Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Leichtbauweise im Trockenbau
Die Leichtbauweise im Trockenbau ist eine Bautechnik für den raumabschließenden Innenausbau von Wänden, Decken und Böden. Hierbei wird weitestgehend auf durchnässende Baustoffe wie Beton oder Putz verzichtet. Dies ermöglicht den sehr flexiblen, schnellen und kostengünstigen Innenausbau. Für die Elektroinstallation in dieser Bauweise hat sich der Begriff Hohlwandinstallation durchgesetzt.
Bei der Leichtbauweise im Trockenbau werden plattenförmige Konstruktionen, bestehend aus verschiedenen Baustoffen und Bauteilen eingesetzt, die durch Schraub-, Klemm-, Einlege- oder Steckmontage auf der Baustelle zusammengefügt werden. Die Bekleidung von Decken und Wänden erfolgt zumeist durch ein- oder mehrlagige Span-, Gipskarton-, Holz-, Kunststoff-, Metallplatten oder andere Bekleidungen. Daher sind neben den elektrotechnischen Sicherheitsanforderungen auch die bauphysikalischen Anforderungen in Bezug auf Wärme-, Feuchte- (Raumluftqualität), Schall- (Raum- und Bauakustik), Brand- und Strahlenschutz von Bedeutung.
Art und Umfang der Mindestausstattung
Für die Elektroinstallation in der Trockenbauweise hat sich der Begriff der Hohlwandinstallation durchgesetzt. Hier wird der verbleibende Hohlraum in der Wand zur wandbündigen Befestigung der Hohlwanddosen und zur Aufnahme von Geräteeinsätzen bzw. Klemmen genutzt.
Wichtige Grundlagen für die Planung, Auswahl und Ausführung der Elektroinstallation, die auch für die Hohlwandinstallation maßgebend sind, liefern die Normen der Gruppe DIN 18015. Die Anwendung dieser Normen erstreckt sich über Wohngebäude (Einfamilien-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser) und solcher mit teilgewerblicher Nutzung. Sie gelten für Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen an die elektrische Ausrüstung ebenso sinngemäß.
Planungsgrundlagen für die Elektroinstallation sind in der DIN 18015-1 [1] geregelt. Grundsätzlich dürfen nach DIN 18015-1 [1] Schlitze, Aussparungen, Öffnungen und Durchführungen die Standfestigkeit, den Brand-, Wärme- und Schallschutz nicht unzulässig mindern. Dazu müssen Produkte entsprechend der Gebäude- und Raumnutzung gewählt und die fachgerechte Verarbeitung sichergestellt werden.
Für Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) sowie Rundfunk- und Kommunikationstechnik (RuK) sind getrennte Netze zu verlegen. Dazu ist die Verlegung dieser Netze auswechselbar in Rohren mit einem Außendurchmesser von mindestens 25 mm vorzunehmen. Dies erleichtert die Auswechselbarkeit, Veränderbarkeit und Erweiterungsfähigkeit der Elektroinstallations- oder der Kommunikationsanlage.