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Recht

(Kein) Widerrufsrecht für Handwerksleistungen

Was haben Elektrobetriebe bei Verträgen mit Verbrauchern zu beachten?
ep12/2023, 2 Seiten

Seit dem 13. Juni 2014 gilt der Satz „Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen“ in bestimmten Fällen auch für Handwerksleistungen. Namentlich dann, wenn etwa der Vertrag zwischen dem Elektrobetrieb und dem Verbraucherkunden außerhalb der Geschäftsräume des Betriebes geschlossen wurde. Mittlerweile liegen unterschiedliche Entscheidungen durch die Rechtsprechung vor, die das Widerrufsrecht im Handwerk konkretisieren. Was heißt das jetzt für Elektrobetriebe genau?


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Autor
  • RAin Anna Rehfeldt
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