Zugentlastung von Leitungen
Die Frage macht deutlich, dass die fehlende Zugentlastung an den Anschlussklemmen der Transformatoren als kritisch betrachtet wird. Diese Bedenken sind durchaus berechtigt, wenn man sich vor Augen führt, dass beim Arbeiten an einem Transformator (eventuell bei Reparaturen, Austauscharbeiten oder einer Fehlersuche usw.) durchaus Bewegungen der Verbindungsleitungen zwischen den Transformatoren entstehen können, die die Anschlussklemme an einem benachbarten Transformator, der von diesen Arbeiten gar nicht betroffen ist, unzulässig belastet, ohne dass die Fachkraft, die diese Arbeiten ausführt, dies bemerken muss.
In DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520), Abschnitt 526.1 [1] heißt es wörtlich: „Verbindungen zwischen Leitern sowie zwischen Leitern und Anschlussstellen an Betriebsmitteln müssen für dauerhafte Stromübertragung und angemessene mechanische Festigkeit und Schutz bemessen sein.“
Und im nachfolgenden Abschnitt 526.6 wird diesbezüglich noch folgendes gefordert: „Anschluss- und Verbindungsstellen von Kabeln und Leitungen sind von mechanischer Beanspruchung zu entlasten. Zugentlastungsmittel müssen derart gestaltet sein, dass jegliche mechanische Beschädigung der Kabel, Leitungen oder Leiter vermieden wird.“
Eine Zugentlastung, die direkt auf die basisisolierten Leiter einer Mantelleitung einwirkt, verbietet sich selbstverständlich schon von selbst.
Die Lösung bei dem eventuell notwendigen Austausch einer Leuchte bzw. eines Transformators, vor den Transformatoren eine Abzweigdose zu setzen, um die Durchgangsverdrahtung an den Anschlussklemmen der Transformatoren zu vermeiden, ist sicher ein probates Mittel, weil dadurch eine entsprechende Zugentlastung möglich sein sollte.
Ob allerdings die zuvor erwähnten Bedenken dazu führen müssen, sämtliche Zuleitungen bei allen vorhandenen Transformatoren auszutauschen, ist eine Frage, die pauschal und aus der Ferne nicht leicht zu beantworten ist. Grundsätzlich ist ein solcher Aufwand natürlich aus sicherheitstechnischen Gründen zu befürworten. Aber der Betreiber fragt unter Umständen bei einem entsprechend hohen Aufwand, ob die Gefährdungslage tatsächlich diese Mehrkosten rechtfertigt. Die zuvor zitierte Stelle aus DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] spricht ja von einer „mechanischen Beanspruchung“, die es zu vermeiden gilt. Kann eine solche Belastung jedoch während des laufenden Betriebs ausgeschlossen werden und werden darüber hinaus Vorkehrungen getroffen, dass bei Arbeiten an der Leuchte bzw. am Transformator keine derartigen Belastungen bei benachbarten Transformatoren verursacht werden (z. B. indem sichergestellt wird, dass stets mit entsprechender Sorgfalt gearbeitet wird), könnte man den Zustand des vorhandenen Anlagenteils vorläufig bis zu einem zukünftigen Austausch belassen.
Doch diese Entscheidung kann natürlich nur vor Ort vom Betreiber gefällt werden. Fehlt ihm die nötige Fachkenntnis, muss er eine Elektrofachkraft hinzuziehen. Dies kann die für die elektrische Anlage verantwortliche Elektrofachkraft sein bzw. die externe Elektrofachkraft, die den zuvor beschriebenen Austausch vornimmt und in diesem Zusammenhang die nicht vom Austausch betroffenen Bereiche der Beleuchtungsanlage bewerten muss.
Literatur
DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2013-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Kabel- und Leitungsanlagen.
- H. Schmolke
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