeutig durch Angabe der Seriennummern von Hauptgerät und optischem Einschub (gilt für dieses OTDR) definiert. Ergänzt wird die Zeile noch von Datum und Uhrzeit, also wann die Messung durchgeführt wurde.
Der nächste Abschnitt gibt Aufschluss über die Grundeinstellung der Messung (verwendete Wellenlänge, Breite des Testimpulses, Brechungsindex der Faser, Mittlungszeit etc.) gefolgt von der Vorgabe der „Alarm“-Schwellen, also den vorgegebenen Pass/Fail-Grenzwerten.
Danach schließt sich der Messergebnisblock an. Dieser besteht aus einer Zusammenfassung der Gesamteigenschaften der gemessenen Strecke, gefolgt von einer, wie im Beispiel erkennbar, vereinfachten Symbolgrafik des Streckenaufbaus. Anschließend wird die typische OTDR-Kurve angezeigt. Am Ende werden die Kurve und die darin enthaltenen Ereignisse ausgewertet und in tabellarischer Form dargestellt. Für eine bessere Übersicht sind den Ereignissen Symbole zur Kennzeichnung zugeordnet.
Teil 1: Allgemeine Daten
Wie schon beschrieben dient der allgemeine Teil des Prüfberichtes der eindeutigen Zuordnung der gemessenen Strecke innerhalb des Gewerkes, was stufenweise über einige IDs definiert wird. Ausgehend von der „Job-ID“, die man als Projektnamen verstehen sollte, geht es weiter mit der „Kabel-ID“, die ein einzelnes Kabel bestimmt. Da ein Kabel meist mehrere Fasern enthält, wird jede Einzelne mit einer „Faser-ID“ gekennzeichnet. Durch die Angabe von „Anfang“ und „Ende“ werden sowohl die Verbindungsendpunkte, als auch die Messrichtung (wichtig bei OTDR-Messungen) dokumentiert. Die Angabe des ausführenden Technikers ist ebenfalls notwendig, da oft nur bestimmte Personen innerhalb einer Firma die Berechtigung haben, solche Installationen und Abnahmemessungen durchzuführen. Das Stichwort, das sich oft hinter dieser Einschränkung befindet, heißt „Systemgarantie“. Diese wird vom Hersteller der verbauten Komponenten und Strecken gerne angeboten, ist allerdings immer durch eben diese Firma auch an feste Auflagen für den Installateur gebunden. Dazu gehören auch spezialisierte Schulungen für die Installation und eine vollständige, korrekte Dokumentation der Anlage, bestätigt durch die Angabe des ausführenden Technikers. Dieser Absatz beinhaltet auch das grüne Hakensymbol, welches die Messung als „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ gegen die eingestellten Grenzwerte signalisiert.
Teil 2: Verwendete Messmittel
Im nächsten Abschnitt des Prüfberichtes werden Details des verwendeten Messgerätes dargestellt. Die Angabe des Gerätetyps (im Beispiel ein FiberXpert OTDR 5000 von Softing IT Networks; Bild 1) sowie der Seriennummern von Hauptgerät und optischem Modul werden hier geliefert. Parallel zu diesen Angaben sollte immer auch die Kopie des Kalibrierscheines des verwendeten Messgerätes Teil der Dokumentation sein, da der Empfänger der Prüfberichte das Recht hat, einen Nachweis über eine gültige Kalibrierung des eingesetzten Equipments zu bekommen. Neben den Gerätedaten befinden sich die Informationen über Datum und Uhrzeit der durchgeführten Messung. Diese Daten werden direkt aus dem verwendeten Messgerät übernommen. Der verantwortliche Messtechniker sollte stets darauf achten, dass diese Angaben korrekt sind, da sie bei späteren Reklamationen relevant werden könnten. Da der Prüfbericht mit einer Urkunde vergleichbar ist, kann er auch als Beweismittel eingesetzt werden. Darum ist es wichtig, dass die verwendeten Messgeräte immer auf die aktuelle Zeit und das aktuelle Datum eingestellt sind.
Autor: A. Huber
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