Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Einbau von LED-Spots in gedämmter Hohldecke
Welche LED-Einbauspots sind für den Einbau in eine gedämmte Hohldecke geeignet?
Frage:
Ich stehe immer wieder vor der Problematik, welche LED-Einbauspots für den Einbau in eine gedämmte Hohldecke geeignet sind. Häufig wünschen sich Kunden den Einbau von GU10-LED-Leuchtmitteln. Ich habe da aber immer Bauchschmerzen, weil ich noch keine LED-Einbauspotts mit GU10-Leuchtmitteln gefunden habe, die eine entsprechende Kennzeichnung z. B. nach DIN VDE 0100-559 tragen. Dann kommt noch die Anschlussproblematik hinzu. Hier wären wohl DIN VDE 0100-559 Abschnitt 559.5.1 sowie DIN VDE 0100-520 Abschnitte 526.5, 526.6 und 526.9 zu beachten. Wie setzt man das normgerecht um, wenn die GU10-Fassung nur zwei einfache Anschlussdrähte/Litzen hat? Es gibt Abstandshalter, spezielle Einbaudosen. Eine andere Alternative sind Einbauspots mit fest verbautem Leuchtmittel, die entsprechende Kennzeichnungen für den zugelassenen Verwendungszweck tragen, die der Kunde aber nicht haben möchte.
Antwort:
Ich kann die „Bauchschmerzen“ des Anfragenden prinzipiell nachvollziehen. Bei den Leuchten-Sets für GU10-Lampen scheint es vor allem darum zu gehen, dass die sichtbaren Teile wie die Spots schön aussehen und beispielsweise aus gebürstetem Aluminium bestehen, aber alles was für die Installation notwendig ist, wird möglichst billig ausgeführt oder fehlt sogar, wie eine Anschlussdose, um den billigen Preis halten zu können. Die Verantwortung liegt dann letztendlich bei dem Installateur, also dem Anfragenden. Ausführende müssen entscheiden, ob sie solche Produkte ihren Kunden anbieten oder nicht. Das führt dann zu den vom Anfragenden erwähnten Bauchschmerzen.
Der Anfragende hat die Themen Kennzeichnung von Leuchten und den Anschluss an die elektrische Anlage erwähnt, auf beides möchte ich im Folgenden eingehen.
Kennzeichnung von Leuchten. Ich weiß leider nicht, was der Anfragende damit meint, dass die Leuchten keine Kennzeichnung nach DIN VDE 0100-559 (VDE 0100-559) [1] besitzen. Ich möchte daher erläutern, wie sich die Kennzeichnung von Leuchten in den letzten Jahren geändert hat. Vor mehr als zehn Jahren wurde die Philosophie zur Kennzeichnung von Leuchten geändert. Bis dahin war es üblich, Leuchten mit Kennzeichen zu versehen, aus denen hervorging, wo die Leuchte montiert werden durfte. Das ist heute nur noch bei den Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur der Fall, die die Kennzeichnung
tragen. Bei allen anderen Leuchten wurde die Kennzeichnungsphilosophie bezüglich der Montage so geändert, dass eine Kennzeichnung ein Verbot beschreibt. Die relevanten Kennzeichen für die Anfrage sind:
Nicht zur Abdeckung mit Wärmedämmmaterial geeignete Leuchten
Nicht zur direkten Befestigung auf normal entflammbaren Oberflächen geeignete Einbauleuchte
Nicht zur direkten Befestigung auf normal entflammbaren Oberflächen geeignete oberflächenmontierbare Leuchte
Trägt die Leuchte keine dieser Kennzeichnungen, wie es beim Anfragenden anscheinend der Fall ist, darf die Leuchte auf oder in jede Fläche montiert werde und darf sogar mit Wärmedämmung abgedeckt werden.
Eine nicht vorhandene Kennzeichnung dieser Art ist also nicht unbedingt ein Manko.
Leider ist die DIN VDE 0100-559 (VDE 0100-559) [1] bezüglich der Kennzeichnung nicht auf dem neuesten Stand. Bei der Herausgabe dieser Errichtungsnorm im Jahr 2014 hatte man sich entschieden, sowohl die alte als auch die neue Kennzeichnung in die Norm aufzunehmen. Die Tabelle 1 der Norm ist für neue Leuchten kaum noch anwendbar. So sind die meisten Kennzeichen in dieser Tabelle veraltet und nur relevant, wenn eine alte Leuchte mit einer solchen Kennzeichnung neu installiert werden soll.
Für neue Leuchten ist der informative Anhang A der DIN VDE 0100-559 (VDE 0100-559) [1] relevant. Hier finden sich die Kennzeichen wieder, die ein Hersteller von Leuchten seit der Umstellung der Kennzeichnungsphilosophie verwendet. Die Inhalte des Anhangs A wurden den Produktnormen entnommen, für Leuchten ist dies z. B. die DIN EN IEC 60598-1 (VDE 0711-1) [2].
Eine Kennzeichnung nach DIN VDE 0100-559 (VDE 0100-559) [1] ist für neue Leuchten also nicht mehr in jedem Fall aktuell.
Wenn die vom Anfragenden erwähnten Leuchten-Sets die Kennzeichnung
nicht tragen, dürfen diese mit Wärmedämmung abgedeckt werden. Ein eventueller Wärmestau wird von dem Leuchtenhersteller also in Kauf genommen. Das Risiko eines Brandes wird in ihrem Fall noch durch Glas- oder Steinwolle als Dämmmaterial verringert. Die Dampfbremsfolie wird vermutlich normal entflammbar sein.
Um die Lebenserwartung der LED-Lampen zu verlängern, würde ich die vom Anfragenden genannten Einbaugehäuse verwenden. Das hätte den zusätzlichen Vorteil, dass der Anfragende den im Gehäuse vorhandenen Klemmenraum zum Anschluss der losen Enden der GU10-Fassung an die Installation verwenden kann.
Alternativ erwähnt der Anfragende den Einbau von Einbausets mit fest verbauten Leuchtmitteln. Bei diesen wäre die entsprechende Kennzeichnung vorhanden. Leider weiß ich nicht, welche Kennzeichnung hier gemeint ist. Wie schon erwähnt, benötigt eine Leuchte nicht unbedingt eine Kennzeichnung. Unabhängig von der Kennzeichnung bin ich der Meinung, dass sich die Leuchten mit fest verbauten Leuchtmitteln mit der Zeit durchsetzen werden.
Autor: Dipl.-Ing. Karsten Callondann
Literatur
[1] DIN VDE 0100-559 (VDE 0100-559):2014-02 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-559: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Leuchten und Beleuchtungsanlagen.
[2] DIN EN IEC 60598-1 (VDE 0711-1):2022-03 Leuchten – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen.
Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

