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Zweipoliger Spannungsprüfer nach Annäherung an eine Hochspannungsanlage (Foto: BG ETEM)
Arbeits- und Gesundheitsschutz | Betriebsführung | Betriebsführung und -Ausstattung

Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Monteur versuchte, an einem Hochspannungswandler Spannung zu prüfen

21.10.2019

Ein Monteur wollte mit einem nur für Niederspannung ausgelegten Messgerät an einer Hochspannungsanlage messen, was zu einem Überschlag mit Lichtbogen und zu Verbrennungen an Händen und Unterarmen führte.

Arbeitsauftrag: Eine Elektroinstallationsfirma erhielt den Auftrag, zur Versorgung einiger Baucontainer einen Baustromverteiler zu installieren. Der Baustromversorger sollte über eine in der Nähe befindliche Garagenstation gespeist werden. Die Station gehörte einem Firmenkunden, der einem Anschluss für den Baustromverteiler zugestimmt hatte. Unfallhergang: Ein Vertreter der Baufirma rief eines Morgens bei der Installationsfirma an und teilte mit, dass der Schlüssel für die Schaltanlage bei den Mitarbeitern in den Baucontainern hinterlegt wurde. Der Anschluss könnte somit vorgenommen werden. Ein Monteur fuhr daraufhin zu der Baustelle, um den Baustromverteiler anzuschließen. Vor Ort stellte der Monteur nach Öffnen der Garagenstation fest, dass es sich nur um eine Hochspannungs-Schaltanlage handelte. Das Anschließen eines Baustromversorgers ans Niederspannungsnetz war nicht möglich. Er informierte daraufhin telefonisch seinen Firmenchef, der sich dann gleich selbst ein Bild vor Ort machen wollte. Noch auf der Fahrt zur Baustelle erhielt der Firmenchef einen Anruf, dass sein Monteur einen Arbeitsunfall erlitten hatte. Vor Ort stellte sich heraus, dass der Monteur die Schaltanlage geöffnet hatte. Mit seinem zweipoligen Spannungsprüfer versuchte er dann, an dem Spannungswandler der 10-kV-Anlage Spannung zu messen. Dabei kam es zu einem Überschlag mit Lichtbogen (Bild). Der Monteur erlitt starke Verbrennungen an beiden Händen und Unterarmen sowie in der Gesichts-/Hals-Partie. Die Mitarbeiter der Baufirma bemerkten den Störlichtbogen und informierten sofort den Rettungsdienst. Unfallanalyse: Nachdem der Monteur schon bei der Kennzeichnung der Schaltanlage festgestellt hatte, dass es sich um eine Hochspannungsanlage handelte, wäre sein Auftrag hinfällig gewesen. Der Monteur konnte auf viele Jahre Berufserfahrung zurückschauen; trotzdem machte er den folgenschweren Fehler und näherte sich der Mittelspannungsanlage (BGV A3 § 7). Abgesehen von dem Fehler des Monteurs, bleiben Fragen hinsichtlich der „Anlagenverantwortung“ für die Schaltanlage offen. Dem Anlagenverantwortlichen hätte schon bei der Anfrage durch die Baufirma auffallen müssen, dass ein Niederspannungsanschluss nicht möglich ist. Autor: J. Jühling Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.