Betriebsführung
Der Ball ist rund – die Fußball WM 2018 im Unternehmen
Die Welt schaut dieser Tage gebannt nach Russland. Aber nicht „mein Tätzchen“ Wladimir Putin steht im Fokus der Öffentlichkeit. Es sind Stars wie Toni Kroos, Lionel Messi, Neymar, Christiano Ronaldo oder Antoine Griezmann, die ab morgen Jung und Alt auf der ganzen Welt begeistern
Aber wie ist das eigentlich: Darf ich am Arbeitsplatz die Spiele schauen? Kann ich als Unternehmen mit der WM werben? Und wer stattet die Stadien zur WM eigentlich mit Rasen, Technik & Co. aus? Alle Antworten gibt es in unserem kleinen WM-und-Handwerks-Special!
Frage: Darf ich während der Arbeitszeit WM-Spiele schauen?
Viele Spiele der Fußball-WM finden bereits am Nachmittag statt, wenn sich ein Großteil der Berufstätigen noch am Arbeitsplatz befindet. Da kann man doch einen Fernseher im Büro aufstellen oder das Spiel zumindest im Radio verfolgen, oder?
Leider nein. Erlaubt ist das nur, wenn es vom Arbeitgeber ausdrücklich gestattet wird. Während der Arbeitszeit muss gearbeitet werden. Das Spiel nebenbei auf dem Fernseher oder gar in einem kleinen Fenster auf dem Computerbildschirm zu gucken, würde zu sehr von der Arbeit ablenken und ist daher im Normallfall nicht gestattet.
Gleiches gilt für die Übertragung im Radio. An vielen Arbeitsplätzen ist das Hören von Musik erlaubt, weil es die Konzentration fördern kann. Diese Regelung bezieht sich jedoch ausdrücklich auf das Hören von Musik. Die Live-Übertragung eines WM-Spiels lenkt eher ab und regt nicht gerade dazu an, sich besser auf die Arbeit zu konzentrieren.
Der Live-Ticker in Textform kann Abhilfe schaffen, wenn das private Surfen nebenbei erlaubt ist. Ein gelegentlicher Klick auf „Aktualisieren“ ist möglich, wenn es die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt.
Einige Arbeitgeber sind sehr kulant und stellen tatsächlich einen Beamer oder Fernseher auf, um gemeinsam mit den Mitarbeitern die WM-Spiele zu schauen. Sie dürfen jedoch anschließend auch verlangen, dass die Spielzeit im Büro nachgearbeitet oder dafür Guthaben vom Arbeitszeitkonto abgebucht wird.