Skip to main content 
Licht- und Beleuchtungstechnik | Recht

Offenes Diskussionsforum

EU-Regelungen zur Beleuchtung

30.05.2016

Die EU-Kommission plant eine umfangreiche Neuformulierung der Regelungen zur Beleuchtung. Im Falle einer Umsetzung des von der EU-Kommission vorgelegten Vorentwurfes dürfte ein Großteil der derzeit angebotenen Produkte vom Markt gedrängt werden, vor allem bei den herkömmlichen Lichterzeugungstechniken.

Seiten

In der EU gibt es eine Reihe von Verordnungen, die Anforderungen an die umweltgerechte Produktgestaltung stellen: Im allgemeinen werden hierbei Anforderungen an die Stromeffizienz, an weitere Gebrauchseigenschaften wie z. B. die Lebensdauer bei Lampen sowie an die Informationen gestellt, die beispielsweise auf der Verpackung oder im (Inter-)Netz zu machen sind. Dies betrifft Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Lampen, Elektromotoren, Lüftungsanlagen und weitere Produkte. In der allgemeinen Öffentlichkeit ist vor allem der sogenannte Glühlampenausstieg als Folge einer der drei Verordnungen zur Beleuchtung bekannt. Daneben gibt es Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung mit ursprünglich den Klassen A bis G. Heute erfolgt eine, je nach Gerätegruppe, andere Einteilung. Dies betrifft vor allem Heizungs-, Lüftungs- und Klimatisierungsgeräte sowie Lampen, Haushaltsgeräte und Fernsehgeräte. Bei Lichtquellen sieht die derzeit gültige Verordnung die Klassen A++ bis E vor.

Die EU-Kommission bereitet eine neue Regelung mit Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten der Beleuchtungstechnik vor. Diese Regelung soll die bestehenden drei Verordnungen ersetzen und – bei Erweiterung des Geltungsbereiches um einen Teil der LED-Leuchten – unter anderem die Stromeffizienz reglementieren. Geplant sind mehrere Anforderungsstufen in einer Zeitspanne von 6 Jahren.

Im Falle einer Umsetzung des von der EU-Kommission Ende 2015 vorgelegten Vorentwurfes dürfte ein Großteil der derzeit angebotenen und nicht auf Grundlage der LED-Technik arbeitenden Produkte vom Markt gedrängt werden.

Betroffen sind viele Lichtanwendungen in Privathaushalten, Handwerk, Dienstleistung, Industrie sowie Sport- und Kultureinrichtungen: von der 100-Lumen-Lampe in der Nachttischleuchte über die Deckenbeleuchtung in Büros und die Straßenbeleuchtung bis hin zur 100.000-Lumen-Lichtquelle in einem Stadion.

Deshalb strebt das UBA eine breite und offene Diskussion mit den Betroffenen an; das Wissen der Fachleute in Entwicklung, Herstellung, Beratung, Planung, Installation und Betrieb sowie Marktüberwachung soll so bei der Formulierung der Neuregulierung aufgegriffen werden können.


Seiten

Autor
Name: Jürgen Winkler