Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Hat sich Bezeichnung „Fußboden“ geändert?
Wurde die Bezeichnung „Fußboden“ durch „Oberkante fertige Decke“ als Bezug für Aufmaße ersetzt?
- in Wohnungen von 1,5 kN/m2
- in Büros von 2 kN/m2
- in Klassenräumen von 3,5 kN/m2
- in Gewerberäumen, Krankenhäusern und Verkaufsstätten von 2 – 7,5 kN/m2.
Der Fußbodenbelag wird nach Beständigkeit gegen die vorgesehene Beanspruchung ausgewählt, aber auch nach ästhetischen Gesichtspunkten. In einigen Anlagen, wie in explosionsgefährdeten und ausgewählten medizinischen Bereichen oder in Räumen mit sensibler Elektronik, erfüllt der Belag auch Schutz gegen gefährliche elektrostatische Aufladungen.
Bodenbelagsarbeiten sind in den Vergabe- und Vertragsbedingungen VOB – DIN 18365 [1] beschrieben.
Da der Fußboden kein simples Bauteil ist, können gerade bei Maßangaben leicht Missverständnisse entstehen.
Um Irrtümer auszuschließen, sollten daher immer die Begriffserklärungen im Augen behalten werden, die im Vorspann der Normen enthalten sind.
Die Varianten eines Fußbodenaufbaus können unterschiedlicher nicht sein und richten sich nach der Raumnutzung. In Sportstätten wird sicher ein anderer Aufbau des Fußbodens zu erwarten sein, als in Wohnungen, Industriebauten, Klassenräumen oder Gartenlauben. Allein die unterschiedlichen Verkehrslasten machen individuelle Lösungen erforderlich.
Gemeinsam aber ist, dass der Fußboden sich seit jeher für die bequeme Unterbringung von Installationen, wie z. B. Elektro- oder Rohrleitungen geradezu anbietet.
Wenn der Umfang unterzubringender Systeme allerdings groß wird, schafft man mittels Unterkonstruktionen eigene Hohlräume für die Aufnahme derartiger Systeme (Hohlboden oder Doppelboden).

