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Offshore-Plattform im Sonnenuntergang (Foto: Pixabay)
Elektrosicherheit | Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Arbeiten in der Nähe von MS- und HS-Kabeln

19.11.2019

Welche Vorgaben bezüglich Arbeitssicherheit müssen bei Arbeiten in direkter Nähe von Spannung führenden Kabeln auf Offshore-Plattformen beachtet werden?

Frage: Auf unserer Offshore-Plattform müssen in der unmittelbaren Nähe von MS-Kabeln (33 kV) sowie den beiden Exportkabeln (155 kV) Korrosionsschutzarbeiten ausgeführt werden. Was ist bezüglich Arbeitssicherheit zu gewährleisten, wenn in direkter Nähe von Spannung führenden Kabeln gearbeitet wird? Es sind Einzeladern mit einer Schirm/PE-Ummantelung. Außer höheren magnetischen Feldern sehe ich dort keine Gefahr, höchstens noch wegen eventueller statischer Aufladungen des Kabels. Gibt es Erfahrungen bzw. Aussagen von Netzbetreibern zu dieser Situation? Antwort: Im vorigen Jahr hat die BG ETEM eine exemplarische Messung elektromagnetischer Felder auf einer Offshore-Plattform durchgeführt. Bei dieser Messung standen zwei Fragestellungen im Vordergrund:
  1. Sind trotz der räumlichen Enge auf der Plattform die zulässigen Werte des Arbeitsschutzes in der Nähe von MS- und HS-Kabeln sowie Transformatoren und Schaltanlagen eingehalten?
  2. Sind die Werte für den Wohnbereich (Living Decks) der Plattform sowohl im Hinblick auf die elektrotechnischen Anlagen als auch auf Funksendeanlagen (Mobil- und Betriebsfunk, Radar) eingehalten?
In den Arbeitsbereichen konnten die Messwerte nachweisen, dass auch bei maximaler Auslastung der Anlage die zulässigen Werte der DGUV Vorschrift 15 [1] mit Sicherheit eingehalten werden. Bereiche erhöhter Exposition, bei denen der Aufenthalt für Mitarbeiter auf zwei Stunden pro Tag beschränkt werden muss, sind nur bei höchster Auslastung in der unmittelbaren Umgebung der Hochseekabel (Abstand < 100 mm) zu erwarten. Es gibt lediglich mehrere Bereiche, in denen Träger aktiver Implantate, wie beispielsweise Herzschrittmacher, grundsätzlich einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind. Diese Bereiche können für einen Mitarbeiter mit Implantat erst nach einer individuellen Überprüfung und Bewertung ggf. freigegeben werden. Im Bereich der Living Decks zeigen die Ergebnisse, dass die Grenzwerte der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) [2] und damit die Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung bei jedem Betriebsfall der Anlage mit Sicherheit eingehalten werden. Auch die Exposition durch Funkanwendungen liegt unterhalb der Grenzwerte. Insgesamt zeigt sich, dass auf Offshore-Plattformen die zulässigen Werte bezüglich elektromagnetischer Felder normalerweise eingehalten werden. Aus unserer Erfahrung kann darauf geschlossen werden, dass es in Anlagen erst dann zu höheren Expositionen kommen kann, wenn diese aus Onshore-Anlagen vergleichbarer Leistung bekannt sind. Aus Sicht der elektromagnetischen Felder stellen die Offshore-Plattformen gegenüber Onshore-Anlagen kein besonderes Risiko dar. Dass andere, im Arbeitsschutz wichtige Vorkehrungen, wie beispielsweise die Organisation der Ersten Hilfe, auf Offshore-Plattformen eine besondere Behandlung und Herausforderung mit sich bringen, bleibt hier natürlich außer Frage. Literatur: [1] DGUV Vorschrift 15 (bisher BGV B11) Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder, Juni 2001.
[2] Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) 26. BImSchV; Ausfertigungsdatum: 16.12.1996; „Verordnung über elektromagnetische Felder in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3266)“. Autor: S. Joosten Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.