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Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Blitzschutz einer Solarthermieanlage

Wie wird eine Solarthermieanlage eines Hauses mit Satteldach ohne Blitzschutzanlage geerdet?

(Bild: tl6781/stock.adobe.com)

Frage:
Sollte die Solarthermieanlage eines Hauses mit Satteldach ohne Blitzschutzanlage an die Haupterdungsschiene mit Ringerder angeschlossen werden? Schließlich gibt es in Gebäuden immer mehr Elektronik. Wie sieht es bei einem Edelstahlkaminstandrohr aus, das außen am Haus angebracht ist? Beim Querschnitt der Leitung zur Haupterdungsschiene denke ich an 16 mm2.

 

Antwort:
Um diese Fragestellung zu beantworten, muss die Antwort in zwei Teilbereiche aufgeteilt werden, die zuerst nur bedingt miteinander zu tun habe

  1. Einbeziehung der Komponenten der Solarthermieanlage in den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene.
  2. Auslegung des äußeren oder auch inneren Blitzschutzes zum Schutz der Komponenten der Solarthermie-Anlage.

Erster Teilbereich. Einbeziehung der Komponenten der Klimatechnik in den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene. Hier ist nach den einschlägigen Normen (DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410)[1]/DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540)[2] zu prüfen, ob die Notwendigkeit besteht, Komponenten der Solarthermie-Anlage in den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene einzubeziehen. Auszug aus DIN VDE 0100-410, Abschnitt 411.3.1.2 [1], Schutzpotentialausgleich: „In jedem Gebäude müssen die eingeführten Metallteile, die geeignet sind, eine gefährliche Potentialdifferenz zu verursachen, und die nicht Bestandteil der Elektroinstallation sind, mit der Haupterdungsschiene durch Schutzpotentialausgleichsleiter verbunden werden. Beispiele für solche Metallteile sind:

  • Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z. B. Gas-, Wasser-, Fernwärme-Systeme;
  • fremde leitfähige Teile der Gebäudestruktur;
  • berührbare Bewehrungen von Gebäudekonstruktionen aus Beton.“

In der alten DIN VDE 0100-410 (2007-06) [3] lautete Abschnitt 411.3.1.2 wie folgt: „In jedem Gebäude müssen der Erdungsleiter und die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene zum Schutzpotentialausgleich verbunden werden:

  • metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z. B. Gas, Wasser;
  • fremde leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern im üblichen Gebrauchszustand berührbar;
  • metallene Zentralheizungs- und Klimasysteme;
  • metallene Verstärkungen von Gebäudekonstruktionen aus bewehrtem Beton, wo die Verstärkungen berührbar und zuverlässig untereinander verbunden sind.“

Fazit. Somit ist normativ definiert, dass die Solarthermieanlage nicht in den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (früher „Hauptpotentialausgleich“ genannt) einzubeziehen ist.

Selbstverständlich wäre es über dem normativ definierten Mindeststandart hinausgehend auch nicht falsch, wie vom Anfragenden beschrieben zu verfahren.

Für den Schutz der „Elektronik“ im Gebäude, wie vom Anfragenden aufgeführt, hat diese Maßnahme allerdings keine optimierende Wirkung, dies gilt unabhängig der Auswahl des Querschnittes des Erdungsleiters.

Zweiter Teilbereich. Auslegung des äußeren oder auch inneren Blitzschutzes zum Schutz der Komponenten der Solarthermie-Anlage.

Bei dem hier zu betrachteten Sachverhalt geht es um die Notwendigkeit bzw. die Umsetzung des äußeren Blitzschutz und nachfolgend auch des inneren Blitzschutzes.

Für das hier zu betrachtende Gebäude wurde nicht die Notwendigkeit der Errichtung eines Blitzschutzsystems gesehen. Um dies jedoch zu verifizieren, wäre die Betrachtung über eine Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) [4] erforderlich. Zudem sind grundsätzliche Betrachtungen und eine Analyse der detaillierten Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls notwendig.

Edelstahlkaminstandrohr. Bezüglich des vom Anfragenden beschriebenen Edelstahlkaminstandrohrs ist der Sachverhalt im Prinzip identisch, allerdings könnte hier abweichend die Notwendigkeit der Einbindung in den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene gegeben sein, wenn (in sehr seltenen Fällen) die Einschleppung eines Potentials z. B. einer örtlichen Erde (fremdes leitfähiges Teil) durch das z. B. an der Außenwand angebrachte Edelstahlkaminrohr möglich ist. Dies könnte der Fall sein, wenn das Edelstahlkaminstandrohr gleichzeitig Kontakt mit dem äußeren Erdreich hat und eine leitfähige Fortführung ins Gebäudeinnere aufweist.

Autor: F. Ziegler

Literatur:

[1] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

[2] DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2012-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen und Schutzleiter.

[3] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 (zurückgezogen) Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

[4] DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2):2013-02 Blitzschutz – Teil 2: Risiko-Management.

Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.

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