Elektrosicherheit | Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Arbeiten in der Nähe von MS- und HS-Kabeln
19.11.2019
Welche Vorgaben bezüglich Arbeitssicherheit müssen bei Arbeiten in direkter Nähe von Spannung führenden Kabeln auf Offshore-Plattformen beachtet werden?
Frage: Auf unserer Offshore-Plattform müssen in der unmittelbaren Nähe von MS-Kabeln (33 kV) sowie den beiden Exportkabeln (155 kV) Korrosionsschutzarbeiten ausgeführt werden. Was ist bezüglich Arbeitssicherheit zu gewährleisten, wenn in direkter Nähe von Spannung führenden Kabeln gearbeitet wird? Es sind Einzeladern mit einer Schirm/PE-Ummantelung. Außer höheren magnetischen Feldern sehe ich dort keine Gefahr, höchstens noch wegen eventueller statischer Aufladungen des Kabels. Gibt es Erfahrungen bzw. Aussagen von Netzbetreibern zu dieser Situation?
Antwort: Im vorigen Jahr hat die BG ETEM eine exemplarische Messung elektromagnetischer Felder auf einer Offshore-Plattform durchgeführt. Bei dieser Messung standen zwei Fragestellungen im Vordergrund:
[2] Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) 26. BImSchV; Ausfertigungsdatum: 16.12.1996; „Verordnung über elektromagnetische Felder in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3266)“. Autor: S. Joosten Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.
- Sind trotz der räumlichen Enge auf der Plattform die zulässigen Werte des Arbeitsschutzes in der Nähe von MS- und HS-Kabeln sowie Transformatoren und Schaltanlagen eingehalten?
- Sind die Werte für den Wohnbereich (Living Decks) der Plattform sowohl im Hinblick auf die elektrotechnischen Anlagen als auch auf Funksendeanlagen (Mobil- und Betriebsfunk, Radar) eingehalten?
[2] Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) 26. BImSchV; Ausfertigungsdatum: 16.12.1996; „Verordnung über elektromagnetische Felder in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3266)“. Autor: S. Joosten Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.