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Vodafone: Unlautere Werbung

Bundesnetzagentur stoppt Werbung von Vodafone

06.02.2017

Die Bundesnetzagentur hat die laufende Werbekampagne von Vodafone verboten. Das Unternehmen setzte tausende Verbraucher mit amtlich aussehenden Anschreiben unter Druck, um sie als Kunden zu gewinnen.

Wofür warb Vodafone?

Am 28. März 2017 wird die DVB-T-Ausstrahlung in 18 deutschen Ballungsräumen eingestellt. Der Empfang über DVB-T-Antenne ist dann nicht mehr möglich. Für den Nachfolgestandard DVB-T2 ist die Anschaffung eines neuen Empfängers erforderlich. Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH nutzte die DVB-T-Umstellung mehrerer Millionen Haushalte, um Kunden zu werben. Mit postalischen Anschreiben sollten sie dazu bewegt werden, eine Hotline des Konzerns anzurufen. Damit umging Vodafone das Verbot der Cold Calls, d. h., der unerwünschten Werbeanrufe: Der Verbraucher stellt selbst den Kontakt zum Unternehmen her und bittet – formal betrachtet – um Beratung. Rief der Verbraucher an, sollte er von den Mitarbeitern in den Callcentern davon überzeugt werden, einen TV-Kabelvertrag mit Vodafone abzuschließen.

Wie sah die Werbekampagne aus?

In den vergangenen Wochen verschickte Vodafone an viele Haushalte persönlich adressierte Postkarten oder Briefe. Auf den ersten Blick glichen sie Behördenschreiben. Sprache, Aufmachung und graues Papier orientierten sich an jenen Briefen, die man von Finanzamt, Ordnungsamt, Arbeitsamt oder Polizei kennt. Die Kernaussagen der Karten und Briefe waren identisch: Es gäbe an der Wohnadresse wichtige Neuerungen der Telefon- und Internet-Technologie, man solle bis spätestens 24. Februar 2017 eine kostenfreie 0800-Nummer anrufen. Um den amtlichen Charakter zu verstärken, druckte Vodafone einen Stempel mit Unterschrift auf die Schreiben: „Wiederholter Zustellversuch“. Damit wurde suggeriert, dies sei eine letzte Aufforderung zur Güte, bevor härtere Maßnahmen drohten. Erhöht wurde der emotionale Druck durch die Verwendung farbiger Postkarten und Briefumschläge. Auch hier ahmte Vodafone die Gepflogenheit deutscher Behörden nach, für den Bürger unangenehme Schreiben durch farbige Umschläge für das soziale Umfeld (Briefträger, Nachbarn, Familie, Freunde) sichtbar zu machen – beispielsweise mit gelben Umschlägen für gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide.

Warum wurde die Werbekampagne verboten?

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte:

„Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet.“

In der Begründung des Verbots moniert die Bundesnetzagentur u. a., dass die Schreiben einen amtlichen Eindruck erweckt hätten. Die Werbung sei persönlich adressiert und nicht mit einem Firmenlogo versehen. Nur im Kleingedruckten wäre zu lesen, dass Vodafone die Adressen von einem Dienstleister bezogen hätte. Für den Fall, dass Vodafone die Kampagne fortsetzt, kündigte die Bundesnetzagentur weitere Ermittlungen und ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro an.

Von der Bundesnetzagentur verbotene Vodafone-Werbung


Autor
Name: Jürgen Winkler