Aus dem Facharchiv: Betriebsführung
Angst ist nicht Prävention – Arbeitssicherheit mit Erfolg in der Praxis leben
Zunehmend hört man in den Betrieben den Ruf nach mehr Rechtssicherheit, was die Strukturen und die Organisation der Arbeit anbetrifft.
Arbeitssicherheit leben
Arbeitssicherheit nur aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen zu organisieren oder zu betreiben, ist in der Praxis keine Lösung. Das führt stets und zwangsläufig zum „Dienst nach Vorschrift“. Aber das ist genau die Vorgehensweise, die der Arbeitsschutz überhaupt nicht gebrauchen kann.
Unternehmer und Führungskräfte müssen selbst vom Sinn präventiver Arbeitsschutzmaßnahmen überzeugt sein. Beispielsweise der Besuch von Seminaren und von entsprechenden Schulungen kann unterstützen, die geeigneten Wege und Möglichkeiten zu finden, wie mit Sachverstand sichere, aber auch wirtschaftlich günstige Lösungen erzielt werden können.
Der Autor weiß, dass dies in der Praxis sehr viel schwieriger zu erreichen ist, als von vornherein die „juristische Keule“ zu schwingen. Das verlangt vom Unternehmer und seiner Führungskraft nicht nur ein hohes Maß an Erfahrungen, technischen Sachverstand, aber auch psychologische und pädagogische Fähigkeiten. Um sinnvolle Überzeugungsarbeit zu leisten, ist es besonders wichtig, die Unterweisung auf die praktischen Gegebenheiten auszurichten, wie es drei Beispiele (Kasten) verdeutlichen.
Nicht aus Zwang, aus Überzeugung handeln
Auf das Engagement des Unternehmers kommt es an
Arbeits- und Gesundheitsschutz für seine Mitarbeiter als Führungsaufgabe zu gewährleisten, leitet sich für Unternehmer schon aus dem Grundgesetz Artikel 2, Abs. 2 und aus dem Arbeitsschutzgesetz ab. Wie leidenschaftlich der Unternehmer dafür sorgt, dass diese Vorgaben in seinem Unternehmen umgesetzt und mit Leben erfüllt werden, hängt wesentlich von seiner eigenen Überzeugung ab. Überzeugungen werden auch durch Kenntnisse, Sachverstand und praktische Erfahrungen geprägt. Überzeugungen können sehr maßgeblich durch Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Das beweist die Praxis.
Delegationsrecht ausüben
Unternehmer haben das Delegationsrecht. Das bedeutet, dass das praktische Umsetzen der Arbeitssicherheit an der Basis durch unterstellte Führungskräfte erfolgt. Wie gut und gewissenhaft das geschieht, ist hauptsächlich auch eine Frage des Engagements des Unternehmers/der Führungskraft. Überzeugungen sind hier ebenfalls nicht zu erzwingen, sondern das bedarf einer Erziehungsarbeit.
Arbeit der Sicherheitsfachkräfte unterstützen
Oftmals kämpfen Sicherheitsfachkräfte mit dem Problem, ihre Unternehmer von der Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme für sich und verantwortliche Führungskräfte zu überzeugen; sie sind zumeist Einzelkämpfer auf diesem Gebiet. Sie mit ihren Aufgaben im „Regen stehen zu lassen“, wäre fatal.

