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Licht- und Beleuchtungstechnik

30 Prozent Zuschuss bei Umrüstung auf LED

10.09.2014

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt KMUs bei der Umrüstung von Lichtanlagen auf LED mit bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Anträge können noch bis 31. Dezember 2014 gestellt werden.

Unterstützt werden Maßnahmen für Beleuchtungssysteme basierend auf LED-Technik sowie eine tageslichtabhängige Steuerung/Regelung. Allerdings muss es sich um eine Ersatzinvestition handeln. Neue Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderfähig sind dabei Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller, einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Planung und Installation. Die Installationskosten beinhalten insbesondere die Kosten für Aufstellung, Montage und den Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung einer betriebsbereiten Anlage. Die Kosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme stehen. Planungs- und Installationsleistungen müssen jedoch von externen Dritten durchgeführt werden, um förderfähig zu sein. Eigenleistungen des Antragstellers sind nicht förderfähig; eine Ausnahme von dieser Regelung besteht für Energiedienstleistungsunternehmen.

Unternehmer, die auf die LED-Technik bei der Beleuchtung von Werkstatt und Büro setzen, können mit einem Amortisationszeitraum von in der Regel sechs bis 24 Monaten rechnen. Eine weitere Möglichkeit zur Kostenoptimierung mit LED stellt die intelligente Lichtsteuerung dar. Die Amortisationszeit verringert sich hier noch einmal um gut 20 Prozent.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.