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Messen und Prüfen | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Zur Prüfung kraftbetätigter Toranlagen

ep4/2025, 1 Seite

Mit Interesse lese ich Ihre Leseranfrage „Prüfung kraftbetätigter Toranlagen“ in ep 12/2021 [1]. Dort wird auf ein Prüfprotokoll in der DGUV Information 208-022 [2] verwiesen, das einen kurzen Abschnitt zur elektrischen Sicherheit enthält. Aus meiner Sicht befindet sich in diesem Abschnitt ein gravierender Fehler, denn auf Seite 41 dieser DGUV wird auf die Prüfung nach VDE 0701/0702 [3] verwiesen, die meiner Meinung nach jedoch nicht angewendet werden kann. In der Leseranfrage heißt es: „Kraftbetätigte Tore und Türen sind zunächst auch Maschinen. Sie fallen somit auch in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Entsprechend hat der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Prüffristen und der notwendigen Prüfungen durchzuführen.“ Ja, so könnte man es sehen, aber die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A 1.7) ist ein Bestandteil der Arbeitsstättenverordnung. Somit gehören die Türen und Tore zu den Gebäuden und zum Gelände eines Betriebes und nicht zu den Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz und auch nicht zur BetrSichV.


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Autor
  • Michael Lochthofen
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