Betriebsführung
Der Ball ist rund – die Fußball WM 2018 im Unternehmen
Die Welt schaut dieser Tage gebannt nach Russland. Aber nicht „mein Tätzchen“ Wladimir Putin steht im Fokus der Öffentlichkeit. Es sind Stars wie Toni Kroos, Lionel Messi, Neymar, Christiano Ronaldo oder Antoine Griezmann, die ab morgen Jung und Alt auf der ganzen Welt begeistern
Aber wie ist das eigentlich: Darf ich am Arbeitsplatz die Spiele schauen? Kann ich als Unternehmen mit der WM werben? Und wer stattet die Stadien zur WM eigentlich mit Rasen, Technik & Co. aus? Alle Antworten gibt es in unserem kleinen WM-und-Handwerks-Special!
Frage: Darf ich während der Arbeitszeit WM-Spiele schauen?
Viele Spiele der Fußball-WM finden bereits am Nachmittag statt, wenn sich ein Großteil der Berufstätigen noch am Arbeitsplatz befindet. Da kann man doch einen Fernseher im Büro aufstellen oder das Spiel zumindest im Radio verfolgen, oder?
Leider nein. Erlaubt ist das nur, wenn es vom Arbeitgeber ausdrücklich gestattet wird. Während der Arbeitszeit muss gearbeitet werden. Das Spiel nebenbei auf dem Fernseher oder gar in einem kleinen Fenster auf dem Computerbildschirm zu gucken, würde zu sehr von der Arbeit ablenken und ist daher im Normallfall nicht gestattet.
Gleiches gilt für die Übertragung im Radio. An vielen Arbeitsplätzen ist das Hören von Musik erlaubt, weil es die Konzentration fördern kann. Diese Regelung bezieht sich jedoch ausdrücklich auf das Hören von Musik. Die Live-Übertragung eines WM-Spiels lenkt eher ab und regt nicht gerade dazu an, sich besser auf die Arbeit zu konzentrieren.
Der Live-Ticker in Textform kann Abhilfe schaffen, wenn das private Surfen nebenbei erlaubt ist. Ein gelegentlicher Klick auf „Aktualisieren“ ist möglich, wenn es die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt.
Einige Arbeitgeber sind sehr kulant und stellen tatsächlich einen Beamer oder Fernseher auf, um gemeinsam mit den Mitarbeitern die WM-Spiele zu schauen. Sie dürfen jedoch anschließend auch verlangen, dass die Spielzeit im Büro nachgearbeitet oder dafür Guthaben vom Arbeitszeitkonto abgebucht wird.
Frage: Dürfen Unternehmen mit der WM werben?
Für viele Handwerksbetriebe ist die Fußball-WM ein passender Aufhänger für eine Marketingaktion. Doch hier ist Vorsicht geboten. Der Fußballweltverband FIFA gestaltet die Spielräume eng und vieles ist sogar verboten.
Möchte ein Handwerksbetrieb Werbung mit der Fußball WM 2018 machen, muss er dabei zwingend auf das Markenrecht der FIFA achten. Dem Weltverband gehören alle gewerblichen Rechte und er hat die exklusiven Werberechte für die Fußballweltmeisterschaft in Russland verkauft. Lizenzen werden für jedes sportliche Großereignisse von der FIFA vergeben. Dementsprechend zahlen Sponsoren für diese Lizenzen, um offiziell mit der Fußball-Weltmeisterschaft werben oder als Partner auftreten zu dürfen.
Auch ein Handwerksbetrieb kann das Fußballereignis zu Werbezwecken nutzen, muss dabei jedoch auf die Details achten. Verboten ist es, die geschützten Bezeichnungen zu verwenden. Möglich sind nur rein beschreibende Werbeaussaugen, die auf das Ereignis hinweisen. Passend wäre so etwas wie „Weltmeister-Leistung“, „Fan-Rabatt“ oder „Preissenkung gegen das Fußballfieber“.
Folgende Begriffe und Abbildungen sind durch die FIFA geschützt:
- das offizielle Emblem und Markenzeichen wie FIFA, World Cup, Russia 2018, FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018, FIFA Fussball-Weltmeisterschaft, Copa 2018, Copa Mundial 2018, WM 2018
- das offizielle Erscheinungsbild/Design
- der WM-Pokal
- das offizielle Maskottchen, der Wolf Zabivaka
- der offizielle Slogan
- das offizielle Poster
- die Poster der Spielorte etc.
Trotzdem bleibt die Werbung mit dem Fußballereignis eine kleine Gratwanderung. Insgesamt ist es wichtig, dass das werbende Unternehmen nicht den Eindruck erweckt, Sponsor der Fußball WM 2018 zu sein. Für die Schaufensterdekoration dürfen also beispielsweise auch keine Merchandising-Produkte der WM verwendet werden.

