
FHB-Seminar: Neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
Das "Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie" kann schnell zum gefährlichen Fallstrick für Handwerksbetriebe oder andere Werkunternehmer werden.
Das "Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie" kann schnell zum gefährlichen Fallstrick für Handwerksbetriebe oder andere Werkunternehmer werden.
Während Werkunternehmer bei fast allen Verbraucherverträgen noch mehr Aufklärungspflichten nachkommen müssen, werden ihre Auftraggeber auf der anderen Seite mit zusätzlichen Widerrufsrechten ausgestattet. Das hat auch für die Handwerker weitreichende Veränderungen in ihren Geschäftsbeziehungen zur Folge – vor allem dann, wenn die Verträge außerhalb der eigenen Geschäftsräume geschlossen worden sind.
Das Fortbildungswerk Haus- und Betriebstechnik (FHB) veranstaltet aufgrund der Brisanz des Themas ein Seminar – das neue Gesetz ist Mitte Juni 2014 in Kraft getreten. Der Referent Michael Walker, tätig als Rechtsanwalt in der RAD Rechtsanwaltskanzlei Dreesens, einer Spezialkanzlei für Bau-, Architekten- und Immobilienrecht in Stuttgart, informiert am 4. November 2014 in Bietigheim-Bissingen über die Inhalte und Vorschriften der EU Verbraucherrechte-Richtlinie.
Zielgruppe des spannenden Seminars sind Werkunternehmer, vor allem aus der Baubranche, und Bauhandwerker, die direkt mit Verbrauchern zu tun haben respektive Verträge mit ihnen abschließen.
Die Gesetzesänderung bedeutet für die Dienstleister im schlimmsten Fall eines: Wer sich nicht richtig absichert, hat später keine Chancen, seine finanziellen Forderungen gegenüber dem Kunden durchzusetzen. Das Seminar bietet den Besuchern nicht nur notwendige Kenntnisse zu dieser brandneuen Rechtslage, sondern zeigt ihnen auch, welche Auswirkungen sie auf den beruflichen Alltag hat und wie sie überflüssigen Ärger vermeiden können. Denn das neue Wissen hilft, versteckte Fallstricke zu erkennen.